Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) weist im Hinblick auf das Inkrafttreten der GwGMeldV am 1. März 2026 auf die Vorgehensweise und die technischen Anforderungen bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen hin. Hierzu wird eine Dokumentation sowie ein Handbuch im geschützten Bereich der FIU bereitgestellt.
Zoll online – Aktuelles – Technischer Hinweis zur GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) zum 1. März 2026


