Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihr Rückmeldekonzept für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz weiterentwickelt. Bereits seit dem 8. April 2026 wird die bisherige Filterung von Meldungen schrittweise durch ein neues Scoring-Modell ersetzt.
Künftig ordnet die FIU jede eingehende Verdachtsmeldung einer von drei Risikokategorien – hoch, mittel oder gering – zu. Auf dieser Grundlage erhalten Verpflichtete eine differenzierte Rückmeldung zum weiteren Umgang mit ihrer Meldung.
Wird eine Verdachtsmeldung als „hoch“ eingestuft, teilt die FIU mit, dass die Meldung für eine weitere operative Analyse vorgesehen ist. Bei der Kategorie „mittel“ informiert die Behörde darüber, dass geprüft wird, ob eine vertiefte Analyse erforderlich ist.
Für Verdachtsmeldungen mit geringem Risiko erfolgt hingegen keine ausdrückliche Rückmeldung mehr. Erhält der Meldende innerhalb von 21 Werktagen nach Übermittlung der Meldung keine Nachricht, kann er davon ausgehen, dass die FIU keine weitere operative Analyse veranlasst hat.
Mit dem neuen Verfahren schafft die FIU mehr Transparenz über die erste Risikobewertung von Verdachtsmeldungen und ermöglicht Verpflichteten eine bessere Einordnung des weiteren Bearbeitungsstands ihrer Meldungen.


