13. Juli 2026

AMLA vereinheitlicht Sanktionen bei Verstößen gegen Geldwäschevorgaben

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Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat einen weiteren wichtigen Baustein des europäischen AML-Regelwerks vorgestellt: Künftig sollen Aufsichtsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten Verstöße gegen Geldwäschevorschriften nach einheitlichen Maßstäben bewerten und sanktionieren. Ziel ist es, dass vergleichbare Verstöße europaweit zu vergleichbaren Aufsichtsmaßnahmen führen.

Die neuen Standards legen insbesondere fest, welche Faktoren bei der Auswahl und Bemessung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, der Grad des Verschuldens sowie erschwerende oder mildernde Umstände. Damit soll die bislang teilweise unterschiedliche Sanktionspraxis der nationalen Aufsichtsbehörden harmonisiert und die Rechtssicherheit für Verpflichtete erhöht werden.

Einordnung: Für Kreditinstitute und andere Verpflichtete unterstreicht die Veröffentlichung, dass AMLA ihre Rolle als zentrale Koordinierungs- und Standardsetzungsbehörde konsequent ausbaut. Einheitliche europäische Maßstäbe dürften künftig den Druck auf Institute erhöhen, AML-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten auf vergleichbar hohem Niveau umzusetzen.

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