MAGAZIN

RedFlag-Magazin 3/2026

9. Juni 2026

Systemweiter Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche

2 Minuten

Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

In den letzten 30 Jahren haben Geldwäscher viel gelernt: Heute investieren sie deutlich mehr Zeit und Aufwand in die Komplexität moderner Geldwäschemethoden als noch zu meinen Anfangszeiten.

Dies betrifft alle Dimensionen: Geschwindigkeit, Raffinesse, Professionalität und Fragmentierung. Kriminelle haben ihre Investitionen in Geldwäsche massiv erhöht. Nicht etwa, weil sie besonders gerne Geld für zwielichtige Anwälte, Buchhalter, Treuhänder, Geldkuriere oder Banker ausgeben, sondern weil sie es tun, um nicht entdeckt zu werden.

Die erzielten Erfolge in den letzten Jahren zeigen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können erfolgreich sein. Wir dürfen uns aber nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Wir müssen dazu nicht die Grundlagen der Abwehr auf den Kopf stellen, sondern das System weiterentwickeln. Der Weg liegt auf der Hand: der risikobasierte Ansatz zur Priorisierung der Erkennung von Netzwerken zur Steigerung der Effektivität. Der zweite erfolgsversprechende Weg ist die Erweiterung eines systemweiten Ansatzes. Zu lange arbeiteten wir weltweit weitgehend isoliert. Zwar wurde die Zusammenarbeit in einigen Bereichen deutlich besser, allen voran zwischen FIUs und Strafverfolgungsbehörden. Immer mehr Geldwäsche-Aufsichtsbehörden haben gute Arbeitsbeziehungen zu den FIUs aufgebaut. Zunehmend kam es auch zu gemeinsamen Mechanismen zwischen FIUs, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden. Nach dem 11. September und insbesondere nach der Terroranschlagwelle in Europa vor zehn Jahren wurden die Nachrichtendienste zu weiteren zentralen Akteuren. Seit ca. 2020 wurden diese Formate durch die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften auch auf den Privatsektor ausgeweitet.

Die Aufrechterhaltung dieser Zusammenarbeitsformate erfordert kontinuierliche Führung, Ressourcenzuweisung und aktives Engagement des Top-Managements. Doch das zahlt sich aus: In der Operation Chargeback führte die enge Zusammenarbeit zwischen der FIU, der Bafin, dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – nach jahrelanger Arbeit aller Beteiligten – zu den 20 Festnahmen weltweit, 80 Durchsuchungen und bisher über EUR 75 Mio. beschlagnahmter Vermögenswerte.

Solche Erfolge sind zwar ermutigend, aber nicht ausreichend, um mit professionellen Geldwäschern dauerhaft Schritt zu halten. Wir müssen von vereinzelten Kooperationen zu einem umfassenden Abwehrsystem übergehen, das weitere Elemente einbezieht. Ich denke dabei insbesondere an die Rolle der Aus- und Fortbildung und der Forschung. In Deutschland hat das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die FIU mit der Unterstützung der Anti-Geldwäsche-Behörden des Bundes und der Länder durch koordinierende Erarbeitung von Aus- und Fortbildungsinhalten und zugleich wissenschaftlicher Forschung, z.B. durch Beauftragung von Gutachten und Zuwendungen an Bildungs- und Forschungseinrichtungen beauftragt werden soll. Auch mit unserer aktiven Unterstützung des Aufbaus der AMLA tragen wir zu einer Verbreiterung eines systemweiten Ansatzes bei.

All dies schulden wir den Opfern von Finanzkriminalität, die oft keine Lobby haben.

Daniel Thelesklaf

Daniel Thelesklaf hat 1990 in Zürich sein Jura-Studium abgeschlossen. Nach Anstellungen als Jurist in einer Versicherung und in einer Bank in Zürich wurde er 1998 zum ersten Leiter der MROS (die schweizerische FIU) im Bundesamt für Polizei berufen. Von 2000-2008 arbeitete er als Konsulent für verschiedene internationale Organisationen in Projekten in der Karibik, in Osteuropa und in Zentralasien. Ab 2005 leitete er für 10 Jahre das Anti-Corruption Network der OECD. Im Jahr 2009 wurde er zum Exekutivdirektor des Basel Institute on Governance berufen und seit 2012 arbeitete er in Liechtenstein als Leiter der dortigen Financial Intelligence Unit. In dieser Funktion war er bis 2019 auch Vorsitzender von Moneyval, der Geldwäschereiausschuss des Europarates. 2019 wechselte er nochmals zur MROS und wurde in dieser Funktion auch zum Ko-Leiter einer der permanenten Arbeitsgruppen der Financial Action Task Force (FATF) ernannt. Seit 2021 leitete er die «Finance Against Slavery and Trafficking» Initiative der UN University in New York, und zum 1. Juli 2023 wurde er zum Leiter der FIU Deutschland berufen.

Daniel Thelesklaf hat 1990 in Zürich sein Jura-Studium abgeschlossen. Nach Anstellungen als Jurist in einer Versicherung und in einer Bank in Zürich wurde er 1998 zum ersten Leiter der MROS (die schweizerische FIU) im Bundesamt für Polizei berufen. Von 2000-2008 arbeitete er als Konsulent für verschiedene internationale Organisationen in Projekten in der Karibik, in Osteuropa und in Zentralasien. Ab 2005 leitete er für 10 Jahre das Anti-Corruption Network der OECD. Im Jahr 2009 wurde er zum Exekutivdirektor des Basel Institute on Governance berufen und seit 2012 arbeitete er in Liechtenstein als Leiter der dortigen Financial Intelligence Unit. In dieser Funktion war er bis 2019 auch Vorsitzender von Moneyval, der Geldwäschereiausschuss des Europarates. 2019 wechselte er nochmals zur MROS und wurde in dieser Funktion auch zum Ko-Leiter einer der permanenten Arbeitsgruppen der Financial Action Task Force (FATF) ernannt. Seit 2021 leitete er die «Finance Against Slavery and Trafficking» Initiative der UN University in New York, und zum 1. Juli 2023 wurde er zum Leiter der FIU Deutschland berufen.

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10. Juni 2026

AMLA: Weniger Bürokratie, mehr Risikoorientierung – und ein Wettlauf gegen die Zeit

4 Minuten

„Building Trust, Enhancing Integrity“: Die erste AMLA-Konferenz sendet klare Signale

Mit ihrer ersten Jahreskonferenz in Frankfurt am Main hat die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) erstmals öffentlich skizziert, wie sie die europäische Geldwäscheaufsicht künftig gestalten will. Unter dem Motto „Building Trust, Enhancing Integrity“ versammelten sich Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, nationaler Aufsichtsbehörden, FIUs, Strafverfolgungsbehörden und der Finanzindustrie.

Wer allerdings konkrete Ankündigungen zu neuen Aufsichtsmaßnahmen oder zusätzlichen Pflichten erwartet hatte, dürfte überrascht worden sein. Die zentrale Botschaft der Konferenz lautete vielmehr: AMLA soll nicht mehr Regulierung schaffen, sondern die bestehende Regulierung vereinfachen, harmonisieren und risikoorientierter anwenden.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass die neue Behörde vor einer gewaltigen Aufgabe steht. Sie muss innerhalb weniger Jahre eine europaweit einheitliche Aufsicht etablieren, Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammenführen und gleichzeitig verhindern, als „bürokratisches Monster“ wahrgenommen zu werden.

AMLA-Chefin Bruna Szego begrüßt die Teilnehmer

Brüssel sendet Warnung: Keine neue Bürokratiebehörde

Besonders bemerkenswert waren die politischen Signale aus Brüssel.

EU-Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque machte deutlich, dass AMLA ihren Erfolg nicht an der Zahl neuer Vorgaben messen werde. Die Europäische Union habe in der Vergangenheit zu oft auf Probleme mit zusätzlichen Regelwerken reagiert. Dies dürfe sich bei AMLA nicht wiederholen.

Die Aufsicht müsse:

  • einfacher,
  • intelligenter,
  • verhältnismäßiger

werden.

Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, Javier Zarzalejos, formulierte eine klare Erwartung: Ziel sei nicht „stärkere Aufsicht“, sondern „ein sichereres Europa“.

Diese Aussagen waren mehr als politische Grußworte. Sie spiegeln eine Sorge wider, die in Brüssel und in den Mitgliedstaaten offenbar zunehmend diskutiert wird: die Sorge, AMLA könnte zu einer weiteren europäischen Bürokratieebene werden. Mehrere Redner betonten deshalb, dass die neue Behörde ihren Mehrwert erst noch beweisen müsse.

Risikoorientierung wird zum Leitprinzip

Kaum ein Begriff fiel häufiger als „risk-based supervision“. AMLA-Führungskräfte machten deutlich, dass die Behörde ihre Ressourcen auf die größten Risiken konzentrieren will. Besondere Aufmerksamkeit sollen künftig grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, Krypto-Dienstleister, innovative Zahlungsdienste und komplexe internationale Strukturen erhalten.

Dabei wurde mehrfach auf eine zentrale Herausforderung hingewiesen: Mit Inkrafttreten des neuen EU-Geldwäscherechts werden künftig mehrere Millionen Verpflichtete den europäischen Vorgaben unterliegen. Allein im Nichtfinanzsektor könnte die Zahl der Verpflichteten auf rund drei Millionen steigen.

Vor diesem Hintergrund sei eine Aufsicht nach dem Prinzip „one size fits all“ schlicht unmöglich. Der künftige Ansatz lautet daher mehr Aufsicht dort, wo die Risiken hoch sind, weniger Belastung dort, wo die Risiken gering sind. Diese Forderung kam nicht nur von AMLA selbst, sondern wurde ausdrücklich auch von Politik und Wirtschaft unterstützt.

Die ersten 40 AMLA-Institute: Die Vorbereitungen laufen bereits

Von besonderem Interesse waren die Ausführungen zur Auswahl der ersten direkt von AMLA beaufsichtigten Institute. Mehrere Vertreter der Behörde machten deutlich, dass die Vorbereitungen längst begonnen haben. Bereits seit diesem Jahr identifiziert AMLA potenzielle Kandidaten. Die formale Auswahl erfolgt 2027.

Ausgewählt werden zunächst 40 Institute. Entscheidend sind dabei insbesondere die Präsenz in mindestens sechs Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitende Bedeutung und eine risikobasierte Bewertung. Interessant war der Hinweis, dass diese Zahl lediglich den Ausgangspunkt darstellt. AMLA kann später weitere Institute in die direkte Aufsicht aufnehmen.

Gleichzeitig versuchte die Behörde, möglichen Reputationsrisiken entgegenzutreten. Die Aufnahme in die AMLA-Aufsicht sei ausdrücklich kein Hinweis auf Defizite oder mangelhafte Compliance. Vielmehr gehe es um Größe, internationale Reichweite und Risikopotenzial.

Das eigentliche Projekt heißt Daten

Wenn es ein Thema gab, das sich durch nahezu alle Panels zog, dann war es die Bedeutung von Daten.

AMLA wird künftig Informationen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen erhalten:

  • Daten aus der direkten Aufsicht,
  • Informationen nationaler Finanzaufsichtsbehörden,
  • Daten aus dem Nichtfinanzsektor,
  • Erkenntnisse aus FIU-Analysen,
  • Risikodaten auf europäischer Ebene.

AMLA-Exekutivdirektor Nicolas Vasse beschrieb die Behörde deshalb nicht als „Data Hub“, sondern als künftigen „Risk Hub“ Europas. Die Idee dahinter: Daten allein schaffen noch keine Erkenntnisse. Erst durch Analyse, Verknüpfung und Interpretation entstehen verwertbare Risikoinformationen.

Mehrere Teilnehmer betonten allerdings, dass dies nur funktionieren werde, wenn die Daten europaweit standardisiert werden. Gefordert wurden gemeinsame Definitionen, einheitliche Datenformate, standardisierte Typologien und gemeinsame Identifikatoren. Andernfalls drohe lediglich ein Anwachsen der Datenmengen ohne echten Erkenntnisgewinn.

Von der Verdachtsmeldung zur europäischen Risikosteuerung

Besonders interessant war die Diskussion über die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen FIUs, Aufsicht und Verpflichteten. Mehrere Redner kritisierten, dass Verdachtsmeldungen innerhalb Europas bislang sehr unterschiedlich ausgestaltet seien. Auch die technischen Systeme der FIUs seien teilweise kaum kompatibel.

Als Zielbild wurde ein europäisches System beschrieben, das Risiken wesentlich schneller identifizieren und verbreiten kann. Dazu gehören:

  • strukturierte und maschinenlesbare Typologien,
  • schnellere Rückmeldungen an Verpflichtete,
  • europaweite Risikoindikatoren,
  • gemeinsame Datenschnittstellen.

Bemerkenswert war in diesem Zusammenhang die Vorstellung des neuen Scoring-Modells der deutschen FIU. Verdachtsmeldungen werden künftig auf einer Skala von 1 bis 100 bewertet. Ziel ist eine effizientere Priorisierung und Bearbeitung eingehender Meldungen.

Vertreter von Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden diskutierten die Rolle der FIUs

Kryptowerte, Stablecoins und digitale Hawala-Systeme

Inhaltlich rückten insbesondere neue Technologien in den Fokus. Die Vorsitzende des ECON-Ausschusses des Europäischen Parlaments, Aurore Lalucq, forderte AMLA ausdrücklich auf, die Nutzung von Stablecoins durch organisierte Kriminalität stärker in den Blick zu nehmen.

Noch interessanter waren die Ausführungen von Europol zu sogenannten „Digital Hawala Hubs“. Diese geschlossenen Plattformen ermöglichen es Hawaladaren weltweit, miteinander in Kontakt zu treten und grenzüberschreitende Geldtransfers innerhalb kürzester Zeit zu organisieren. Die Systeme zeichnen sich insbesondere durch ihre hohe Anonymität und den Einsatz verschlüsselter Kommunikationswege aus. Gleichzeitig erlauben sie es den Nutzern, internationale Geldtransfers weitgehend außerhalb des regulierten Finanzsystems abzuwickeln und damit klassische Finanzintermediäre wie Banken oder Zahlungsdienstleister zu umgehen. Nach Einschätzung von Europol stellt diese Entwicklung eine neue Dimension der Digitalisierung informeller Finanznetzwerke dar und erschwert zugleich die Nachverfolgbarkeit von Geldströmen durch Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden.

Europol betrachtet diese Entwicklung als eine der derzeit spannendsten neuen Geldwäschebedrohungen.

Künstliche Intelligenz verändert die Bedrohungslage

Ebenfalls intensiv diskutiert wurde die Rolle künstlicher Intelligenz. Aus Sicht von Europol, Banken und Strafverfolgungsbehörden steht fest, dass KI Betrugs- und Scam-Modelle massiv beschleunigt.

Betrug entwickelt sich zunehmend zu einer industriell skalierbaren Kriminalitätsform. Deepfakes, automatisierte Kommunikation und KI-gestützte Betrugskampagnen ermöglichen eine bislang nicht gekannte Reichweite bei gleichzeitig sinkenden Kosten für die Täter. Gleichzeitig soll KI auch Teil der Lösung sein.

Sowohl AMLA als auch Europol kündigten an, künftig verstärkt auf datengetriebene Analysen und KI-basierte Risikomodelle zu setzen.

Harmonisierung bleibt die eigentliche Bewährungsprobe

Neben aller Technologie-Themen kristalisierte sich eine andere entscheidende Frage heraus:

Wird AMLA die Zersplitterung der europäischen Geldwäscheaufsicht tatsächlich überwinden können?

Die Vertreter der Banken machten deutlich, dass sie eine Zentralisierung der Aufsicht ausdrücklich begrüßen würden – allerdings nur dann, wenn dadurch nationale Sonderwege tatsächlich verschwinden.

Genau hier dürfte die größte Herausforderung liegen. Denn obwohl die AMLR ab 2027 unmittelbar gilt, ist keineswegs sicher, dass alle Mitgliedstaaten ihre widersprüchlichen nationalen Regelungen rechtzeitig anpassen werden. Sollte die Harmonisierung scheitern, droht AMLA genau das zu werden, was Politik und Wirtschaft verhindern wollen: eine zusätzliche Aufsichtsebene ohne spürbaren Vereinfachungseffekt.

Fazit

Die erste AMLA-Konferenz hat gezeigt, dass die Behörde ihre Rolle gefunden hat. Sie versteht sich nicht als weitere Regulierungsinstanz, sondern als europäischer Risiko-Hub, der Daten, Aufsicht und Finanzermittlungen miteinander verbindet. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Erwartungen enorm sind. AMLA soll die europäische Aufsicht harmonisieren, Risiken früher erkennen, neue Technologien beherrschen, die Zusammenarbeit der FIUs verbessern und gleichzeitig Bürokratie abbauen.

An Herausforderungen mangelt es nicht. Entscheidend wird nun sein, ob es AMLA gelingt, die versprochene Vereinfachung und Harmonisierung auch in der Praxis umzusetzen.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Inhaltsverzeichnis

8. Juni 2026

Leitlinien für die unternehmensweite Risikoanalyse – Die neue AMLA-BWRA im Praxistest 

8 Minuten

Am 16. April 2026 veröffentlichte die EU-Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) ihr Konsultationspapier zum Entwurf der Leitlinien für die unternehmensweite Risikoanalyse („Business-Wide Risk Assessment“, BWRA) gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR). Die Konsultationsfrist...

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Sebastian Glaab

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut. Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut.

Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Ariane Lundertedt ist Rechtsanwältin/Associate bei Annerton am Standort Frankfurt am Main. Sie verfügt über Expertise im Geldwäscherecht sowie in den angrenzenden Bereichen des Bank- und Finanzaufsichtsrecht. Insbesondere berät sie Institute des Finanzsektors mit Schwerpunkt auf Compliance und Geldwäscheprävention.

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10. Juni 2026

AMLA konkretisiert gruppenweite AML-Pflichten: Neue RTS zu Konzernsteuerung, Datenaustausch und Drittlandsrisiken

9 Minuten

Einleitung: Neben den Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung veröffentlichte die europäische Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) am 16. April 2026 ebenfalls ein Konsultationspapier zum Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zu gruppenweiten Anforderungen gemäß Art. 16 Abs...

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Sebastian Glaab

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut. Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

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Tianqiao Pan ist Compliance Managerin bei Annerton am Standort Frankfurt am Main. Sie unterstützt nationale und internationale Unternehmen des Finanz- und Nichtfinanzsektors in Fragen der Compliance sowie bei der Erstellung, Überarbeitung und Implementierung von Compliance-Prozessen. Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere in der Geldwäscheprävention, im Bank- und Bankaufsichtsrecht, in der Wertpapier- und MaRisk-Compliance sowie im Bereich Sanktionen und Außenwirtschaftsrecht.

2. Juni 2026

„Die Auswirkungen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind verheerend“ – Bafin zieht Bilanz für 2025

3 Minuten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeichnet die Aufsicht das Bild eines weiterhin hohen Risikoniveaus. Neben geopolitischen Spannungen, Sanktionsumgehungen und neuen europäischen Vorgaben standen insbesondere die Qualität der institutsinternen Sicherungsmaßnahmen sowie die Wirksamkeit bestehender Kontrollsysteme im Fokus der Aufsicht.

Bafin intensiviert Prüfungen und Sondermaßnahmen

Die Bafin hat ihre geldwäscherechtliche Aufsicht im Jahr 2025 weiter ausgebaut. Insgesamt wurden im Bankensektor 62 Prüfungen durchgeführt. Der Fokus lag hierbei insbesondere auf der Funktion des Geldwäschebeauftragten, dem IT-Monitoring und der Risikoanalyse. Insgesamt ordnete die Aufsicht 31 zusätzliche geldwäscherechtliche Prüfungsschwerpunkte im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen an. Ziel war es, Schwachstellen in den Risikoanalysen, bei internen Sicherungsmaßnahmen und in der Umsetzung weiterer gesetzlicher Pflichten frühzeitig zu identifizieren.

Daneben führte die Aufsicht zahlreiche Vor-Ort-Maßnahmen durch. Hierzu gehörten auch 643 Aufsichtsgespräche bzw. -besuche. An 57 Jahresabschlussprüfungen nahm sie begleitend teil. Im Fokus standen insbesondere Institute mit erhöhtem Risikoprofil oder bereits bekannten Defiziten in ihren Präventionssystemen.

Sonderbeauftragte und Bußgelder bleiben wichtige Aufsichtsinstrumente

Der Jahresbericht zeigt erneut, dass die Bafin weiterhin konsequent auf aufsichtliche Maßnahmen zurückgreift. Ende 2025 waren bei mehreren Instituten Sonderbeauftragte eingesetzt, um die Beseitigung festgestellter Mängel zu überwachen.

Zugleich setzte die Aufsicht ihre Bußgeldpraxis fort. Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten führten auch im Berichtsjahr zu Sanktionen. Die Bafin macht damit deutlich, dass sie Defizite bei der Geldwäscheprävention nicht nur beanstandet, sondern bei schwerwiegenden oder anhaltenden Mängeln auch repressiv vorgeht.

Aufsicht in der Praxis: Bußgelder und Maßnahmen gegen Institute

Dass die Bafin festgestellte Mängel konsequent verfolgt, zeigen mehrere im Jahr 2025 veröffentlichte Maßnahmen. So verhängte die Aufsicht gegen die KT Bank AG insgesamt 30 Bußgelder in Höhe von zusammen 600.000 Euro wegen Verstößen gegen geldwäscherechtliche und bankaufsichtsrechtliche Pflichten.

Auch bei der Payone GmbH sah die Bafin weitere Defizite in der Geldwäscheprävention und ordnete verschiedene Maßnahmen an. Ein Sonderbeauftragter wurde zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

Besondere Aufmerksamkeit erregte zudem die Rekordgeldbuße von 45 Millionen Euro gegen die J.P. Morgan SE. Nach Angaben der Bafin hatte das Institut zwischen Oktober 2021 und September 2022 systematisch Verdachtsmeldungen nicht unverzüglich abgegeben. Die Aufsicht begründete die Sanktion mit Mängeln bei den internen Prozessen zur Erstattung von Verdachtsmeldungen und sprach von Defiziten in der Geldwäscheprävention. Die 45-Millionen-Euro-Sanktion zählt zu den höchsten und wird in zahlreichen Berichten als bislang größte von der Bafin gegen ein Finanzinstitut verhängte Geldbuße bezeichnet.

Daneben veröffentlichte die Bafin im Jahresverlauf weitere Maßnahmen gegen Institute mit Mängeln in der Geldwäscheprävention, darunter die Raisin Bank AG, die C24 Bank und weitere beaufsichtigte Unternehmen. Die Beispiele zeigen: Die Aufsicht setzt nicht allein auf Hinweise und Prüfungen. Sie nutzt auch Bußgelder, Sonderbeauftragte und konkrete Anordnungen, um Defizite in der Organisation, im Risikomanagement und in den internen Sicherungsmaßnahmen zu beseitigen.

Sanktionsumgehungen rücken stärker in den Fokus

Ein besonderes Augenmerk legte die Aufsicht auf Umgehungsgeschäfte im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen. Die Bafin warnte Institute ausdrücklich vor Konstruktionen, die darauf abzielen können, regulatorische Vorgaben oder Sanktionsmaßnahmen zu umgehen.

Nach Einschätzung der Aufsicht können solche Strukturen erhebliche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken begründen. Institute werden daher aufgefordert, ihre Risikoanalysen regelmäßig an geopolitische Entwicklungen anzupassen und verdächtige Muster frühzeitig zu erkennen.

Verdachtsmeldungen auf Rekordniveau

Die Financial Intelligence Unit (FIU) erhielt auch 2025 eine sehr hohe Zahl an Verdachtsmeldungen. Die Bafin sieht darin einerseits eine gestiegene Sensibilität der Verpflichteten, verweist andererseits jedoch weiterhin auf qualitative Herausforderungen bei der Meldungserstattung.

Für die Aufsicht bleibt die Qualität der Risikoanalyse ein zentrales Element wirksamer Geldwäscheprävention. Defizite in diesem Bereich zählen nach wie vor zu den häufigsten Feststellungen bei Prüfungen.

AMLA und das europäische AML-Paket werfen ihre Schatten voraus

Breiten Raum nimmt im Jahresbericht die Vorbereitung auf das neue europäische Geldwäscheaufsichtssystem ein. Die Bafin arbeitet bereits intensiv an der Umsetzung des europäischen AML-Pakets und an der künftigen Zusammenarbeit mit der neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main.

Die Aufsicht erwartet, dass die neuen europäischen Regelungen insbesondere bei gruppenweiten Sicherungsmaßnahmen, Risikoanalysen, der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter sowie bei Governance- und Dokumentationspflichten zu erheblichen Anpassungsbedarfen führen werden.

Digitalisierung der Aufsicht schreitet voran

Auch technologisch entwickelt die Bafin ihre Aufsichtsinstrumente weiter. Datenanalysen, digitale Meldeverfahren und risikoorientierte Auswertungen sollen künftig noch stärker dazu beitragen, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und Aufsichtsressourcen gezielter einzusetzen.

Diese Entwicklung dürfte zugleich den Druck auf Institute erhöhen, ihre Datenqualität und ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern.

Fazit

Der Bafin-Jahresbericht 2025 bestätigt den Trend zu einer zunehmend eingriffsintensiven und datengetriebenen Geldwäscheaufsicht. Die hohe Zahl zusätzlicher Prüfungsschwerpunkte, der fortgesetzte Einsatz von Sonderbeauftragten sowie die anhaltende Bußgeldpraxis zeigen, dass die Aufsicht bei Mängeln konsequent vorgeht.

Für Geldwäschebeauftragte besonders relevant sind die wachsende Bedeutung geopolitischer Risiken, die verstärkte Aufmerksamkeit für Sanktionsumgehungen sowie die Vorbereitung auf das neue europäische AML-Regime. Mit der AMLA und den neuen europäischen Regelwerken dürfte sich die geldwäscherechtliche Aufsicht in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Alexander Buchner

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner
22. Mai 2026

Fit für den Aufsichtsbesuch – Was tun, wenn die Bafin kommt?

6 Minuten

Auch für 2026 hat die Bafin wieder über 70 sogenannte Sonderprüfungen im Bereich Prävention Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angekündigt. Diese Prüfungen sollen sich sowohl auf den Banken- als auch auf den Nichtbankenbereich...

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Christine Wimmer

Christine Wimmer (Dipl-Betriebswirtin (FH), CCP) arbeitet seit 2006 im Bereich Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach 15 Jahren Finanzaufsicht wechselte sie erst zu international agierenden Bank und dann ins Consulting. Als Sprecherin und Autorin teilt sie ihr Fachwissen in verschiedenen Formaten.
Christine Wimmer (Dipl-Betriebswirtin (FH), CCP) arbeitet seit 2006 im Bereich Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach 15 Jahren Finanzaufsicht wechselte sie erst zu international agierenden Bank und dann ins Consulting. Als Sprecherin und Autorin teilt sie ihr Fachwissen in verschiedenen Formaten.

Inhaltsverzeichnis

15. Mai 2026

Bank-Mitarbeiter spricht von „Zuständen wie bei der Stasi“ – Kündigung unwirksam

8 Minuten

Ein langjähriger Mitarbeiter einer Bank verliert wegen mutmaßlicher Geldwäsche- und Compliance-Probleme seine Kundenzuständigkeiten, wird von der Bank freigestellt. Danach setzt er vor Rückgabe sein Diensthandy zurück und vergleicht interne Maßnahmen...

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Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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10. Juni 2026

Offenlegung der Identität des Erstatters einer Unstimmigkeitsmeldung

5 Minuten

Einleitung Vereinzelte Verpflichtete berichteten, dass sie nach der Meldung von Unstimmigkeiten über Einträge im Transparenzregister an die registerführende Stelle von ihren Kunden kontaktiert worden seien. Die Kunden hätten sich über die...

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Christian Zumpf

Dr. Christian Zumpf ist Head of Legal & Compliance, Geldwäschebeauftragter sowie Compliance-Beauftragter in einem Zahlungsinstitut. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie im Zahlungsverkehr und bei Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus zeichnet ihn ein breites Verständnis für neue Technologien aus. Als Autor wirkt er an einem Kommentar zum Geldwäschegesetz mit, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und tritt als Referent auf Fachveranstaltungen auf.

Dr. Christian Zumpf ist Head of Legal & Compliance, Geldwäschebeauftragter sowie Compliance-Beauftragter in einem Zahlungsinstitut. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie im Zahlungsverkehr und bei Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus zeichnet ihn ein breites Verständnis für neue Technologien aus. Als Autor wirkt er an einem Kommentar zum Geldwäschegesetz mit, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und tritt als Referent auf Fachveranstaltungen auf.

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29. Mai 2026

Overcompliance: Wie die USA ihre Sanktionsmacht nach Europa exportieren

2 Minuten

US-Sanktionen gelten formal nur im amerikanischen Rechtsraum. Faktisch aber reichen sie weit darüber hinaus – bis in europäische Bankkonten, Geschäftsbeziehungen und digitale Infrastrukturen. Besonders deutlich wird das an Fällen, die mit klassischer Geldwäscheprävention wenig zu tun haben: Sanktionen oder Sanktionsdrohungen gegen Vertreter internationaler Institutionen. Wenn Richter, Ankläger oder UN-Expertinnen wirtschaftlich isoliert werden, ist das kein Randthema mehr für Compliance – sondern eine Systemfrage.

Der Präzedenzfall: Sanktionen gegen den International Criminal Court

Ein prägnantes Beispiel liefert der International Criminal Court. Bereits in der ersten Amtszeit von Donald Trump belegten die USA führende Vertreter des Gerichts – darunter die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda – mit Sanktionen. Hintergrund waren Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen mit Bezug zu US-Staatsbürgern. Die politische Brisanz lag auf der Hand: Erstmals wurden Vertreter einer internationalen Strafgerichtsbarkeit sanktioniert. Die EU übernahm diese Maßnahmen nicht – und dennoch waren die Auswirkungen spürbar. Finanzinstitute und Unternehmen reagierten mit Zurückhaltung, Geschäftsbeziehungen wurden eingeschränkt oder beendet.

Ausweitung des Drucks: Ermittlungen im Fokus der Sanktionspolitik

Diese Dynamik setzt sich aktuell fort. Im Zusammenhang mit geopolitisch sensiblen Ermittlungen des ICC steht der amtierende Chefankläger Karim Khan ebenso im Fokus wie weitere hochrangige Vertreter des Gerichts. Besonders relevant ist hier der Fall der stellvertretenden Anklägerin Beti Hohler. Sie und weitere Funktionsträger wurden im Jahr 2025 konkret mit US-Sanktionen belegt, die bis heute angewendet werden.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie weit die Reichweite solcher Instrumente inzwischen reicht: Betroffen sind nicht mehr nur Spitzenpositionen, sondern auch operative Entscheidungsträger. Der Druck verlagert sich damit tief in die Funktionsfähigkeit der Institution.

UN-Mandatsträger unter Sanktionsdruck

Noch zugespitzter zeigt sich diese Entwicklung im Fall der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese. Die Juristin, die im Auftrag der United Nations tätig ist, geriet im Zuge ihrer Berichte zum Gaza-Konflikt unter erheblichen politischen Druck und wurde Ziel von Sanktionsforderungen. Besonders bemerkenswert ist, dass bereits die Diskussion solcher Maßnahmen konkrete Auswirkungen entfalten kann.

Damit wird deutlich: Sanktionen treffen nicht mehr nur staatliche oder wirtschaftliche Akteure, sondern zunehmend auch unabhängige internationale Mandatsträger.

Der eigentliche Hebel: Overcompliance und Pre-Compliance

In allen Fällen – ob ICC oder UN – hat die EU die Maßnahmen nicht übernommen. Dennoch wirken sie in Europa. Banken beschränken Konten oder kündigen Geschäftsbeziehungen, Zahlungsdienstleister blockieren Transaktionen, Plattformanbieter stellen Leistungen ein, Verträge werden beendet oder gar nicht erst geschlossen. Nicht, weil sie rechtlich dazu verpflichtet wären, sondern weil sie das Risiko gegenüber dem US-Markt und dem US-Finanzsystem vermeiden wollen.

Overcompliance wird damit zum eigentlichen Vollstreckungsinstrument. In Fällen wie dem von Albanese greift sogar eine vorgelagerte „Pre-Compliance“, bei der bereits die bloße Möglichkeit von Sanktionen ausreicht, um Verhalten zu verändern.

Für die Betroffenen bedeutet das faktisch wirtschaftliche Isolation: eingeschränkter Zahlungsverkehr, erschwerter Zugang zu Dienstleistungen, erhebliche Reputationsschäden und eine teilweise Handlungsunfähigkeit im beruflichen Kontext. All das geschieht, obwohl ihr Verhalten nach europäischem Recht zulässig ist.

Darauf verweisen auch immer wieder europäische Gerichte und erklären Einschränkungen bei Finanzgeschäften für ungültig. So hatte jüngst das Landgericht Göttingen gegen die Sparkasse Göttingen entschieden. Die Sparkasse hatte dem Verein „Rote Hilfe“ ein Konto gekündigt. Bei der Roten Hilfe handelt es sich um einen vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Rechtshilfeverein mit Sitz in Göttingen. Der Verein soll nach Aussage der Sparkasse enge Verbindungen zu US-sanktionierten linksextremistischen Vereinigungen haben. Die Sparkasse begründete ihre Kündigung jedoch nicht mit dem Verstoß gegen US-Sanktionen, sondern mit der dadurch in Verbindung stehenden Risikoeinschätzung und dem damit zusammenhängenden Prüfungsaufwand. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Fazit

Systemisch offenbaren diese Fälle eine klare Realität: Die extraterritoriale Reichweite des US-Sanktionsrechts trifft auf eine strukturelle Abhängigkeit europäischer Akteure vom US-Finanzsystem. Europäische Gegeninstrumente wie die Blocking-Verordnung bleiben in der Praxis schwach, weil Unternehmen zwischen zwei Risiken wählen müssen – und sich regelmäßig für den Zugang zum US-Markt entscheiden.

Alexander Buchner

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner
27. April 2026

20. Sanktionspaket: EU nimmt Umgehungsnetzwerke ins Visier

2 Minuten

Die Europäische Union hat am 23./24. April 2026 ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und damit den wirtschaftlichen Druck weiter erhöht. Im Zentrum der neuen Maßnahmen stehen erneut der Finanzsektor, internationale Zahlungsströme sowie die gezielte Bekämpfung von Umgehungsstrategien. Nach Angaben der Europäische Kommission verfolgt das Paket insbesondere das Ziel, zentrale Einnahmequellen Russlands weiter einzuschränken und bestehende Sanktionslücken zu schließen.

Finanzsektor bleibt zentraler Hebel

Das Maßnahmenbündel ist breit angelegt und adressiert neben dem Energie- und Industriesektor auch gezielt das Finanzsystem. Im Finanzbereich werden insbesondere zusätzliche Institute und wirtschaftlich verbundene Akteure gelistet sowie bestehende Transaktionsverbote ausgeweitet. Damit wird der Zugang russischer Akteure zum europäischen Finanzmarkt weiter eingeschränkt. Parallel dazu verschärft die EU die Kapitalmarktverbote und erweitert bestehende Zahlungsverkehrsbeschränkungen. Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Der Finanzsektor bleibt ein zentraler Hebel der Sanktionspolitik, da hier unmittelbarer Einfluss auf grenzüberschreitende Geldflüsse genommen werden kann.

Fokus auf Sanktionsumgehung: Drittstaaten und komplexe Strukturen im Visier

Besondere Relevanz für Banken entfaltet das Paket jedoch vor allem durch seinen Fokus auf die Bekämpfung von Umgehungsstrukturen. Die EU reagiert damit auf die zunehmende Verlagerung sanktionierter Aktivitäten in Drittstaaten sowie auf komplexe Unternehmens- und Zahlungsstrukturen. Erstmals werden Maßnahmen in größerem Umfang auch gegen Akteure außerhalb Russlands ergriffen, sofern diese zur Unterstützung der russischen Kriegswirtschaft beitragen oder als Intermediäre fungieren. Ergänzend werden zusätzliche Sorgfaltspflichten betont, etwa im Hinblick auf vertragliche Absicherungen („No-Russia“-Klauseln) und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter in verschachtelten Strukturen.

Krypto-Assets und digitale Zahlungen: Mehr Risiken für die Sanktionscompliance

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf alternativen Finanzkanälen und neuen Technologien. Die EU adressiert ausdrücklich Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Assets und digitalen Zahlungssystemen, die in der Vergangenheit zur Umgehung bestehender Sanktionen genutzt wurden. Entsprechende Maßnahmen zielen auf Dienstleister, Transaktionen und infrastrukturelle Entwicklungen in diesem Bereich ab. Damit wird deutlich, dass sich die Sanktionspolitik zunehmend auch auf technologische Entwicklungen einstellt und diese aktiv in die Regulierung einbezieht.

Auswirkungen des EU-Sanktionspakets auf Banken und Sanctions Officers

Für Banken und Sanctions Officers ergeben sich daraus erhebliche praktische Konsequenzen. Die Erweiterung der Sanktionslisten erfordert eine zeitnahe Anpassung der Screening-Systeme sowie eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Treffern. Gleichzeitig steigt der Analyseaufwand im Transaktionsmonitoring, insbesondere bei komplexen Zahlungsstrukturen mit Bezug zu Drittstaaten. Korrespondenzbankbeziehungen geraten stärker in den Fokus, da hier ein erhöhtes Risiko indirekter Sanktionsverstöße besteht. Hinzu kommt eine wachsende Verzahnung von Sanktions- und Geldwäscheprävention, da Umgehungshandlungen häufig beide Regime betreffen.

Fazit: 20. Sanktionspaket erhöht Compliance-Druck im Bankensektor deutlich

Insgesamt markiert das 20. Sanktionspaket eine weitere qualitative Verschärfung der EU-Sanktionspolitik. Der Fokus verschiebt sich zunehmend von der reinen Listung einzelner Akteure hin zu einer umfassenden Analyse wirtschaftlicher Netzwerke und Finanzströme. Für Banken bedeutet das eine steigende Komplexität in der Umsetzung und einen deutlich erhöhten Prüfungsaufwand. Sanktionscompliance wird damit noch stärker zu einer zentralen operativen Herausforderung im Tagesgeschäft.

Patrizia Trendler

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler
28. Mai 2026

EuGH: Trusts schützen nicht vor Russland-Sanktionen

1 Minute

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit zwei Urteilen vom 21. Mai 2026 die Anforderungen an die sanktionsrechtliche Bewertung von Trust-Strukturen deutlich verschärft. Im Mittelpunkt standen die Verfahren C-483/23 sowie die verbundenen Rechtssachen C-428/24 und C-476/24.

Nach Auffassung des EuGH können Vermögenswerte eines Trusts weiterhin als Eigentum oder unter Kontrolle einer sanktionierten Person angesehen werden – selbst dann, wenn Trust-Klauseln ausdrücklich jede Verfügung oder Kontrolle durch diese Person ausschließen. Entscheidend sei nicht allein die formale Rechtslage, sondern die tatsächliche Einflussmöglichkeit auf die Vermögenswerte.

Die Verfahren betrafen unter anderem italienische Gesellschaften, die mittelbar über Bermuda-Trusts gehalten wurden, sowie die Yacht „Sailing“, deren wirtschaftliche Zuordnung trotz komplexer Trust-Strukturen weiterhin den sanktionierten Personen zugerechnet wurde.

Der EuGH betont, dass die Begriffe „Eigentum“ und „Kontrolle“ im Sanktionsrecht weit auszulegen seien. Erfasst werde jede Form tatsächlicher Einflussnahme auf Vermögenswerte – auch ohne unmittelbare rechtliche Beziehung. Maßgeblich könne insbesondere sein, ob der Begünstigte oder der Settlor weiterhin wirtschaftlich profitiert oder Einfluss auf Entscheidungen des Trustees nehmen kann.

Zugleich weist der Gerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass unnötig komplexe rechtliche Strukturen ein Indiz für eine Umgehung von Sanktionen sein können. Damit stärkt der EuGH die sogenannte „Look-through“-Betrachtung bei Trust- und Offshore-Konstruktionen erheblich.

Für Banken, Vermögensverwalter und Compliance-Abteilungen dürften die Entscheidungen erhebliche praktische Auswirkungen haben. Die Prüfung wirtschaftlicher Eigentümer und faktischer Kontrollmöglichkeiten bei Trust-Strukturen wird im Sanktionskontext weiter an Bedeutung gewinnen.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

27. April 2026

In Asien sagt man Sha Zhu Pan

9 Minuten

Wie transnational organisierte Syndikate etablierte Systeme herausfordern

579,4 Milliarden US-Dollar. So hoch beziffert der Global Financial Crime Report 2026 von Nasdaq Verafin die weltweiten Betrugsverluste allein im Jahr 2025.¹ Ein erheblicher Teil davon geht auf eine Betrugsform zurück, die keine Firewall durchbricht, keinen Server kompromittiert und kein Passwort stiehlt — sondern Menschen manipuliert, bis sie ihr Vermögen freiwillig überweisen. In Asien nennt man sie Sha Zhu Pan: das Schlachten des Schweins. INTERPOL hat sich in seiner „Words Matter“-Kampagne der Terminologie „Romance Baiting“ angeschlossen, um Victim Blaming zu vermeiden. Die international etablierte Fachbezeichnung „Pig Butchering“ bleibt dennoch präziser: Sie benennt die operative Realität der gestaffelten Ausbeutung, nicht die emotionale Vulnerabilität des Opfers. ⁶ Was für Geschädigte oft völlig harmlos mit einer beiläufigen Textnachricht beginnt, wird im Hintergrund von transnationalen Netzwerken gesteuert, die im industriellen Maßstab Menschenhandel betreiben und Milliardenbeträge waschen. INTERPOL-Generalsekretär Valdecy Urquiza bringt diese Dimension im März 2026 auf den Punkt: „Betrug ist nicht nur ein Finanzverbrechen. Er ist eine globale Sicherheitskrise.“²

01 | Anatomie — Was Pig Butchering ist und was es nicht ist

Die Metapher und die Mechanik

Sha Zhu Pan — wörtlich: „das Schwein schlachten“. Der chinesische Begriff beschreibt eine Betrugsmethode, bei der das Opfer über Wochen oder Monate emotional gemästet wird, bevor man es finanziell schlachtet. Die Mästung besteht aus Vertrauen, Nähe und dem Versprechen gemeinsamen Wohlstands. Die Schlachtung ist der Moment, in dem das Opfer alles verliert.

Der Ablauf folgt einem festen Protokoll, das in internen Trainingsmanuals der Täterorganisationen dokumentiert ist. Am Anfang steht eine scheinbar zufällige Kontaktaufnahme: eine „versehentliche“ WhatsApp-Nachricht, eine Freundschaftsanfrage auf Instagram, ein Match auf einer Dating-App. Die Fake-Persona ist sorgfältig konstruiert — gestohlene Fotos, ein suggerierter Lebensstil aus Reisen, Luxus und beruflichem Erfolg. Selbst wenn das Opfer auf eine Verwechslung hinweist, hält der Betrüger die Konversation aufrecht.

Es folgen Wochen des Vertrauensaufbaus. Tägliche Nachrichten, Videoanrufe — zunehmend mit Deepfake-Technologie —, aufrichtiges Interesse am Leben des Opfers. Love Bombing erzeugt eine emotionale Bindung, die das Opfer nicht als Manipulation erkennt. Irgendwann fällt beiläufig ein Satz wie: „Ich zeige dir mal, wie ich nebenbei etwas investiere.“ Das Opfer erhält Zugang zu einer Handelsplattform, die Coinbase oder Binance täuschend ähnlich sieht. Erste kleine Einzahlungen zeigen beeindruckende Ergebnisse. Die Plattform ist jedoch komplett gefälscht, die Renditen im Backend programmiert.

In der Skalierungsphase erzeugt der Betrüger systematisch FOMO — Fear of Missing Out. „Heute gibt es einen Bonus-Pool. Wer jetzt nicht einzahlt, verpasst die Chance.“ Das Opfer investiert steigende Beträge, kündigt Festgeldkonten, nimmt Kredite auf. Die internen Täter-Skripte enthalten präzise Anweisungen für den Fall, dass die Hausbank Fragen stellt: „Sag, du kaufst ein Auto.“ „Behaupte, du renovierst dein Haus.“ Das Opfer wird zum unwissentlichen Komplizen seiner eigenen Enteignung.

Die Schlachtung beginnt beim ersten Auszahlungsversuch. Die gefälschte Plattform meldet: Steuernachzahlung erforderlich. Dann eine Compliance-Gebühr. Dann ein Liquiditätsnachweis. Jede Zahlung ist ein weiterer Schnitt in die vollständige, digitale Enteignung. Sobald das Opfer den Betrug erkennt oder kein Geld mehr hat, verschwindet der Betrüger. Die Plattform wird meist einfach abgeschaltet.

Die Abgrenzung: Pig Butchering ist kein Cybertrading Fraud

In der Ermittlungspraxis wird Pig Butchering häufig mit Cybertrading Fraud gleichgesetzt. Das ist ein folgenreicher Irrtum. Beim klassischen Cybertrading Fraud gelangt das Opfer über Online-Werbung, Kaltakquise oder Social-Media-Anzeigen direkt auf eine gefälschte Handelsplattform. Die Manipulation findet primär auf der Plattformebene statt — falsche Kurse, simulierte Gewinne, blockierte Auszahlungen.

Pig Butchering unterscheidet sich fundamental durch die vorgeschaltete Beziehungsebene. Die emotionale Bindung ist kein Beiwerk, sie ist die Waffe. Das Opfer investiert nicht, weil es eine Werbeanzeige gesehen hat, sondern weil ein Mensch, dem es vertraut, es dazu bringt. Deshalb versagen die klassischen Warnhinweise vor unseriösen Plattformen: Das Opfer glaubt nicht der Plattform — es vertraut der Person.

Das regulatorische Gift: Pig Butchering ist APP Fraud

Und genau hier liegt die verheerendste Eigenschaft dieser Betrugsform. Jede einzelne Zahlung in einem Pig-Butchering-Fall ist ein sogenannter Authorized Push Payment (APP) — vom Opfer selbst initiiert, mit eigenen Zugangsdaten autorisiert, aus scheinbar eigenem Antrieb. Für die kontoführende Bank ist das keine „Red Flag“, sondern eine grüne. Pig Butchering ist damit die perfekte Waffe gegen jedes Präventionssystem, das auf der Unterscheidung zwischen „autorisiert“ und „unautorisiert“ aufgebaut ist. Was hier als individuelle Tragödie erscheint, wird in Wahrheit industriell betrieben — und genau das macht es zur globalen Krise.

02 | Die Maschine — Crime-as-a-Service und das Dual-Victim-Modell

Die Industrialisierung des Betrugs

Um zu verstehen, warum unsere Präventionssysteme so oft ins Leere greifen, müssen wir Pig Butchering als das betrachten, was es ist: transnational organisierte Wirtschaftskriminalität im industriellen Maßstab. Die Täter agieren mit der Skalierung und Koordination multinationaler Großkonzerne.¹ Das System basiert auf einem modularen „Crime-as-a-Service“-Modell (CaaS). Regelrechte Betrugsfabriken lagern hochspezialisierte Aufgaben an Subunternehmen aus: Entwicklergruppen programmieren die gefälschten Handelsplattformen, Datenbroker beschaffen maßgeschneiderte Opferlisten, Spammer-Netzwerke übernehmen den massenhaften Nachrichtenversand und administrative Abteilungen steuern die Rekrutierung.³ Ein Paradebeispiel ist das chinesischsprachige Phishing-as-a-Service-Kit „Lighthouse“, das Täter für Beträge von teils unter 50 US-Dollar mieten können, um voll funktionsfähige Betrugsinfrastrukturen aufzusetzen.³

Scam Compounds und das Dual-Victim-Modell

Hinter den perfekten digitalen Fassaden dieser CaaS-Industrie verbirgt sich eine noch weitaus dunklere Realität. Wer glaubt, am anderen Ende der Leitung säßen in jedem Fall sich bereichernde Kriminelle, übersieht das tragische „Dual-Victim“-Modell, das dieses Ökosystem antreibt.² Hunderttausende Menschen aus fast 80 verschiedenen Nationen wurden unter falschen Versprechungen — oft getarnt als lukrative Tech-Jobs — in militärisch abgeriegelte Scam-Compounds verschleppt, die sich vornehmlich in Südostasien befinden, aber zunehmend auch in Zentralamerika, Westafrika und dem Nahen Osten entstehen.²

Wie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in einem aktuellen Beitrag für den Verafin-Report warnt: Die dorthin verschleppten Opfer werden unter Zwang und massiver Gewalteinwirkung dazu getrieben, exakt jene Betrugstaten zu begehen, die bei uns isoliert in den Akten landen.¹ Wer die ihm auferlegten finanziellen Quoten nicht erfüllt, wird mit Folter bestraft oder in andere Ausbeutungsstrukturen weiterverkauft.¹ Betrug, Geldwäsche und Menschenhandel sind hier untrennbar zu einer einzigen blutigen Wertschöpfungskette verschmolzen.

Der KI-Turbo und die psychologische Zerstörung

Diese Maschinerie hat durch den Einsatz künstlicher Intelligenz einen beispiellosen Schub erhalten. Kriminelle Syndikate nutzen heute Agentic AI, Large Language Models und Deepfakes, um ihre Angriffe extrem zu personalisieren und Sprachbarrieren mühelos zu überwinden.² Die Effizienzsteigerung ist verheerend: Laut Chainalysis generieren KI-gestützte Betrugsmaschen heute durchschnittlich 3,2 Millionen US-Dollar pro Angriff und sind damit 4,5-mal lukrativer als herkömmliche Methoden.³

Wenn die Falle schließlich zuschnappt, ist der Schaden weit mehr als finanzieller Natur. Schlagen traditionelle Investment-Maschen fehl, gehen die Täter inzwischen oftmals nahtlos zu hybriden Taktiken über, bei denen Opfer mithilfe intimer Inhalte durch Sextortion massiv erpresst werden.² Die Opfer leiden unter extremer Scham, völligem Vertrauensverlust, sozialer Isolation und tiefgreifenden Traumata, die in den schlimmsten Fällen im Suizid enden.²

Die Illusion, die diese Syndikate erschaffen, ist mittlerweile derart komplex, dass selbst hinzugezogene Anwälte bei der Anzeigenerstattung oftmals die Systematik nicht greifen können. Doch wenn schon die Geschädigten und ihre Rechtsvertreter das Ausmaß dieser Maschinerie nicht durchschauen — was sehen dann eigentlich die AML- und Compliance-Abteilungen unserer Finanzinstitute?

03 | Der blinde Fleck — Was Compliance (nicht) sieht

Warum die Dashboards grün bleiben

Die in Abschnitt 01 beschriebene APP-Fraud-Mechanik führt uns zum Kern des Problems. Laut dem Global Financial Crime Report 2026 von Nasdaq Verafin nennen 63 Prozent der befragten Finanzexperten APP-Scams als ihre absolut größte Sorge im Betrugsbereich.¹ Zahlreiche Experten verzeichneten im vergangenen Jahr einen direkten Anstieg des APP-Betrugsvolumens.¹ Doch die systemische Lücke bleibt: Da die Opfer die Transaktionen unter massiver psychologischer Manipulation selbst freigeben, wirken diese für isolierte Transaktionsüberwachungssysteme legitim. Compliance-Officer sehen eine autorisierte Überweisung an eine lizenzierte Kryptobörse. Das Dashboard bleibt grün. Die Zahlung geht durch.

Die Mule-Ökonomie

In dem Moment, in dem das manipulierte Opfer auf „Überweisung bestätigen“ klickt, verlassen die Gelder den geschützten Raum der kontoführenden Bank und treten in eine parallele Finanzinfrastruktur ein, die eigens für ihre Absorption konstruiert wurde: die Mule-Ökonomie. Diese „Finanzagenten“ bilden mittlerweile das logistische Rückgrat der globalen Kriminalwirtschaft. Allein im Jahr 2025 bewegten sie weltweit schätzungsweise 284 Milliarden US-Dollar an inkriminierten Geldern.¹ Die Täter rekrutieren hierfür zunehmend Studenten, Migranten und Freelancer unter dem Deckmantel lukrativer Online-Jobangebote.¹

Auch hier hat die Automatisierung Einzug gehalten. Aktuelle Erkenntnisse der UNODC belegen, dass Kriminelle inzwischen zunehmend Bots einsetzen, um mittels gestohlener oder synthetischer Identitäten massenhaft Mule-Konten bei Fintech-Plattformen zu eröffnen.⁵ Diese hybriden Bots füllen automatisiert Formulare aus und lösen CAPTCHAs, sodass ein einzelner Operator zahllose Konten gleichzeitig steuern kann.⁵ Anschließend werden die Gelder durch automatisiertes Smurfing in kleine Beträge gestückelt und in enormer Geschwindigkeit durch diese Kontennetze gewaschen, bevor man sie in Kryptowährungen tauscht.⁵

Von Fiat zu Krypto: Die Rolle der Chinese Money Laundering Networks

Die Umwandlung von Fiat in Krypto wird heute maßgeblich von hochprofessionellen chinesischen Geldwäschenetzwerken (Chinese Money Laundering Networks, CMLNs) übernommen. Die größte Veränderung der letzten Jahre besteht im rasanten Wechsel dieser Netzwerke weg von informellen Werttransfersystemen wie „Fei Qian“ hin zu Kryptowährungen.⁴ Krypto bietet entscheidende Vorteile: weniger KYC-Hürden, Transaktionen in Sekundenschnelle und die Möglichkeit, Milliardenwerte grenzüberschreitend auf einem Speichermedium in der Hosentasche zu transportieren.⁴ Die Skalierung ist atemberaubend: Laut TRM Labs haben diese Netzwerke ihr Krypto-Volumen von rund 123 Millionen US-Dollar im Jahr 2020 auf über 103,2 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 gesteigert.⁴ Chainalysis bestätigt: CMLNs machen mittlerweile rund 20 Prozent des gesamten illegalen On-Chain-Geldwäsche-Ökosystems aus.³

Für Ermittler und Blockchain-Analysten ist das Resultat bittere Alltagsrealität. Ein Gros der Fälle landet erst bei ihnen, wenn das Geld das traditionelle Bankensystem längst verlassen hat. Das System greift oft erst, wenn der finanzielle Totalschaden unwiederbringlich eingetreten ist. Um das volle Ausmaß zu begreifen, müssen wir dorthin schauen, wo die Täter ihre eigentliche Infrastruktur aufgebaut haben: auf die Blockchain.

04 | Die On-Chain-Spur — Was Ermittler sehen

Polykriminalität auf der Blockchain

Wenn wir die bankenzentrierte Fiat-Ebene verlassen und auf die Blockchain blicken, offenbart sich das wahre Ausmaß der von INTERPOL beschriebenen „Polykriminalität“. Hier verschmelzen Online-Betrug, Menschenhandel und Geldwäsche zu einem transnationalen Ökosystem. Die aktuellen Daten aus dem 2026 Crypto Crime Report von TRM Labs sind ein Weckruf: Im Jahr 2025 erreichten die illegalen Krypto-Transaktionsvolumina ein Rekordhoch von 158 Milliarden US-Dollar — ein Anstieg von knapp 145 Prozent gegenüber dem Vorjahr.⁴

Die Infrastruktur-Giganten

In der Ermittlungspraxis offenbaren sich diese Strukturen durch Cluster-Analysen, mit denen digitale Geldströme visualisiert werden. Die Krypto-Pipelines der Täter führen unweigerlich zu den Giganten der Schattenwirtschaft. Ein Paradebeispiel ist die kambodschanische Huione Group, die vom US-Finanzministerium (FinCEN) unter Section 311 des USA PATRIOT Act als vorrangige Geldwäschegefahr sanktioniert wurde.⁴ Das Konglomerat verarbeitete Gesamtzuflüsse von über 98 Milliarden US-Dollar. Auf dem Höhepunkt strömten in einem einzigen Monat schätzungsweise 4,7 Milliarden US-Dollar in das System von Huione Pay.⁴

Über derartige Plattformen und eng verbundene Verbrecherorganisationen wie die Prince Group werden die Gelder aus Pig Butchering und Scam-Compounds im großen Stil gewaschen.⁴ On-Chain-Ermittlungen zeigen dabei einen besonders perfiden Mechanismus: So investierte die Prince Group betrügerisch erlangte Werte beispielsweise in scheinbar legitime Krypto-Mining-Firmen wie Lubian Mining⁴. Der Schachzug: Durch das Mining werden völlig neue, „saubere“ Bitcoin generiert und die schmutzigen Gelder unauffällig in den legalen Wirtschaftskreislauf reintegriert.⁴

Solange Compliance-Abteilungen in Europa dieses vernetzte, kryptogestützte Backend der Täter nicht in ihre Risiko- und Überwachungsszenarien integrieren, bleiben unsere Abwehrmechanismen blind für die eigentliche Bedrohung.

05 | Der Weg nach vorn — Haftung, Allianzen, Systemverständnis

Die Illusion der Freiwilligkeit

Die Finanzindustrie macht es sich oftmals zu leicht, wenn sie bei APP Fraud die Haftung mit dem Argument ablehnt, die Opfer hätten die Gelder freiwillig angewiesen. Dieser Artikel zeigt, warum der Freiwilligkeitsbegriff hier zu kurz greift: Die Opfer stehen einer Industrie gegenüber, die mit asymmetrischer psychologischer Kriegsführung operiert, KI-gestützte Deepfakes einsetzt und ihre Angriffe über Monate orchestriert. Wie Jorij Abraham, Managing Director der Global Anti-Scam Alliance (GASA), zutreffend feststellt, nutzen Betrüger künstliche Intelligenz heute auf exakt dieselbe Weise wie legitime Unternehmen, um schneller, kostengünstiger und extrem skalierbar zu arbeiten.¹

Wer die emotionale Zerstörung dieser Angriffe kennt — die Scham, die Isolation, das Trauma, das in den schlimmsten Fällen im Suizid endet —, der weiß: Hier wird niemand aus Gier zum Opfer.² Ein System, das sich bei der Haftungsfrage blind auf die formale Autorisierung einer Zahlung beruft, ignoriert die Realität des modernen Crime-as-a-Service.

Der internationale Schulterschluss

Den Kampf gegen diese Täterstrukturen können wir isoliert nicht gewinnen. Was es braucht, sind echte Public Private Partnerships und grenzüberschreitender Datenaustausch — nicht als politisches Schlagwort, sondern als operatives Modell.

Auf globaler Ebene zeigt das Global Signal Exchange (GSE), gegründet von GASA und Google, wie sektorübergreifende Zusammenarbeit funktionieren kann: Die Plattform teilt bereits über eine Milliarde Betrugssignale zwischen Tech-Konzernen, Finanzinstituten und Strafverfolgungsbehörden.¹ Dass INTERPOL und UNODC den Global Fraud Summit 2026 in Wien veranstalteten, belegt, dass das Thema auf höchster diplomatischer Ebene angekommen ist.

In den USA hat das FBI mit Operation Level Up bewiesen, dass proaktive Opferidentifikation im großen Maßstab funktioniert: 8.103 benachrichtigte Opfer, über 511 Millionen US-Dollar an verhinderten Verlusten, 80 Fälle, in denen Suizidprävention eingeleitet wurde. Die FinCEN-Sanktionierung der Huione Group und die neue Scam Center Strike Force des DOJ setzen klare Signale auf der Enforcement-Seite.

In Europa muss die neue Anti-Money Laundering Authority (AMLA) die Chance nutzen, AML und Fraud erstmals supranational zusammenzudenken. Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) liefert den regulatorischen Rahmen für Krypto-Dienstleister — aber sie wird nur wirksam sein, wenn die Umsetzung die On-Chain-Realität der Täter abbildet und nicht an der Fiat-Grenze stehen bleibt.

Vom Reagieren zum Systemverständnis

Ermittlung ohne Systemverständnis ist Schadensverwaltung. Das gilt für Ermittlungsbehörden, die Fälle erst sehen, wenn das Geld längst On-Chain verschwunden ist. Es gilt für Compliance-Abteilungen, die in ihren Fiat-Silos nach Anomalien suchen, während die eigentliche Wertschöpfungskette der Täter auf der Blockchain liegt. Und es gilt für die großen Technologieplattformen, auf deren Infrastruktur die erste Nachricht verschickt, das Vertrauen aufgebaut und die gefälschte Handelsplattform beworben wird — oft ohne dass ein einziger Alarm ausgelöst wird. Alle drei Seiten brauchen dasselbe: den Blick auf das Gesamtsystem — und den Willen, ihn miteinander zu teilen.

Quellenverzeichnis

  1. Nasdaq Verafin – 2026 Global Financial Crime Report. (Referenziert für: Weltweite Betrugsverluste in Höhe von 579,4 Mrd. USD im Jahr 2025; Bewegung von 284 Mrd. USD durch Money Mules; Aussagen von Jorij Abraham (GASA) zur Skalierung durch KI; das Global Signal Exchange (GSE)).
  2. INTERPOL – Global Financial Fraud Threat Assessment 2026 (Second Edition). (Referenziert für: Die Einstufung von Finanzbetrug als globale Sicherheitskrise; das „Dual-Victim“-Modell mit Opfern aus fast 80 Nationalitäten; hybride Betrugstaktiken und die Eskalation zu Sextortion; die psychologischen Folgen für Geschädigte bis hin zum Suizid).
  3. Chainalysis – The 2026 Crypto Crime Report. (Referenziert für: Die Dominanz der Chinese Money Laundering Networks (CMLNs) mit 20% Marktanteil an der On-Chain-Geldwäsche; KI-gestützte Scams als 4,5-mal lukrativerer Angriffsvektor; das Lighthouse Phishing-as-a-Service-Kit).
  4. TRM Labs – 2026 Crypto Crime Report. (Referenziert für: Das Rekordhoch von 158 Mrd. USD an illegalen Krypto-Flüssen in 2025; die Verarbeitung von über 103,2 Mrd. USD durch chinesische Geldwäsche-Netzwerke; die Sanktionierung der Huione Group; das Fallbeispiel der Prince Group inkl. Geldwäsche über Lubian Mining).
  5. UNODC – 2025 Report: The intersection of criminal and technological innovation in the cybercrime landscape of Southeast Asia. (Referenziert für: Den Einsatz hybrider Bots zur automatisierten Eröffnung von Mule-Konten bei Fintech-Plattformen sowie für automatisiertes Smurfing).
  6. INTERPOL – „Words Matter: Changing the Language of Online Fraud“ (2024). (Referenziert für: Die Terminologie „Romance Baiting“ zur Vermeidung von Victim Blaming; die konzeptionelle Differenzierung zwischen emotionaler Vulnerabilität und operativer Methode.)

Tobias Kremp

Tobias Kremp ist Blockchain-Analyst im Finanzkompetenzzentrum eines hessischen Polizeipräsidiums. Als unabhängiger Experte und Publizist (Art. 5 GG) betreibt er das Aufklärungsprojekt digitale-enteignung.de und veröffentlicht auf LinkedIn unter anderem das regelmäßig erscheinende Newsletterformat „MANIPULIERT.“. Seine Inhalte spiegeln seine persönliche Einschätzung wider und stellen keine offiziellen behördlichen Stellungnahmen dar.

Tobias Kremp ist Blockchain-Analyst im Finanzkompetenzzentrum eines hessischen Polizeipräsidiums. Als unabhängiger Experte und Publizist (Art. 5 GG) betreibt er das Aufklärungsprojekt digitale-enteignung.de und veröffentlicht auf LinkedIn unter anderem das regelmäßig erscheinende Newsletterformat „MANIPULIERT.“. Seine Inhalte spiegeln seine persönliche Einschätzung wider und stellen keine offiziellen behördlichen Stellungnahmen dar.

Inhaltsverzeichnis

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9. Juni 2026

LG München I: Über fünf Jahre Haft wegen bandenmäßiger Geldwäsche

1 Minute

Das Landgericht München I hat einen Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem wurden Vermögenswerte von rund 4,4 Millionen Euro eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Verurteilte war nach den Feststellungen des Gerichts in führender Funktion in ein internationales Firmennetzwerk eingebunden, das Gelder aus einem Lastschriftbetrug in Höhe von rund 10 Millionen Euro verschleiern und in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Hierzu wurden zahlreiche in- und ausländische Gesellschaften sowie Konten genutzt.

Die Ermittlungen stützten sich maßgeblich auf Analysen der Financial Intelligence Unit (FIU). Durch von der FIU veranlasste Sofortmaßnahmen konnten bereits im Jahr 2023 rund 2,48 Millionen Euro gesichert werden. Die aufgedeckten Finanzströme und Unternehmensverflechtungen spielten später auch in der Hauptverhandlung eine zentrale Rolle. Die Ermittlungen gegen weitere Beteiligte dauern an.

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9. Juni 2026

FIU führt neues Scoring-Modell für Verdachtsmeldungen ein

1 Minute

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihr Rückmeldekonzept für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz weiterentwickelt. Bereits seit dem 8. April 2026 wird die bisherige Filterung von Meldungen schrittweise durch ein neues Scoring-Modell ersetzt.

Künftig ordnet die FIU jede eingehende Verdachtsmeldung einer von drei Risikokategorien – hoch, mittel oder gering – zu. Auf dieser Grundlage erhalten Verpflichtete eine differenzierte Rückmeldung zum weiteren Umgang mit ihrer Meldung.

Wird eine Verdachtsmeldung als „hoch“ eingestuft, teilt die FIU mit, dass die Meldung für eine weitere operative Analyse vorgesehen ist. Bei der Kategorie „mittel“ informiert die Behörde darüber, dass geprüft wird, ob eine vertiefte Analyse erforderlich ist.

Für Verdachtsmeldungen mit geringem Risiko erfolgt hingegen keine ausdrückliche Rückmeldung mehr. Erhält der Meldende innerhalb von 21 Werktagen nach Übermittlung der Meldung keine Nachricht, kann er davon ausgehen, dass die FIU keine weitere operative Analyse veranlasst hat.

Mit dem neuen Verfahren schafft die FIU mehr Transparenz über die erste Risikobewertung von Verdachtsmeldungen und ermöglicht Verpflichteten eine bessere Einordnung des weiteren Bearbeitungsstands ihrer Meldungen.

4. Juni 2026

AMLA: Konsultation zu Leitlinien für die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen

1 Minute

Die AMLA hat die öffentliche Konsultation zum Leitlinienentwurf gestartet, der konkretisiert, wie Verpflichtete die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen – einschließlich Transaktionsmonitoring – gemäß Art. 26 Abs. 5 der AML-Verordnung umzusetzen haben. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 3. September 2026, eine öffentliche Anhörung ist für den 2. Juli 2026 geplant.

red and white cross flag on top of pole during day
4. Juni 2026

Nordea: Drohende Rekordstrafe in Dänemark

1 Minute

Mehrere Medien berichten, dass die dänischen Strafverfolgungsbehörden eine Geldbuße von umgerechnet bis zu 880 Mio. € gegen Nordea beantragen will – eine offizielle Bestätigung steht jedoch bislang noch aus. Hintergrund sind Verstöße in der Geldwäscheprävention: Die Bank soll zwischen 2012 und 2015 rund 3,5 Mrd. Euro potenziell illegaler Transaktionen abgewickelt haben, die u. a. mit den bekannten Laundromat-Skandalen in Verbindung stehen. Für Geldwäschebeauftragte ist der Fall relevant: Nordea bestreitet die Anwendung der verschärften, aktuellen Fassung des dänischen Geldwäschegesetzes auf historische Verstöße.

Colleagues collaborating on data charts and discussing business strategies in an office setting.
3. Juni 2026

CRONBANK: Bafin stellt Mängel in der Geldwäscheprävention fest

1 Minute

Die Bafin hat gegenüber der CRONBANK AG Maßnahmen angeordnet, nachdem eine Sonderprüfung erhebliche Defizite festgestellt hatte. Neben Mängeln in der Geschäftsorganisation beanstandete die Aufsicht ausdrücklich die Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen.

Konkret stellte die Bafin Mängel bei der institutsinternen Risikoanalyse sowie bei den daraus abzuleitenden internen Sicherungsmaßnahmen fest. Damit waren aus Sicht der Aufsicht zentrale Elemente der Geldwäscheprävention nicht ausreichend ausgestaltet. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die risikoorientierte Ausgestaltung von Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen. Defizite in diesem Bereich können dazu führen, dass Geldwäscherisiken nicht angemessen erkannt und gesteuert werden.

Die CRONBANK muss die festgestellten Mängel beseitigen. Zur Überwachung der Umsetzung hat die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellt. Zudem wurde das Institut verpflichtet, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Die entsprechenden Bescheide sind bereits bestandskräftig.

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2. Juni 2026

OFAC: Einführungsleitfaden zu Sanktions-Compliance veröffentlicht

1 Minute

Das OFAC hat einen offiziellen Einführungsleitfaden veröffentlicht, der grundlegende Fragen zu Sanktionsprogrammen, der SDN-Liste, Compliance-Anforderungen, Lizenzverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen kompakt erläutert. Der Leitfaden richtet sich ausdrücklich auch an nicht-US-amerikanische Personen und Organisationen, die mit US-Personen oder im US-Finanzsystem tätig sind.

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2. Juni 2026

Bafin verhängt Bußgeld gegen AIL Leasing München AG

1 Minute

Die Bafin hat gegen die AIL Leasing München AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 75.000 Euro festgesetzt. Hintergrund sind Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten im Zeitraum von Januar bis September 2022. Die Entscheidung ist bestandskräftig.

Konkret beanstandete die BaFin, dass das Unternehmen in mehreren Fällen nicht ordnungsgemäß dokumentiert hatte, warum es von einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgesehen hatte. Zudem wurde eine erforderliche Verdachtsmeldung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist abgegeben.

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2. Juni 2026

Ermittlungen gegen Wise wegen Geldwäscheverdachts

1 Minute

Der internationale Zahlungsdienstleister Wise sieht sich Medienberichten zufolge mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche konfrontiert. Hintergrund sind mutmaßlich verdächtige Transaktionen über die Plattform, die nun das Interesse der Strafverfolgungsbehörden geweckt haben.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel prüfen die Ermittler, ob die bestehenden Kontroll- und Überwachungssysteme des Unternehmens ausreichend waren, um verdächtige Zahlungsströme zu erkennen und zu verhindern. Wise betont demnach, bei der Bekämpfung von Geldwäsche eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und erhebliche Investitionen in Compliance- und Überwachungssysteme vorzunehmen.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Untersuchungen gegen Zahlungsdienstleister und Fintech-Unternehmen ein, die aufgrund ihres grenzüberschreitenden Geschäftsmodells besonders im Fokus der Geldwäscheaufsicht stehen.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Berichterstattung handelt es sich um laufende Ermittlungen. Ein Fehlverhalten von Wise ist bislang nicht festgestellt worden.

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30. Mai 2026

FATF: Berichte zu den Fortschritten der Länder Gabun, Republik Kongo und Demokratische Republik Kongo

1 Minute

Nachdem Gabun (derzeit weder auf der EU-Liste noch auf der FATF grey-list) im Jahr 2023 von der FATF (Financial Action Task Force) bewertet wurde, analysiert der aktuelle Bericht die Fortschritte, die erreicht wurden.

Auch der Republik Kongo (derzeit weder auf der EU-Liste noch auf der FATF grey-list) bescheinigt die FATF Fortschritte bei der Behebung spezifischer Schwachstellen.

Die FATF erkennt Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Demokratischen Republik Kongo. Die derzeitige Listung des Staates auf der FATF-grey-list bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die Demokratische Republik Kongo ist zudem weiterhin auf der EU-Liste.

29. Mai 2026

Hearing der AMLA zur Guideline Risk Assessment (Art. 10 (4) EU-AML-VO)

1 Minute

Im Rahmen eines Hearings am 28. Juni präsentierte die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihren kürzlich veröffentlichten Entwurf der Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung gemäß Art. 10 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1624. Die Leitlinien sollen künftig die Grundlage für das Business-Wide Risk Assessment (BWRA) bilden.

Zu Beginn stellten Vertreter der AMLA die wesentlichen Inhalte des Entwurfs vor. Im Fokus stand insbesondere die Identifizierung und Bewertung der individuelle Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denen Verpflichtete ausgesetzt sind („identify and assess the risks of ML and TF to which they are exposed“).

Darüber hinaus erläuterte die AMLA die vorgesehenen Mindestanforderungen (Minimum Requirements, MR 1–4), die den strukturellen Aufbau künftiger Risikoanalysen definieren. Ebenfalls thematisiert wurden verpflichtend zu berücksichtigende sowie ergänzend nutzbare Informationsquellen.

Die finale Fassung der Leitlinien wird derzeit für das vierte Quartal 2026 erwartet.

Im anschließenden Fragerahmen, der rund anderthalb Stunden dauerte, griffen die zahlreichen Teilnehmer unterschiedliche praxisrelevante Themen auf. Diese variierten zwischen Bitte um Definition des Begriffs Risiko (die Guideline definiert lediglich das inhärente sowie das residuale Risiko sowie den Begriff „Risikofaktoren“, nicht aber den Begriff „Risiko“ selbst) bis zu der Frage, des zeitlichen Anwendungsbeginns der Leitlinie.

Abzugrenzen ist die BWRA zu den Kundensorgfaltspflichten (individual risk assessment, Art. 20 EU-AML-VO) sowie der umfangreichen Datenabfrage (assessment of the inherent and residual risk profile of obliged entities Supervisory Assessment, Art 40 (2) RL EU 2024/1620).

Die Präsentationsfolien sowie eine Zusammenfassung zum Hearing wurde zwischenzeitlich veröffentlicht:

https://www.amla.europa.eu/amla-concludes-public-hearing-draft-guidelines-business-wide-risk-assessment_en

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29. Mai 2026

Bericht: Iran nutzte Binance für milliardenschwere Kryptotransaktionen

1 Minute

Iran soll nach einem Bericht des Wall Street Journal über Jahre hinweg milliardenschwere Kryptotransaktionen über die Kryptobörse Binance abgewickelt haben. Nach den Recherchen der Zeitung sollen dabei auch Wallets genutzt worden sein, die mit iranischen Militär- und Regierungsstrukturen in Verbindung stehen.

Dem Bericht zufolge erfolgten die Transaktionen trotz bestehender internationaler Sanktionen gegen Iran. Die Recherchen stützen sich auf Blockchain-Analysen sowie weitere öffentlich zugängliche Daten. Binance erklärte gegenüber dem Wall Street Journal, das Unternehmen habe seine Compliance- und Sanktionskontrollen in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut und halte die geltenden Vorschriften ein.

Der Bericht unterstreicht die anhaltende Aufmerksamkeit von Behörden und Medien für die Rolle von Kryptowährungen und Kryptodienstleistern im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen.

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28. Mai 2026

BKA meldet erfolgreiche Aktion gegen Rauschgifthandel im Darknet und Geldwäsche

1 Minute

Bei einer groß angelegten Razzia gegen internationalen Drogenhandel im Darknet und ein mutmaßliches Geldwäschenetzwerk haben Ermittler am 27. Mai 2026 in Hessen und Nordrhein-Westfalen insgesamt 40 Objekte durchsucht. Mehr als 400 Einsatzkräfte von BKA (Bundeskriminalamt), Zoll, LBF (Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität) NRW sowie Landes- und Bundespolizei waren beteiligt. Acht Personen wurden festgenommen, außerdem stellten die Behörden Bargeld, Kryptowährungen, Waffen und mehrere Kilogramm Drogen sicher.

Nach Angaben der Ermittler soll eine Tätergruppe seit 2020 weltweit Betäubungsmittel wie Kokain, Cannabis, Ecstasy und Amphetamine über Darknet-Marktplätze verkauft und per Post versendet haben. Drei mutmaßliche Mitglieder des Netzwerks wurden festgenommen.

Die mutmaßlichen Drogenerlöse in Millionenhöhe sollen anschließend über ein internationales Geldwäschesystem verschleiert worden sein. Im Fokus steht dabei ein vietnamesisches Underground-Banking-Netzwerk, das Kryptowährungen in Bargeld umtauschte und Geldtransfers zwischen Deutschland und Vietnam organisiert haben soll. Gegen neun vietnamesische Staatsangehörige wird ermittelt, vier davon wurden festgenommen.

aut Ermittlern wurden seit Ende 2025 mehr als sieben Millionen Euro Bargeld eingesammelt. Über Krypto-Wallets eines Hauptverdächtigen sollen innerhalb weniger Monate zudem mehr als 100 Millionen Euro geflossen sein. Die Ermittlungen dauern an.

https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/260527_PM_Rauschgift_Geldwaesche.html

28. Mai 2026

Bafin stärkt Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1 Minute

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will ihre Aufsicht gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich ausbauen. Dafür sollen etwa 30 neue Stellen geschaffen und Ressourcen stärker auf Risikobereiche konzentriert werden – insbesondere Geldwäscheprävention und Cyber-Risiken.

Ziel ist es, Kriminellen die Nutzung des deutschen Finanzsystems zu erschweren, da diese zunehmend technologisch fortschrittlich und international vernetzt agieren. Außerdem wird die bisherige Abwicklungsfunktion ab Juli 2026 in den zentralen Bereich SPS integriert, um Aufgaben zur Finanzstabilität stärker zu bündeln.

Auch die Organisationsstruktur wird angepasst: SPS steht künftig für „Strategie, Policy und Stabilität“, während A künftig „Anti-Financial-Crime“ bedeutet. Damit soll die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegalen Finanzgeschäften enger verzahnt werden.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_05_27_staerkung_bekaempfung_geldwaesche_terrorismusfinanzierung.html

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27. Mai 2026

EU unterzeichnet Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

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Am 26. Mai unterzeichnete die Europäische Union das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus.

Das Protokoll ändert die Definition „terroristischer Straftaten“ im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Es führt eine gesamteuropäische rechtliche Definition terroristischer Straftaten ein, die festlegt, was unter den Mitgliedstaaten des Europarats als Terrorismus gilt. Diese Definition ist vollumfänglich mit der EU-Definition „terroristischer Straftaten“ vereinbar, wie sie in der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung festgelegt ist.

https://home-affairs.ec.europa.eu/news/eu-signs-protocol-amending-council-europe-convention-prevention-terrorism-strengthening-global-2026-05-26_en

22. Mai 2026

OFSI verhängt Geldstrafe gegen Deutsche Bank wegen Russland-Sanktionen

1 Minute

Die britische Sanktionsbehörde OFSI hat gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank eine Geldstrafe in Höhe von 165.000 Pfund verhängt. Hintergrund sind zwei Zahlungen aus dem Jahr 2022 über insgesamt rund 635.000 Pfund an ein Unternehmen, das vollständig im Eigentum einer sanktionierten Gesellschaft stand.

Besonders bemerkenswert: Nach Angaben der OFSI blieb die Eigentümerstruktur des Zahlungsempfängers unentdeckt, weil ein eingesetzter Drittanbieter diese Daten nicht im Screening erfasst hatte. Die Behörde stellt jedoch ausdrücklich klar, dass Institute auch bei der Nutzung externer Dienstleister selbst für die Einhaltung von Finanzsanktionen verantwortlich bleiben.

Die Deutsche Bank hatte den Vorfall bereits 2022 selbst angezeigt. Dies führte nach Angaben der OFSI zu einer deutlichen Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen Sanktion.

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