2. Juni 2026

„Die Auswirkungen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind verheerend“ – Bafin zieht Bilanz für 2025

Alexander Buchner

3 Minuten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeichnet die Aufsicht das Bild eines weiterhin hohen Risikoniveaus. Neben geopolitischen Spannungen, Sanktionsumgehungen und neuen europäischen Vorgaben standen insbesondere die Qualität der institutsinternen Sicherungsmaßnahmen sowie die Wirksamkeit bestehender Kontrollsysteme im Fokus der Aufsicht.

Bafin intensiviert Prüfungen und Sondermaßnahmen

Die Bafin hat ihre geldwäscherechtliche Aufsicht im Jahr 2025 weiter ausgebaut. Insgesamt wurden im Bankensektor 62 Prüfungen durchgeführt. Der Fokus lag hierbei insbesondere auf der Funktion des Geldwäschebeauftragten, dem IT-Monitoring und der Risikoanalyse. Insgesamt ordnete die Aufsicht 31 zusätzliche geldwäscherechtliche Prüfungsschwerpunkte im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen an. Ziel war es, Schwachstellen in den Risikoanalysen, bei internen Sicherungsmaßnahmen und in der Umsetzung weiterer gesetzlicher Pflichten frühzeitig zu identifizieren.

Daneben führte die Aufsicht zahlreiche Vor-Ort-Maßnahmen durch. Hierzu gehörten auch 643 Aufsichtsgespräche bzw. -besuche. An 57 Jahresabschlussprüfungen nahm sie begleitend teil. Im Fokus standen insbesondere Institute mit erhöhtem Risikoprofil oder bereits bekannten Defiziten in ihren Präventionssystemen.

Sonderbeauftragte und Bußgelder bleiben wichtige Aufsichtsinstrumente

Der Jahresbericht zeigt erneut, dass die Bafin weiterhin konsequent auf aufsichtliche Maßnahmen zurückgreift. Ende 2025 waren bei mehreren Instituten Sonderbeauftragte eingesetzt, um die Beseitigung festgestellter Mängel zu überwachen.

Zugleich setzte die Aufsicht ihre Bußgeldpraxis fort. Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten führten auch im Berichtsjahr zu Sanktionen. Die Bafin macht damit deutlich, dass sie Defizite bei der Geldwäscheprävention nicht nur beanstandet, sondern bei schwerwiegenden oder anhaltenden Mängeln auch repressiv vorgeht.

Aufsicht in der Praxis: Bußgelder und Maßnahmen gegen Institute

Dass die Bafin festgestellte Mängel konsequent verfolgt, zeigen mehrere im Jahr 2025 veröffentlichte Maßnahmen. So verhängte die Aufsicht gegen die KT Bank AG insgesamt 30 Bußgelder in Höhe von zusammen 600.000 Euro wegen Verstößen gegen geldwäscherechtliche und bankaufsichtsrechtliche Pflichten.

Auch bei der Payone GmbH sah die Bafin weitere Defizite in der Geldwäscheprävention und ordnete verschiedene Maßnahmen an. Ein Sonderbeauftragter wurde zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

Besondere Aufmerksamkeit erregte zudem die Rekordgeldbuße von 45 Millionen Euro gegen die J.P. Morgan SE. Nach Angaben der Bafin hatte das Institut zwischen Oktober 2021 und September 2022 systematisch Verdachtsmeldungen nicht unverzüglich abgegeben. Die Aufsicht begründete die Sanktion mit Mängeln bei den internen Prozessen zur Erstattung von Verdachtsmeldungen und sprach von Defiziten in der Geldwäscheprävention. Die 45-Millionen-Euro-Sanktion zählt zu den höchsten und wird in zahlreichen Berichten als bislang größte von der Bafin gegen ein Finanzinstitut verhängte Geldbuße bezeichnet.

Daneben veröffentlichte die Bafin im Jahresverlauf weitere Maßnahmen gegen Institute mit Mängeln in der Geldwäscheprävention, darunter die Raisin Bank AG, die C24 Bank und weitere beaufsichtigte Unternehmen. Die Beispiele zeigen: Die Aufsicht setzt nicht allein auf Hinweise und Prüfungen. Sie nutzt auch Bußgelder, Sonderbeauftragte und konkrete Anordnungen, um Defizite in der Organisation, im Risikomanagement und in den internen Sicherungsmaßnahmen zu beseitigen.

Sanktionsumgehungen rücken stärker in den Fokus

Ein besonderes Augenmerk legte die Aufsicht auf Umgehungsgeschäfte im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen. Die Bafin warnte Institute ausdrücklich vor Konstruktionen, die darauf abzielen können, regulatorische Vorgaben oder Sanktionsmaßnahmen zu umgehen.

Nach Einschätzung der Aufsicht können solche Strukturen erhebliche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken begründen. Institute werden daher aufgefordert, ihre Risikoanalysen regelmäßig an geopolitische Entwicklungen anzupassen und verdächtige Muster frühzeitig zu erkennen.

Verdachtsmeldungen auf Rekordniveau

Die Financial Intelligence Unit (FIU) erhielt auch 2025 eine sehr hohe Zahl an Verdachtsmeldungen. Die Bafin sieht darin einerseits eine gestiegene Sensibilität der Verpflichteten, verweist andererseits jedoch weiterhin auf qualitative Herausforderungen bei der Meldungserstattung.

Für die Aufsicht bleibt die Qualität der Risikoanalyse ein zentrales Element wirksamer Geldwäscheprävention. Defizite in diesem Bereich zählen nach wie vor zu den häufigsten Feststellungen bei Prüfungen.

AMLA und das europäische AML-Paket werfen ihre Schatten voraus

Breiten Raum nimmt im Jahresbericht die Vorbereitung auf das neue europäische Geldwäscheaufsichtssystem ein. Die Bafin arbeitet bereits intensiv an der Umsetzung des europäischen AML-Pakets und an der künftigen Zusammenarbeit mit der neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main.

Die Aufsicht erwartet, dass die neuen europäischen Regelungen insbesondere bei gruppenweiten Sicherungsmaßnahmen, Risikoanalysen, der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter sowie bei Governance- und Dokumentationspflichten zu erheblichen Anpassungsbedarfen führen werden.

Digitalisierung der Aufsicht schreitet voran

Auch technologisch entwickelt die Bafin ihre Aufsichtsinstrumente weiter. Datenanalysen, digitale Meldeverfahren und risikoorientierte Auswertungen sollen künftig noch stärker dazu beitragen, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und Aufsichtsressourcen gezielter einzusetzen.

Diese Entwicklung dürfte zugleich den Druck auf Institute erhöhen, ihre Datenqualität und ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern.

Fazit

Der Bafin-Jahresbericht 2025 bestätigt den Trend zu einer zunehmend eingriffsintensiven und datengetriebenen Geldwäscheaufsicht. Die hohe Zahl zusätzlicher Prüfungsschwerpunkte, der fortgesetzte Einsatz von Sonderbeauftragten sowie die anhaltende Bußgeldpraxis zeigen, dass die Aufsicht bei Mängeln konsequent vorgeht.

Für Geldwäschebeauftragte besonders relevant sind die wachsende Bedeutung geopolitischer Risiken, die verstärkte Aufmerksamkeit für Sanktionsumgehungen sowie die Vorbereitung auf das neue europäische AML-Regime. Mit der AMLA und den neuen europäischen Regelwerken dürfte sich die geldwäscherechtliche Aufsicht in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Alexander Buchner

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner

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