MAGAZIN

RedFlag Magazin 4/2026

an hourglass sitting on top of a wooden table
18. August 2026

Der Countdown läuft

Kilian Wegner

2 Minuten

Elf Monate. So viel Zeit bleibt bis zum 10. Juli 2027, dem Tag, an dem die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) anwendbar sein und weite Teile des Geldwäschegesetzes verdrängen wird. Wer in den vergangenen Monaten mit Verpflichteten gesprochen hat, wird den Eindruck teilen, dass die Vorbereitungen vielerorts noch nicht den Stand erreicht haben, den ein Systemwechsel dieser Größenordnung erfordert.

Das gilt allerdings nicht nur für die Verpflichteten: Auch die AMLA, die bis zum nächsten Sommer ein umfangreiches Paket an Regulierungsstandards und Leitlinien vorlegen soll, arbeitet erkennbar am Limit – zahlreiche Konkretisierungen, auf die die Verpflichteten für ihre Umsetzungsprojekte dringend angewiesen sind, liegen bislang nur als Entwurf oder Konsultationspapier vor. Dass alles bis zum Stichtag fertig wird, ist schon heute undenkbar, und die schiere Masse der Rückmeldungen, die die Behörde im Rahmen ihrer Konsultationsverfahren erhält, dürfte die Dinge nicht einfacher machen.

Schließlich lässt auch der deutsche Gesetzgeber auf sich warten: Das Gesetz, mit dem das GwG zunächst vollständig aufgehoben und dann in einer überarbeiteten, an die AMLR und auch an die 6. EU-AML-RL angepassten Fassung neuverkündet werden soll, war bei Redaktionsschluss noch nicht in Sicht, obwohl es eigentlich schon seit Monaten vorliegen sollte. Seltsam mutet es zugleich an, dass im Entwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das am 12. August das Bundeskabinett passiert hat, noch die eine oder andere neue deutsche Sonderregelung im GwG vorgesehen ist, der erkennbar nur wenige Monate Lebenszeit beschieden sein werden. So soll beispielsweise § 7 Abs. 3 GwG dahingehend ergänzt werden, dass die Aufsichtsbehörden auch die Bestellung eines stellvertretenden Geldwäschebeauftragten für die genannten Verpflichteten anordnen können. Da der thematisch einschlägige Art. 11 AMLR die formale Position des stellvertretenden Geldwäschebeauftragten nicht mehr vorsieht, wird diese Regelung keinen Bestand haben können (was natürlich nicht heißt, dass eine AML-Compliance-Struktur in der Sache künftig ohne risikoangemessene Vertretungsregelungen auskäme).

Verpflichtete bringt der skizzierte regulatorische Limbo in eine schwierige Situation: Einerseits wäre es offenkundig fatal, mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf die AMLR abzuwarten, bis noch die letzte Leitlinie final und das nationale Umsetzungsgesetz verkündet ist. Andererseits betreffen die noch offenen regulatorischen Fragen keinesfalls nur Details. Im Nicht-Finanzsektor steht für unzählige Unternehmen beispielsweise noch in den Sternen, ob sie ab nächsten Sommer (noch oder erstmals) zum Kreis der Verpflichteten zählen werden. Auch bei der zentralen Frage, welche Instrumente künftig zur Fernidentifizierung von Kunden eingesetzt werden dürfen (insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs der EUDI-Wallet), herrscht Rätselraten. Den Verantwortlichen bleibt nichts anderes übrig, als dieses normative Vakuum als Chance zu betrachten und die regulatorischen Leerstellen vorerst schlichtweg selbst auszufüllen. Es gilt hier auf eine alte römische Weise zu setzen: Fortes fortuna adiuvat – das Glück hilft den Mutigen.

Kilian Wegner

Prof. Dr. Kilian Wegner ist Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Prof. Wegner ist Mitglied im Expertenstab der AFCA und wirkt als Schriftleiter der Geldwäsche & Recht. Als Fachautor kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Prävention und Repression von Finanzkriminalität. Zudem ist er als Dozent bei Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Prof. Dr. Kilian Wegner ist Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Prof. Wegner ist Mitglied im Expertenstab der AFCA und wirkt als Schriftleiter der Geldwäsche & Recht. Als Fachautor kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Prävention und Repression von Finanzkriminalität. Zudem ist er als Dozent bei Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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10. Juli 2026

Ongoing Monitoring unter der AMLR: Transaktionsmonitoring im neuen EU-Rahmen

Sebastian Glaab, Christopher Gretsch

6 Minuten

Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 AMLR verlagert die EU den Schwerpunkt der Geldwäscheprävention deutlich in Richtung laufender Überwachung. Artikel 26 AMLR verankert die fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung und der in diesem...

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Sebastian Glaab

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut. Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut.

Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Christopher Gretsch ist Rechtsanwalt/Associate bei Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort Frankfurt am Main. Er berät Institute und Unternehmen in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere Kredit‑, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute in den Bereichen KWG, WpIG/WpHG, ZAG und GwG.

Ein Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf dem Geldwäscherecht sowie der aufsichtskonformen Ausgestaltung von Zahlungsdienstemodellen, einschließlich Transaktionsmonitoring, interner Sicherungsmaßnahmen und Schnittstellen zur Sanktions- und Fraudprävention. Zudem ist er Geldwäschebeauftragter eines lizenzierten Zahlungsdienstinstituts, sodass er regulatorische Anforderungen sowohl aus Beratersicht als auch aus der operativen Verantwortung im Institut kennt.

Vor seiner Tätigkeit bei Annerton war Christopher Gretsch in der aufsichtsrechtlichen Praxisgruppe von Gleiss Lutz sowie bei Freshfields im Bereich International Arbitration als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und absolvierte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er hat Rechtswissenschaften an der Justus‑Liebig‑Universität Gießen und der Universidade Federal do Rio Grande do Sul in Porto Alegre (Brasilien) studiert.

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9. Juli 2026

FIU und Bafin warnen vor Geldwäscherisiken bei der Migration von Krypto-Kunden

Patrizia Trendler

1 Minute

Mit dem Ende der MiCAR-Übergangsfrist zum 1. Juli 2026 rechnen FIU und Bafin mit einer umfangreichen Migration von Kunden und Vermögenswerten von nicht lizenzierten zu MiCAR-lizenzierten Kryptowerte-Dienstleistern (CASPs). In einem gemeinsamen Hinweis machen beide Behörden deutlich, dass die Übernahme solcher Kundenbestände mit erheblichen geldwäscherechtlichen Pflichten verbunden ist.

Nach Auffassung von FIU und Bafin begründet die Übernahme der Kunden regelmäßig eine neue Geschäftsbeziehung. Der aufnehmende CASP muss daher die Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG eigenständig erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Identifizierung und Überprüfung des Kunden sowie – soweit erforderlich – des wirtschaftlich Berechtigten, die Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie deren fortlaufende Überwachung.

Besonders hervorzuheben ist die Klarstellung, dass der aufnehmende CASP die Geschäftsbeziehung einer eigenständigen risikobasierten Bewertung unterziehen muss. Die bloße Übernahme der Risikoeinstufung oder der KYC-Dokumentation des bisherigen Dienstleisters genügt nicht. Vielmehr sind sämtliche kunden-, produkt-, dienstleistungs-, transaktions- und geografiespezifischen Risikofaktoren im Rahmen des eigenen Risikomanagements zu berücksichtigen.

Zudem verweisen FIU und Bafin auf den von der AMLA veröffentlichten Risikohinweis zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ende der MiCAR-Übergangsfrist. Auch dieser ist von den betroffenen CASPs bei der Migration von Kundenbeständen zu berücksichtigen.

Patrizia Trendler

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler
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6. August 2026

AMLA legt ersten Tätigkeitsbericht vor: Aufbauphase abgeschlossen, operative Arbeit nimmt Fahrt auf

Erhan Demir

2 Minuten

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat ihren ersten konsolidierten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert weniger klassische Aufsichtstätigkeit als vielmehr den erfolgreichen Aufbau einer neuen europäischen Behörde. Zugleich zeigt er, dass AMLA bereits zahlreiche Weichen für die praktische Umsetzung des neuen EU-Geldwäscherechts gestellt hat. Für Verpflichtete und nationale Aufsichtsbehörden liefert der Bericht einen guten Einblick in die Schwerpunkte, die AMLA in den kommenden Jahren setzen wird.

2025: Vom Aufbauprojekt zur einsatzfähigen Behörde

Das Jahr 2025 stand vollständig im Zeichen des institutionellen Aufbaus. Nach Inkrafttreten der AMLA-Verordnung wurden Governance-Strukturen geschaffen, das Führungsteam vollständig besetzt, der Sitz in Frankfurt etabliert und die organisatorischen Voraussetzungen für den operativen Betrieb geschaffen. Zum Jahresende beschäftigte AMLA bereits 119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 24 Mitgliedstaaten und war damit organisatorisch bereit, ab 2026 eigenständig zu arbeiten.

Erste operative Schwerpunkte bereits sichtbar

Obwohl die eigentliche direkte Aufsicht erst in den kommenden Jahren beginnt, hat AMLA bereits 2025 wesentliche Grundlagen für ihre zukünftige Tätigkeit geschaffen.

Besonderes Gewicht lag auf der Vorbereitung der direkten Beaufsichtigung der künftig von AMLA überwachten grenzüberschreitenden Hochrisiko-Verpflichteten. Hierzu entwickelte die Behörde unter anderem

  • eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken,
  • Kriterien für die Auswahl der künftig direkt beaufsichtigten Institute sowie
  • Verfahren für die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden beim Übergang der Aufsichtszuständigkeit.

Damit werden bereits heute die Grundlagen für die erste Auswahl der direkt beaufsichtigten Institute geschaffen.

Krypto-Dienstleister bleiben im Fokus

Bemerkenswert ist der deutliche Schwerpunkt auf dem Kryptosektor. AMLA bezeichnet Crypto-Asset Service Provider (CASPs) ausdrücklich als einen der prioritären Risikobereiche der europäischen Geldwäscheaufsicht. Hintergrund sind insbesondere grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, technologische Besonderheiten und anonymitätsfördernde Strukturen.

Bereits 2025 koordinierte AMLA hierzu den Informationsaustausch mit nationalen Aufsichtsbehörden und FIUs und bereitete gemeinsame thematische Prüfungen vor.

Auch der Nichtfinanzsektor rückt stärker in den Blick

Erstmals verschaffte sich AMLA zudem einen umfassenden Überblick über die Aufsicht im Nichtfinanzsektor. Hierzu wurden mehr als 120 nationale Aufsichtsbehörden zu Risiken, Aufsichtsstrukturen und praktischen Herausforderungen befragt.

Die Ergebnisse sollen in die europäische Aufsichtsstrategie für den Zeitraum 2026 bis 2028 einfließen. Damit wird deutlich, dass künftig auch Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler, Güterhändler und andere Verpflichtete außerhalb des Finanzsektors stärker in den Fokus einer europaweit harmonisierten Aufsicht rücken werden.

Aufbau einer europäischen FIU-Kooperation

Auch im Bereich der Financial Intelligence Units (FIUs) wurden wichtige Grundlagen geschaffen. AMLA begann mit dem Aufbau gemeinsamer Analyseverfahren, bereitete die Übernahme von FIU.net vor und entwickelte erste Konzepte für Peer Reviews zwischen den nationalen FIUs.

Darüber hinaus wurden Arbeitsgruppen zur Erarbeitung technischer Standards eingerichtet, unter anderem für die künftigen europäischen Formate von Verdachtsmeldungen sowie für den Informationsaustausch zwischen den FIUs.

Single Rulebook gewinnt weiter an Konturen

Der Tätigkeitsbericht macht außerdem deutlich, dass AMLA die Arbeiten am europäischen Single Rulebook inzwischen maßgeblich prägt. Bereits 2025 wurden die ersten beiden technischen Regulierungsstandards (RTS) an die Europäische Kommission übermittelt und die erste öffentliche Konsultation gestartet.

Damit übernimmt AMLA zunehmend die Rolle des zentralen europäischen Normgebers für die praktische Ausgestaltung der AMLR und der weiteren Rechtsakte des neuen EU-Geldwäschepakets.

Ein Bericht mit klarer strategischer Botschaft

Der erste Tätigkeitsbericht ist naturgemäß kein Leistungsbericht im klassischen Sinne. Die eigentliche Aufsichtstätigkeit beginnt erst schrittweise ab 2026 beziehungsweise mit der Umsetzung des neuen europäischen Geldwäscherechts im Jahr 2027. Gleichwohl verdeutlicht der Bericht, dass AMLA ihre Aufbauphase schneller als erwartet abgeschlossen hat und inzwischen in nahezu allen Aufgabenbereichen operativ arbeitet.

Für Geldwäschebeauftragte lohnt sich die Lektüre insbesondere deshalb, weil der Bericht erkennen lässt, welche Themen AMLA künftig priorisieren wird: stärkere Harmonisierung der Aufsicht, risikobasierte Methoden, intensivere Zusammenarbeit der Behörden, ein besonderer Fokus auf den Kryptobereich sowie eine zunehmend europäisch geprägte Aufsicht auch außerhalb des Finanzsektors. Damit zeichnet sich bereits heute ab, welche Entwicklungen die Geldwäscheprävention in den kommenden Jahren maßgeblich prägen werden.

Erhan Demir

Erhan Demir verfügt über mehr als 10 Jahre Compliance-Erfahrung im Finanzbereich, u.a. auch als Geldwäschebeauftragter. Davor war er u.a. als Strafverfolger tätig. Seit 2022 berät er Unternehmen schwerpunktmäßig zum Thema Financial Crime und Internal Investigations. Daneben schreibt er regelmäßig Fachartikel, u.a. auch für RedFlag AML.

Erhan Demir verfügt über mehr als 10 Jahre Compliance-Erfahrung im Finanzbereich, u.a. auch als Geldwäschebeauftragter. Davor war er u.a. als Strafverfolger tätig. Seit 2022 berät er Unternehmen schwerpunktmäßig zum Thema Financial Crime und Internal Investigations. Daneben schreibt er regelmäßig Fachartikel, u.a. auch für RedFlag AML.

Erhan Demir
pile of books
26. Juli 2026

FIU-Jahresbericht 2025: Strategiewechsel in der Geldwäschebekämpfung – was Verpflichtete jetzt wissen müssen

Jakob Schönfelder

5 Minuten

Die FIU 2025: Eine andere Behörde als noch vor einem Jahr Neben der Einordnung neuer Risiken zur Ableitung von Compliance-Schwerpunkten oder zur Vorbereitung von Prüfungen markiert der FIU-Jahresbericht 2025 einen Wechsel...

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Jakob Schönfelder

Jakob Schönfelder studierte Rechtswissenschaften und Soziologie in Göttingen, Straßburg und Würzburg und arbeitete zunächst als Jurist im Bereich Geldwäscheprävention bei der HUK-COBURG. Dort verantwortete er unter anderem die Überwachung und Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie die Erstellung von Risikoanalysen für alle verpflichteten Gesellschaften. Seit Mitte 2026 ist er im Bereich AFC Risk Management der Oldenburgischen Landesbank tätig. Jakob Schönfelder ist Redakteur bei RedFlag und regelmäßiger Autor praxisorientierter Beiträge.

Jakob Schönfelder studierte Rechtswissenschaften und Soziologie in Göttingen, Straßburg und Würzburg und arbeitete zunächst als Jurist im Bereich Geldwäscheprävention bei der HUK-COBURG. Dort verantwortete er unter anderem die Überwachung und Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie die Erstellung von Risikoanalysen für alle verpflichteten Gesellschaften.

Seit Mitte 2026 ist er im Bereich AFC Risk Management der Oldenburgischen Landesbank tätig.

Jakob Schönfelder ist Redakteur bei RedFlag und regelmäßiger Autor praxisorientierter Beiträge.

Jakob Schönfelder
a white building with a fountain in front of it
17. August 2026

USA schaffen Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten weitgehend ab

Patrizia Trendler

2 Minuten

Die USA vollziehen einen deutlichen Kurswechsel bei der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter. Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat kürzlich eine endgültige Regelung veröffentlicht, mit der US-Unternehmen und US-Personen dauerhaft von den Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten nach dem Corporate Transparency Act (CTA) ausgenommen werden. FinCEN will zudem bereits übermittelte Informationen über US-Personen aus seiner Datenbank löschen. Das geht aus der Mitteilung von FinCEN zur Final Rule hervor.

Der Corporate Transparency Act war 2021 als Bestandteil des Anti-Money Laundering Act of 2020 verabschiedet worden. Seit Anfang 2024 sollten zahlreiche Gesellschaften Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten an FinCEN übermitteln. Ziel war der Aufbau einer zentralen Datenbank, die insbesondere Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Informationen über die hinter Gesellschaften stehenden natürlichen Personen ermöglichen sollte.

Bereits im März 2025 hatte FinCEN die Vorgaben durch eine Übergangsregelung erheblich eingeschränkt. Seitdem gelten nur noch bestimmte außerhalb der USA gegründete Gesellschaften, die in den USA registriert sind, als meldepflichtige Unternehmen. US-Gesellschaften und US-Personen wurden dagegen von den Meldepflichten ausgenommen. Die jetzt veröffentlichte Final Rule macht diesen Kurs dauerhaft. Einzelheiten stellt FinCEN auf seiner Informationsseite zu Beneficial Ownership Information dar.

Transparenzlücke bei US-Gesellschaften

FinCEN und das US-Finanzministerium begründen die Entscheidung insbesondere mit der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von bürokratischen Pflichten. Die weitgehende Abschaffung der Meldepflichten birgt allerdings auch Risiken für die Geldwäschebekämpfung. Anonyme Gesellschaftsstrukturen können insbesondere dazu genutzt werden, die Herkunft und wirtschaftliche Zuordnung von Vermögenswerten zu verschleiern.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine Untersuchung des U.S. Government Accountability Office (GAO) vom Mai 2026. Das GAO stellte fest, dass die bereits 2025 eingeführten Ausnahmen zu einer Lücke bei den verfügbaren Informationen über wirtschaftlich Berechtigte geführt haben. Das US-Finanzministerium habe bislang nicht hinreichend geklärt, wie diese Informationslücke geschlossen werden soll. Das GAO empfahl dem Treasury Department deshalb ausdrücklich, Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite zu entwickeln. Der Bericht ist auf der Website des GAO abrufbar.

Die endgültige Regelung von FinCEN beseitigt diese Lücke nun gerade nicht, sondern schreibt die 2025 eingeführten Ausnahmen dauerhaft fest.

Spannungsverhältnis zu den FATF-Standards

Die Entwicklung ist auch mit Blick auf die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) bemerkenswert. Nach FATF-Empfehlung 24 sollen Staaten sicherstellen, dass angemessene, zutreffende und aktuelle Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen verfügbar sind und zuständige Behörden zeitnah darauf zugreifen können. Die FATF erläutert diese Anforderungen ausführlich in ihrer Guidance on Beneficial Ownership of Legal Persons.

Noch 2024 hatte die FATF die USA bei Empfehlung 24 von „Non-Compliant“ auf „Largely Compliant“ hochgestuft. Ausschlaggebend hierfür waren Fortschritte bei der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, wie sich aus dem Follow-up Report der FATF zu den USA ergibt.

Welche Auswirkungen die inzwischen erfolgte weitgehende Rücknahme des US-Melderegimes auf die nächste FATF-Bewertung haben wird, bleibt abzuwarten. Die USA bewegen sich jedenfalls bei der zentralen Erfassung wirtschaftlich Berechtigter derzeit in eine andere Richtung als viele andere Staaten und insbesondere die Europäische Union.

Auswirkungen auf Finanzinstitute

Für die praktische Geldwäscheprävention ist allerdings eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Mit der Final Rule entfällt nicht generell die Pflicht amerikanischer Finanzinstitute, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden zu ermitteln. Die eigenständigen Customer-Due-Diligence-Anforderungen für Finanzinstitute bestehen grundsätzlich fort.

Die Abschaffung betrifft vielmehr die zusätzliche Meldung von Beneficial Ownership Information an FinCEN und damit den Aufbau einer staatlichen Informationsbasis über die Eigentümer von US-Gesellschaften.

Auch für europäische Verpflichtete kann die Entwicklung relevant sein. Bei Geschäftsbeziehungen mit US-Gesellschaften kann künftig nicht darauf vertraut werden, dass Informationen über deren wirtschaftlich Berechtigte in einem zentralen US-Register verfügbar sind. Während die EU mit der AMLR und den Vorgaben zur Transparenz wirtschaftlich Berechtigter auf eine weitere Harmonisierung setzt, haben die USA ihre erst vor wenigen Jahren eingeführte zentrale Meldepflicht nun weitgehend wieder aufgegeben.

Patrizia Trendler

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler
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8. Juli 2026

Fortentwickeltes Rückmeldekonzept der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Thora Funken

2 Minuten

Die FIU bewertet und bearbeitet Verdachtsmeldungen seit dem zweiten Quartal 2026 nach einem neuen Risiko-Scoring-Modell. Seit dem 1. Juni 2026 erhalten Verpflichtete danach erstmals differenzierte Rückmeldungen darüber, ob ihre Meldung in der Risikokategorie „hoch“, „mittel“ oder „gering“ eingestuft wurde. Damit wird das bisherige Rückmeldesystem weiter verfeinert.

Das neue Scoring-Modell

Die FIU hat ihre implementierten Risikobewertungssysteme: hier „Filter“ zur Identifizierung der für eine weitere operative Analyse vorzusehenden Sachverhalte grundlegend optimiert:

Seit dem zweiten Quartal 2026 hat die FIU ein sogenanntes ‚Scoring-Modell‘ eingeführt, das – stark zusammengefasst – auf der Zuweisung eines Risikoscores für jede eingegangene Verdachtsmeldung / Mitteilung mittels eines detaillierten Punktesystems basiert, wodurch eine Zuordnung jeder Verdachtsmeldung / Mitteilung in die Risikokategorien ‚hoch‘, ‚mittel‘ und ‚niedrig‘ für eine entsprechende Behandlung optimiert möglich wird.

Die Fortentwicklung des operativen Analyseprozesses erfordert zugleich Anpassungen an den bisherigen Rückmeldungen, zu denen die FIU meldenden Verpflichteten und Behörden nach § 41 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 GwG gegenüber verpflichtet ist.

Differenzierte Rückmeldungen seit dem 1. Juni 2026

Im Fokus steht weiterhin die automatisierte Rückmeldung zu von Verpflichteten erstatteten Verdachtsmeldungen über die goAML-Mailbox, das Fachverfahren, das die FIU zur Meldungsbearbeitung nutzt. Seit dem 1. Juni 2026 erhalten Verpflichtete und Behörden über die bisherige Rückmeldung hinaus zu „ihrer“ Verdachtsmalendung eine nach Risikokategorien differenzierte Rückmeldung, wobei insgesamt drei Risikokategorien: „hoch“, „mittel“, „gering“ bestehen:

Risikokategorie „Hoch“

„Ihre Verdachtsmeldung wurde im Zeitpunkt ihres Eingangs von den hiesigen Risikobewer-tungssystemen in der Risikokategorie „hoch“ erfasst und für eine weitere operative Analyse vorgesehen.“ 

Risikokategorie „Mittel“

„Ihre Verdachtsmeldung wurde im Zeitpunkt ihres Eingangs von den hiesigen Risikobewer-tungssystemen in der Risikokategorie „mittel“ erfasst. Die FIU prüft eine weitere operative Analyse.“

Risikokategorie „Gering“

Zu Verdachtsmeldungen, die einen niedrigen Risikoscore aufweisen und deshalb (zunächst) in den Informationspool überführt werden unter Zuweisung der Risikokategorie „gering“, wird keine ausdrückliche Rückmeldung erfolgen. Sofern Verpflichtete / meldende Behörden nach 21 Werktagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Verdachtsmeldung an die FIU, keine Rückmeldung erhalten haben, ist – wie bisher – davon auszugehen, dass diese Verdachtsmeldung im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der FIU zunächst keine weitere operative Analyse ausgelöst hat. Dieser Sachstand bedeutet allerdings nicht, dass derlei Verdachtsmeldungen künftig nicht die Meldepflicht nach § 43 bzw § 44 GwG oder § 31b Absatz 2 AO auslösen. Die Prüfung der Meldepflicht wird hierdurch nicht berührt. Die FIU benötigt auch diese Verdachtsmeldungen als stete Informationsbausteine insbesondere zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe in Form der strategischen Analyse und für die nationale und internationale Zusammenarbeit.

Bedeutung der Risikokategorien für die weitere Bearbeitung

Hieraus wird deutlich, dass die FIU Verdachtsmeldungen / Mitteilungen, die der Risikokategorie „hoch“ zugeordnet werden, stets weitergehend operativ analysiert, bei solchen der Risikokategorie „mittel“ die weitere operative Analysenotwendigkeit geprüft wird und Sachverhalte, die der Risikokategorie „gering“ zuzuordnen sind, grundsätzlich mit den Mitteln der strategischen Analyse gesamthaft ausgewertet werden. 

Auswirkungen auf Verpflichtete unter Bafin-Aufsicht

Für Verpflichtete nach dem GwG, die der Aufsicht der Bafin gem. § 50 Nr. 1 und 2 GwG unterliegen, gelten für diese Verdachtsmeldungen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 GwG unverändert die Ausführungen in Ziff. 10.11.1, Absatz 1 der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA); dies ist mit der Bafin abgestimmt. Für Rückmeldungen zu Verdachtsmeldungen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 GwG mit dem Inhalt, dass die Verdachtsmeldung in der Risikokategorie „hoch“ oder „mittel“ erfasst wurde, gelten in Abstimmung mit der Bafin die Ausführungen in den AuA, Ziff. 10.11.1, Absatz 2 entsprechend.

Vorbereitung auf die europäischen Vorgaben

Mit diesen Anpassungen bereitet sich die FIU bereits auf die Umsetzung der Vorgaben aus Art. 28 der RICHTLINIE (EU) 2024/1640 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 vor (hier Teil des „AML-Paktes“). Mit der in nationales Recht umzusetzenden Regelung wird künftig u.a. die Gesamtzahl der von den Verpflichteten gemeldeten ‚verdächtigen‘ Transaktionen mitzuteilen und auch auf die Zeitnähe und die konkrete Beschreibung des den Verdachtsmeldungen zu Grunde liegenden ‚Verdachts‘ einzugehen sein. Die vorgängige weitere Sensibilisierung zum Risikogehalt einer Verdachtsmeldung soll an dieser Stelle bereits die gesamthafte “awareness“ für einschlägige Auffälligkeiten weiter schärfen und auf diese Weise das Meldewesen kontinuierlich inhaltlich stärken. Die FIU plant zudem das schon bislang etablierte individuelle Feedback, u.a. in Form von spezifischen Workshops, zu erweitern.

Ausblick

Zu gegebener Zeit wird ein weitergehendes Rückmeldekonzept mit den Verpflichteten und meldenden Behörden in diesem Verständnis zu konsultieren sein. Für den diesbezüglichen Input und rege Beteiligung bedankt sich die FIU bereits im Vorwege.

Thora Funken

Dr. Thora Funken ist stellvertretende Leitung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und zugleich Abteilungsleiterin. Die promovierte Juristin, zugleich Betriebswirtin (VWA), verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Geldwäscheprävention in der Bundesfinanzverwaltung, u.a. durch entsprechende Tätigkeit beim Bundesministerium der Finanzen sowie als Referatsleiterin beim Zollkriminalamt im Bereich Geldwäsche und Organisierte Kriminalität / Finanzermittlungen. Zuvor war sie als Staatsanwältin tätig.

Dr. Thora Funken ist stellvertretende Leitung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und zugleich Abteilungsleiterin. Die promovierte Juristin, zugleich Betriebswirtin (VWA), verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Geldwäscheprävention in der Bundesfinanzverwaltung, u.a. durch entsprechende Tätigkeit beim Bundesministerium der Finanzen sowie als Referatsleiterin beim Zollkriminalamt im Bereich Geldwäsche und Organisierte Kriminalität / Finanzermittlungen. Zuvor war sie als Staatsanwältin tätig.

Thora Funken

Inhaltsverzeichnis

30. Juli 2026

Neue sektorspezifische Risikoanalyse: GmbH, Strohpersonen und Share Deals im Fokus

Chiara Hilborne-Clarke

4 Minuten

Mit der aktualisierten sektorspezifischen Risikoanalyse haben Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium im Juni 2026 ein detailliertes Lagebild zum Missbrauch deutscher und ausländischer Gesellschaftsformen für Geldwäschezwecke vorgelegt. Dabei liegt der Fokus klar auf...

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Chiara Hilborne-Clarke

Chiara Hilborne-Clarke ist als Referentin für Geldwäscheprävention bei der GLS Gemeinschaftsbank eG tätig. Außerdem promoviert sie zum Thema AML in der EU an der Dublin City University. Chiara hat einen MSc in Philosophie von der London School of Economics und war in vorheriger Tätigkeit bei der KfW IPEX Bank.

Chiara Hilborne-Clarke ist als Referentin für Geldwäscheprävention bei der GLS Gemeinschaftsbank eG tätig. Außerdem promoviert sie zum Thema AML in der EU an der Dublin City University. Chiara hat einen MSc in Philosophie von der London School of Economics und war in vorheriger Tätigkeit bei der KfW IPEX Bank.

17. Juni 2026

OFAC-Treffer allein rechtfertigt keine Kontoablehnung

Patrizia Trendler

2 Minuten

Am 11. Juni 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine für Kreditinstitute und Geldwäschebeauftragte äußerst relevante Entscheidung getroffen. Im Verfahren C-81/24 („Jenec“) stellte das Gericht klar: Die bloße Aufnahme einer...

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Patrizia Trendler

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler ist freie Journalistin und spezialisiert auf das Thema Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie schreibt regelmäßig für nationale und internationale Medien. Darüber hinaus berät sie als unabhängige Expertin Unternehmen und Finanzinstitute zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäscheprävention, insbesondere im Kontext neuer regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene.

Patrizia Trendler
1. Juli 2026

BGH zieht klare Grenze: GwG-Verstöße führen nicht automatisch zu Schadensersatz

Alexander Buchner

3 Minuten

Kann ein Verstoß gegen das GwG Schadensersatz auslösen? Kann ein Kunde Schadensersatz verlangen, wenn eine Bank oder ein anderer Verpflichteter gegen das Geldwäschegesetz verstößt? Viele Geldwäschebeauftragte würden diese Frage vermutlich spontan...

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Alexander Buchner

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner ist Jurist und seit 2021 als Geldwäschebeauftragter für verschiedene Unternehmen aus dem Finanzbereich tätig. Als Autor berichtet er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um AML, TF und strafbareHandlungen.

Alexander Buchner
17. Juli 2026

Wie eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet den KYC-Prozess verändern

Justus Schrecker, Anna Krueger

4 Minuten

Ein neuer Rahmen für digitale Nachweise im KYC-Prozess Der KYC-Prozess (Know Your Customer) ist heute in vielen Fällen noch stark von Dokumenten getrieben. Privatkunden weisen sich mit Ausweisdokumenten aus oder legen...

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Justus Schrecker

Justus Schrecker ist Geschäftsführer und COO von KYCnow und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Geldwäscheprävention und der Gestaltung regulatorischer KYC-Prozesse. Er hat internationale KYC-Projekte begleitet, operative Einheiten mit mehr als 150 Analysten geführt und Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Prüfprozesse unterstützt. Bei KYCnow verantwortet er insbesondere die Bereiche KYC Operations und Research sowie die Entwicklung praxisnaher Lösungen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Als Speaker und Dozent vermittelt er regelmäßig sein Fachwissen zu KYC, AML-Regulatorik und effizienten Compliance-Prozessen.

Justus Schrecker ist Geschäftsführer und COO von KYCnow und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Geldwäscheprävention und der Gestaltung regulatorischer KYC-Prozesse. Er hat internationale KYC-Projekte begleitet, operative Einheiten mit mehr als 150 Analysten geführt und Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Prüfprozesse unterstützt. Bei KYCnow verantwortet er insbesondere die Bereiche KYC Operations und Research sowie die Entwicklung praxisnaher Lösungen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Als Speaker und Dozent vermittelt er regelmäßig sein Fachwissen zu KYC, AML-Regulatorik und effizienten Compliance-Prozessen.

Anna Krüger ist Compliance Officer bei KYCnow und unter anderem spezialisiert auf das europäische Geldwäscherecht. Die AMLR und die damit verbundene Neuausrichtung des Rechtsrahmens durchdringt sie wissenschaftlich und übersetzt sie in rechtssichere digitale KYC-Prozesse. Ihre Erfahrung im Transactional & Corporate Law verleiht ihr einen ganzheitlichen Blick auf regulatorische Fragestellungen an der Schnittstelle von Recht, Governance und operativer Compliance.

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2. Juli 2026

Neuer FATF-Präsident setzt klare Schwerpunkte: Betrugsbekämpfung, risikobasierter Ansatz und Informationsaustausch

Erhan Demir

1 Minute

Seit dem 1. Juli 2026 steht die internationale Geldwäschebekämpfung unter neuer Führung: Mit Giles Thomson übernimmt erstmals seit vielen Jahren wieder ein Vertreter des Vereinigten Königreichs die Präsidentschaft der FATF. Seine Amtszeit läuft bis zum 30. Juni 2028 – und die nun vorgestellten Schwerpunkte lassen erkennen, wohin sich die internationale AML-Agenda in den kommenden zwei Jahren entwickeln dürfte.

Drei Prioritäten für die nächsten zwei Jahre

Thomson will die Arbeit der FATF auf drei zentrale Themen konzentrieren:

1. Betrugsbekämpfung deutlich stärken

Erstmals rückt die FATF den weltweiten Betrug („Fraud“) in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um klassische Betrugsdelikte, sondern auch um die dahinterstehenden Geldwäschestrukturen. Besonderes Augenmerk soll auf international organisierte Scam-Netzwerke und sogenannte Scam Compounds gelegt werden, von denen aus weltweit Anlagebetrug, Romance Scams oder CEO-Fraud betrieben werden. Bereits auf dem FATF-Plenum im Juni wurde hierzu eine eigene Expertensitzung durchgeführt.

Für Verpflichtete bedeutet dies: Betrugsbedingte Geldwäsche dürfte künftig noch stärker in den Fokus von Risikoanalysen, Typologiepapieren und Mutual Evaluations rücken.

2. Den risikobasierten Ansatz wirksamer umsetzen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die konsequentere Anwendung des risikobasierten Ansatzes. Die FATF möchte erreichen, dass ihre Standards nicht lediglich formal erfüllt werden, sondern tatsächlich zu einer effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen. Dazu sollen insbesondere Aufsichtsbehörden ihre risikobasierte Aufsicht weiterentwickeln und Ressourcen gezielter auf die höchsten Risiken konzentrieren.

Dies passt zur Entwicklung der neuen FATF-Methodik und dürfte sich künftig auch in den Länderprüfungen sowie mittelbar in der europäischen Aufsichtspraxis widerspiegeln.

3. Informationsaustausch ausbauen

Als drittes Handlungsfeld nennt Thomson den Ausbau des Informationsaustauschs. Gemeint sind sowohl die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privatwirtschaft als auch der Austausch zwischen Unternehmen sowie die internationale Kooperation über Staatsgrenzen hinweg. Ziel ist es, Finanzkriminalität schneller erkennen und wirksamer bekämpfen zu können.

Gerade im Zusammenhang mit komplexen Betrugsfällen und international agierenden Tätergruppen sieht die FATF hier erhebliches Verbesserungspotenzial.

Was bedeutet das für Geldwäschebeauftragte?

Auch wenn die FATF keine unmittelbar verbindlichen Vorgaben für Unternehmen erlässt, geben ihre strategischen Schwerpunkte regelmäßig die Richtung der internationalen AML-Entwicklung vor. Viele ihrer Initiativen finden später Eingang in europäische und nationale Vorgaben oder prägen die Prüfungsmaßstäbe von Aufsichtsbehörden.

Für Geldwäschebeauftragte lohnt es sich daher bereits jetzt, insbesondere die Risiken aus betrugsbezogenen Geldwäschesachverhalten stärker in den Blick zu nehmen. Ebenso dürfte der weitere Ausbau von Informationsaustausch und risikobasierter Steuerung die praktische AML-Arbeit in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen.

Erhan Demir

Erhan Demir verfügt über mehr als 10 Jahre Compliance-Erfahrung im Finanzbereich, u.a. auch als Geldwäschebeauftragter. Davor war er u.a. als Strafverfolger tätig. Seit 2022 berät er Unternehmen schwerpunktmäßig zum Thema Financial Crime und Internal Investigations. Daneben schreibt er regelmäßig Fachartikel, u.a. auch für RedFlag AML.

Erhan Demir verfügt über mehr als 10 Jahre Compliance-Erfahrung im Finanzbereich, u.a. auch als Geldwäschebeauftragter. Davor war er u.a. als Strafverfolger tätig. Seit 2022 berät er Unternehmen schwerpunktmäßig zum Thema Financial Crime und Internal Investigations. Daneben schreibt er regelmäßig Fachartikel, u.a. auch für RedFlag AML.

Erhan Demir

Inhaltsverzeichnis

14. August 2026

AFCA veröffentlicht erstes Whitepaper zur Umweltkriminalität

1 Minute

Die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) hat das erste Whitepaper ihrer Projektgruppe „Umweltkriminalität“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht das Thema illegale Abfallentsorgung.

Die im Herbst 2024 gegründete Projektgruppe soll Verpflichtete dabei unterstützen, Verdachtsmomente und auffällige Finanzströme im Zusammenhang mit Umweltkriminalität besser zu erkennen und zu bewerten. Umweltkriminalität gilt als besonders lukratives Betätigungsfeld der organisierten Kriminalität und ist zugleich häufig schwer aufzudecken und zu verfolgen.

Das nun veröffentlichte Whitepaper ist das erste Arbeitsergebnis der Projektgruppe; weitere Themen sind bereits in Planung. Das vom AFCA-Board freigegebene Papier sowie eine Zusammenstellung von Szenarien Illegale Abfallverschiebung stehen den Verpflichteten zur internen Verwendung im geschützten Bereich der FIU-Website zur Verfügung.

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14. August 2026

Bundeskabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

1 Minute

Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) beschlossen. Dieses sieht inhaltlich die Neuorganisation sowie eine Ausweitung der Zuständigkeiten des Zolls sowie Änderungen des GwG vor.

In den nächsten Schritten erfolgt nun der Gang durch Bundestag und Bundesrat.

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12. August 2026

Bafin beanstandet Mängel bei der NORD/LB

1 Minute

Die Bafin hat bei der NORD/LB Mängel bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten festgestellt. Betroffen sind insbesondere die Aktualisierung von Kundendaten und Rückstände bei nicht oder nicht vollständig aktualisierten Datensätzen.

Die Aufsicht hat die NORD/LB verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen ein Konzept zum Abbau der Rückstände vorzulegen und umzusetzen. Zudem muss die Bank regelmäßig über den Umsetzungsfortschritt berichten. Die Anordnung ist bestandskräftig.

Der Fall unterstreicht die aufsichtsrechtliche Bedeutung funktionierender KYC- und Aktualisierungsprozesse. Größere Rückstände bei der Aktualisierung von Kundendaten können konkrete aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

12. August 2026

VG Köln: Transparenzregister muss qualifizierte elektronische Signatur akzeptieren

1 Minute

Das VG Köln hat entschieden, dass die registerführende Stelle bei der Einsichtnahme in das Transparenzregister eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Identitätsnachweis akzeptieren muss. Nutzer dürfen nicht auf die technisch angebotenen Verfahren wie eID, Videoidentifizierung oder die Vorlage einer Ausweiskopie beschränkt werden (Urteil vom 18. Juni 2026, Az. 13 K 632/24).

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c TrEinV i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG gehört die QES zu den vorgesehenen Identifizierungsmethoden. Technischer oder organisatorischer Mehraufwand rechtfertigt es nach Auffassung des Gerichts nicht, diese Möglichkeit auszuschließen.

Bemerkenswert ist zudem: Die zusätzlichen Anforderungen des § 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GwG – insbesondere die zusätzliche Zahlungskontotransaktion – gelten für die Identifizierung zur Transparenzregistereinsicht nicht entsprechend.

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12. August 2026

UBS muss in den USA Geldstrafe wegen mangelnder Geldwäscheprävention zahlen

1 Minute

Der Wertpapierhändler UBS muss aufgrund wiederholter Verstöße gegen amerikanische Geldwäsche-Gesetzgebung eine Strafe in Höhe von 125 Millionen US-Dollar zahlen. Grund hierfür ist das wiederholte Versäumnis, Auslandsüberweisungen ausreichend zu überwachen. Bereits 2018 verhängte das US-Finanzministerium aus diesem Grund eine Geldstrafe gegen UBS.

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11. August 2026

Neuer Personalausweis ohne abgedruckte Adresse?

1 Minute

Verschiedenen Medien zufolge plant das Innenministerium bis Ende 2027 die Entwicklung eines neuen Personalausweises. Dieser soll über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verfügen. Zugleich werde aber erwogen, das Feld, das die Informationen über die Adresse ausweist und auf dem im Falle eines Umzugs durch die zuständige Behörde ein Aufkleber mit der aktuellen Anschrift geklebt wird, zum Zwecke der Entlastung der Verwaltung entfallen zu lassen. Die Informationen über die Wohnanschrift stünden dann nur noch technisch auslesbar zur Verfügung.

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29. Juli 2026

Mehr Kompetenzen für die Bafin bei der KI-Aufsicht

1 Minute

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält neue Zuständigkeiten bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung übernimmt sie die Marktüberwachung von KI-Systemen, die im Zusammenhang mit regulierten Finanzdienstleistungen eingesetzt werden. Betroffen sind insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere von der Bafin beaufsichtigte Finanzunternehmen. Die Behörde soll künftig die Einhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung kontrollieren. Ziel ist es laut BaFin-Interview, einen verlässlichen Rechtsrahmen für den KI-Einsatz im Finanzsektor zu schaffen, Innovationen zu ermöglichen und zugleich Grundrechte zu schützen. Nach Angaben der Bafin soll die Aufsicht insbesondere sicherstellen, dass KI-Systeme nicht zu Diskriminierungen führen und der Zugang zu Finanzdienstleistungen fair bleibt.

Die ersten Transparenzpflichten der KI-Verordnung gelten dann ab dem 2. August 2026. Ab dem 2. Dezember 2027 greifen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme.

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3. August 2026

Fürstentum Liechtenstein: Tausende Datensätze bei Hackerangriff gestohlen

1 Minute

Im Rahmen eines Hackerangriffs in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli wurden ca. 31.000 Datensätze des vom Fürstentum Liechtenstein geführten „Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen“ erbeutet.

Das Verzeichnis besteht seit 2021 und soll zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzeirung beitragen. In diesem sind Personen aufgelistet, die hinter den zahlreichen im Fürstentum errichteten Stiftungen, Treuhandgesellschaften oder ähnlichen Unternehmenskonstrukten stehen.

Laut Regierungschefin Brigitte Haas gebe es weder Erpressungsversuche noch seien die Daten beispielsweise im Darknet aufgetaucht. Für das Fürstentum Liechtenstein stellt die Finanzbranche einen erheblichen Anteil des Staatshaushalts dar. Diesbezüglich war das Fürstentum jahrelang für seine besondere Diskretion in diesem Bereich bekannt.

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27. Juli 2026

BaFin: Sensibilisierung zu Risiken virtueller IBANs

1 Minute

Die BaFin sensibilisiert Institute in einer neuen Aufsichtsmitteilung für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken virtueller IBANs, insbesondere im Zusammenhang mit Underground Banking. Virtuelle IBANs sehen aus wie reguläre IBANs, leiten Zahlungen aber auf ein Konto um, dessen Inhaber nicht zwangsläufig der tatsächliche Nutzer ist, was Transparenz erschwert. Underground Banking bezeichnet informelle Finanztransfersysteme. Die BaFin nennt Risikoindikatoren und verlangt eine risikoorientierte Anpassung der Sorgfalts-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen an die Besonderheiten von vIBAN-Strukturen. Die Mitteilung gilt ab sofort bis zum 10.07.2027, also dem Tag des Inkrafttretens der AML-VO.

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25. Juli 2026

EU: 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet

1 Minute

Der Rat der EU hat das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Mit 218 Neulistungen (48 Personen, 170 Entitäten) handelt es sich um die größte Zahl an Neulistungen seit vier Jahren. Im Fokus stehen Finanzsektor und Krypto: Asset-Freezes und Transaktionsverbote treffen 94 Banken sowie 33 weitere Kredit- und Finanzinstitute, zusätzlich werden diverse Krypto-Dienstleister in Umgehungsländern sanktioniert. Neu eingeführt wird die Möglichkeit eines vollständigen Verbots für Krypto-Asset-Dienstleistungen aus Drittländern als Instrument gegen Sanktionsumgehung.

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23. Juli 2026

EBA aktualisiert Taxonomie für die Datenerhebung zur Risikobewertung 2027

1 Minute

Im Rahmen der Veröffentlichung der Version 4.3 ihres Meldewesensystems hat die EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) eine aktualisierte Version des Datenmodells und der Taxonomie herausgegeben. Diese dienen der Unterstützung der Datenerhebung für die Risikobewertung der AMLA in Bezug auf Institute, die der direkten Aufsicht unterliegen.

EU flags waving in front of the European Commission building in Brussels, Belgium.
22. Juli 2026

AMLA: FAQ zum Reporting zur Identifizierung direkt zu beaufsichtigender Institute

1 Minute

Die AMLA hat ein FAQ-Dokument veröffentlicht, das Fragen zum Reporting-Paket zur Identifizierung verpflichteter Institute für die direkte Aufsicht beantwortet. Die Zusammenstellung basiert auf Rückfragen nationaler Aufsichtsbehörden. Weitere Fragen können über die zuständige nationale Aufsichtsbehörde eingereicht werden und fließen in künftige Aktualisierungen ein.

22. Juli 2026

Neue sektorspezifische Risikoanalyse: Juristische Personen und Rechtsgestaltungen im Fokus

1 Minute

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine neue sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen die Risiken, die sich aus dem Missbrauch juristischer Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und sonstiger Rechtsgestaltungen ergeben. Darüber hinaus beleuchtet die Analyse übergreifende Phänomene wie Share Deals, Scheinunternehmen und Durchlaufgesellschaften.

Die Risikoanalyse wurde gemeinsam vom Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beteiligung von mehr als 60 Behörden sowie Vertretern der rechtsberatenden Berufe erstellt. Erstmals flossen zudem umfangreiche Registerdaten in die Bewertung ein.

Für geldwäscherechtlich Verpflichtete ist die Veröffentlichung besonders relevant: Nach § 5 GwG sind die Erkenntnisse staatlicher Risikoanalysen bei der Erstellung und Aktualisierung der eigenen Risikoanalyse zu berücksichtigen. Das neue Papier liefert hierfür zahlreiche Anhaltspunkte und dürfte zugleich die Grundlage für künftige aufsichtliche Erwartungen bilden.

21. Juli 2026

AMLA legt Standards für die aufsichtliche Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht fest

1 Minute

Die AMLA hat heute die Regeln veröffentlicht, die ihre Zusammenarbeit mit den nationalen Finanzaufsichtsbehörden bei der Auswahl und direkten Beaufsichtigung einiger der bedeutendsten grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitute in der EU regeln. Sie legen fest, wie die Institute ausgewählt werden, wie die Aufsicht von der nationalen auf die EU-Ebene übergeht und wie die AMLA und die nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

Besondere Berücksichtigung fanden hierbei eine harmonisierte Aufsicht in der gesamten EU, klare Regeln für Auswahl und Aufsicht sowie eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden.

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21. Juli 2026

FIU: Jahresbericht 2025 mit Rekordwerten bei Sofortmaßnahmen

1 Minute

Die FIU veröffentlicht ihren Jahresbericht 2025 mit neuen Höchstständen: 106 Sofortmaßnahmen sicherten rund 751,8 Millionen Euro, davon allein 585 Millionen Euro in einem einzigen Fall, wobei 55 der Maßnahmen auf internationale Hinweise zurückgingen. Das Meldeaufkommen stieg um rund 41% auf 374.693 Verdachtsmeldungen, während die Zahl übermittelter Analyseberichte an Ermittlungsbehörden mit 67.024 leicht sank – die FIU konzentriert sich zunehmend auf werthaltigere Sachverhalte mit hohem Risikopotenzial. Neobanken steigerten ihren Anteil am Meldeaufkommen von 13 auf 29 Prozent.

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20. Juli 2026

BaFin: Mängelbeseitigung bei der Helaba angeordnet

1 Minute

Die BaFin hat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestiert. Betroffen sind Kundensorgfaltspflichten – insbesondere Identifizierung sowie Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten –, ferner Risikoanalyse und Transaktionsmonitoring.

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17. Juli 2026

FIU: Neue Typologien zu Immobilien, Kryptowerten und Organisierter Kriminalität

1 Minute

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat drei neue Anhaltspunktepapiere veröffentlicht. Sie befassen sich mit den Themen Immobilien, alternative Zahlungsmethoden und neue Technologien sowie kriminelle Gruppierungen der Organisierten Kriminalität.

Die Papiere enthalten typische Geldwäscheindikatoren, wiederkehrende Auffälligkeiten und anonymisierte Fallbeispiele. Das Papier „Immobilien“ soll Verpflichtete dabei unterstützen, Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen besser zu erkennen. Das Papier „Alternative Zahlungsmethoden und neue Technologien“ bietet insbesondere einen praxisnahen Überblick über Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit Kryptowerten und anderen neuen Technologien. Das dritte Papier zeigt anhand konkreter Fallkonstellationen auf, welchen Beitrag Geldwäscheverdachtsmeldungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität leisten können.

Die Anhaltspunktepapiere zu Immobilien sowie alternativen Zahlungsmethoden und neuen Technologien sind öffentlich auf der Website der FIU verfügbar. Das Papier zu kriminellen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität steht ausschließlich im internen Bereich für Verpflichtete bereit.

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15. Juli 2026

8,5 Millionen Euro Bußgeld gegen ABN AMRO wegen Mängeln bei Hochrisikokunden

1 Minute

Die niederländische Zentralbank (DNB) hat gegen die ABN AMRO Bank ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro verhängt. Grund sind erhebliche Mängel bei der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflicht gegenüber einem Teil ihrer Hochrisikokunden im Zeitraum von September 2023 bis September 2024. Im Mittelpunkt der Beanstandungen stand das Ongoing Monitoring.

Nach den Feststellungen der DNB verließ sich die Bank in mehreren Fällen auf Erklärungen ihrer Kunden, ohne diese anhand objektiver und überprüfbarer Informationen ausreichend zu verifizieren. Zudem wurden Warnsignale wie hohe Bargeldtransaktionen, Geschäftsbeziehungen zu Hochrisikoländern oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern nicht mit der erforderlichen Tiefe untersucht.

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15. Juli 2026

AMLA konsultiert einheitliche Risikobewertungen für den Nichtfinanzsektor

1 Minute

Die AMLA hat eine öffentliche Konsultation zu neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) gestartet, die eine EU-weit einheitliche Methodik für die geldwäscherechtliche Risikobewertung im Nichtfinanzsektor schaffen sollen. Betroffen sind unter anderem Notare, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielanbieter und Händler hochwertiger Güter.

Ziel ist eine harmonisierte und risikoorientierte Aufsicht: Vergleichbare Unternehmen sollen künftig in allen Mitgliedstaaten nach denselben Maßstäben bewertet werden. Die Konsultation läuft bis zum 27. September 2026, ein Public Hearing findet am 10. September 2026 statt. Die neuen Vorgaben sollen ab 31. Dezember 2028 gelten.

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14. Juli 2026

BaFin passt Rundschreiben zu Hochrisikostaaten an: Neue FATF-Länderliste veröffentlicht

1 Minute

Die BaFin hat ihr Rundschreiben zu Hochrisikostaaten aktualisiert und mit dem neuen Rundschreiben 07/2026 (GW) an die jüngsten Beschlüsse der FATF angepasst. Im Vergleich mit dem letzten Rundschreiben zu Länderrisiken ergeben sich keine inhaltliche Änderungen der geldwäscherechtlichen Pflichten.

Neu ist insbesondere die Anpassung der FATF-Länderliste nach dem Plenum vom Juni 2026. Bosnien und Herzegowina sowie der Irak wurden in die Liste der Staaten unter verstärkter FATF-Beobachtung („Grey List“) aufgenommen. Gleichzeitig wurden zwei andere Staaten von dieser Liste gestrichen. Die Hinweise der BaFin zu den eigentlichen Hochrisikostaaten Nordkorea, Iran und Myanmar sowie die hierfür geltenden Maßnahmen bleiben unverändert.

13. Juli 2026

AMLA vereinheitlicht Sanktionen bei Verstößen gegen Geldwäschevorgaben

1 Minute

Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat einen weiteren wichtigen Baustein des europäischen AML-Regelwerks vorgestellt: Künftig sollen Aufsichtsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten Verstöße gegen Geldwäschevorschriften nach einheitlichen Maßstäben bewerten und sanktionieren. Ziel ist es, dass vergleichbare Verstöße europaweit zu vergleichbaren Aufsichtsmaßnahmen führen.

Die neuen Standards legen insbesondere fest, welche Faktoren bei der Auswahl und Bemessung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, der Grad des Verschuldens sowie erschwerende oder mildernde Umstände. Damit soll die bislang teilweise unterschiedliche Sanktionspraxis der nationalen Aufsichtsbehörden harmonisiert und die Rechtssicherheit für Verpflichtete erhöht werden.

Einordnung: Für Kreditinstitute und andere Verpflichtete unterstreicht die Veröffentlichung, dass AMLA ihre Rolle als zentrale Koordinierungs- und Standardsetzungsbehörde konsequent ausbaut. Einheitliche europäische Maßstäbe dürften künftig den Druck auf Institute erhöhen, AML-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten auf vergleichbar hohem Niveau umzusetzen.

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9. Juli 2026

Bafin warnt vor neuen Geldwäscherisiken bei Barzahlungen

1 Minute

Die Bafin sieht zunehmende Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bei neuen Formen von Barzahlungen. In einem aktuellen Fachartikel hebt sie insbesondere Spenden, Barzahlungen per QR-Code sowie Kryptoautomaten als risikobehaftete Bereiche hervor.

Nach Auffassung der Aufsicht können insbesondere Spendenstrukturen missbraucht werden, um illegale Gelder einzuschleusen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Auch Barzahlungen per QR-Code, etwa an Supermarktkassen oder in Paketshops, bergen Risiken, da die Bargeldannahmestellen regelmäßig nicht den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen. Betreiber von Kryptoautomaten müssen hingegen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes, insbesondere zur Kundenidentifizierung und Transaktionsüberwachung, konsequent erfüllen.

Die Bafin erinnert Geldwäschebeauftragte zudem daran, neue Produkte und Zahlungsverfahren frühzeitig in die Risikoanalyse, das Transaktionsmonitoring und die Mitarbeiterschulungen einzubeziehen.

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