Im Rahmen eines Hearings am 28. Juni präsentierte die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihren kürzlich veröffentlichten Entwurf der Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung gemäß Art. 10 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1624. Die Leitlinien sollen künftig die Grundlage für das Business-Wide Risk Assessment (BWRA) bilden.
Zu Beginn stellten Vertreter der AMLA die wesentlichen Inhalte des Entwurfs vor. Im Fokus stand insbesondere die Identifizierung und Bewertung der individuelle Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denen Verpflichtete ausgesetzt sind („identify and assess the risks of ML and TF to which they are exposed“).
Darüber hinaus erläuterte die AMLA die vorgesehenen Mindestanforderungen (Minimum Requirements, MR 1–4), die den strukturellen Aufbau künftiger Risikoanalysen definieren. Ebenfalls thematisiert wurden verpflichtend zu berücksichtigende sowie ergänzend nutzbare Informationsquellen.
Die finale Fassung der Leitlinien wird derzeit für das vierte Quartal 2026 erwartet.
Im anschließenden Fragerahmen, der rund anderthalb Stunden dauerte, griffen die zahlreichen Teilnehmer unterschiedliche praxisrelevante Themen auf. Diese variierten zwischen Bitte um Definition des Begriffs Risiko (die Guideline definiert lediglich das inhärente sowie das residuale Risiko sowie den Begriff „Risikofaktoren“, nicht aber den Begriff „Risiko“ selbst) bis zu der Frage, des zeitlichen Anwendungsbeginns der Leitlinie.
Abzugrenzen ist die BWRA zu den Kundensorgfaltspflichten (individual risk assessment, Art. 20 EU-AML-VO) sowie der umfangreichen Datenabfrage (assessment of the inherent and residual risk profile of obliged entities Supervisory Assessment, Art 40 (2) RL EU 2024/1620).
Die Präsentationsfolien sowie eine Zusammenfassung zum Hearing wurde zwischenzeitlich veröffentlicht:

