Die Bafin sieht zunehmende Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bei neuen Formen von Barzahlungen. In einem aktuellen Fachartikel hebt sie insbesondere Spenden, Barzahlungen per QR-Code sowie Kryptoautomaten als risikobehaftete Bereiche hervor.
Nach Auffassung der Aufsicht können insbesondere Spendenstrukturen missbraucht werden, um illegale Gelder einzuschleusen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Auch Barzahlungen per QR-Code, etwa an Supermarktkassen oder in Paketshops, bergen Risiken, da die Bargeldannahmestellen regelmäßig nicht den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen. Betreiber von Kryptoautomaten müssen hingegen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes, insbesondere zur Kundenidentifizierung und Transaktionsüberwachung, konsequent erfüllen.
Die Bafin erinnert Geldwäschebeauftragte zudem daran, neue Produkte und Zahlungsverfahren frühzeitig in die Risikoanalyse, das Transaktionsmonitoring und die Mitarbeiterschulungen einzubeziehen.


