Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA hat Konsultationen zu drei zentralen Regulierungsbausteinen gestartet, die unmittelbar für den privaten Sektor und die harmonisierte Aufsicht relevant sind. Im Fokus stehen
- die Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Transaktionen und verknüpften Transaktionen,
- konkrete Anforderungen an die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten (CDD) sowie
- Kriterien für eine einheitliche Aufsicht und Durchsetzung von AML/CFT-Pflichten.
Bemerkenswert ist dabei, dass zu den beiden letztgenannten Themen – CDD-Standards und aufsichtliche Durchsetzung – bereits Konsultationen durch die EBA durchgeführt wurden. AMLA knüpft hieran an, führt die Inhalte jedoch unter ihrem eigenen Mandat fort und überführt sie in den künftigen, zentral gesteuerten EU-Aufsichtsrahmen. Ziel ist es insbesondere, auch Verpflichteten aus dem Nicht-Finanzsektor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Konsultation läuft noch bis zum 8. Mai 2026.


