Die BaFin sensibilisiert Institute in einer neuen Aufsichtsmitteilung für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken virtueller IBANs, insbesondere im Zusammenhang mit Underground Banking. Virtuelle IBANs sehen aus wie reguläre IBANs, leiten Zahlungen aber auf ein Konto um, dessen Inhaber nicht zwangsläufig der tatsächliche Nutzer ist, was Transparenz erschwert. Underground Banking bezeichnet informelle Finanztransfersysteme. Die BaFin nennt Risikoindikatoren und verlangt eine risikoorientierte Anpassung der Sorgfalts-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen an die Besonderheiten von vIBAN-Strukturen. Die Mitteilung gilt ab sofort bis zum 10.07.2027, also dem Tag des Inkrafttretens der AML-VO.


