Einleitung
Art. 16 der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) wirft eine für die Praxis wesentliche Frage auf: In welchem Umfang erfassen die gruppenweiten Anforderungen künftig auch Unternehmen einer Gruppe, die selbst keine...
Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut.
Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.


