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Unser Archiv

Kategorie: Aufsicht

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10. November 2021

Die BaFin hat am 05.10.2021 gegenüber der N26 Bank GmbH Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen. Das Neukundenwachstum der N26 Bank GmbH wird auf 50.000

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3. November 2021

Die BaFin hat am 24. August 2021 einen Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt. Hintergrund sind offensichtlich Mängel bei der

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2. November 2021

Die BaFin hat am 26. August 2021 gegenüber einem Kreditinstitut gemäß § 53b Kreditwesengesetz zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, die Bestellung des Geldwäschebeauftragten zu widerrufen. Der Widerruf hatte

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29. Oktober 2021

Am 28. Oktober 2021 hat die BaFin die überarbeiteten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Insgesamt ist es bei der angekündigten „kleinen“ Anpassung an die

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21. Oktober 2021

Die bayerischen Volksbanken haben in einem Brandbrief an die BaFin ein stärkeres Tätigwerden der Aufsicht im Fall der Smartphone Bank N26 angemahnt. So müsse N26 endlich die eigenen Strukturen und

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18. Oktober 2021
Strengere regulatorische Herausforderungen zwingen Krypto-Dienstleister sich verstärkt mit dem Thema Geldwäsche zu beschäftigen.

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8. Juni 2021
Die BaFin hat ihren Jahresbericht für 2020 veröffentlicht. Darin listet die Finanzaufsicht u.a. ihre Aktivitäten im Bereich der Geldwäscheprävention auf.

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8. Juni 2021
Die BaFin hat den besonderen Teils der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute (BaFin AuA BT) veröffentlicht. Die Verlautbarung enthält wichtige Punkte, die von Banken und Sparkassen zu beachten sind.

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4. Mai 2021
Cyberrisiken und Kryptowährungen – Die BaFin gibt Einblicke in ihre Prüfungstätigkeit 2021.

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26. Januar 2021
Der lange angekündigte und mit Spannung erwartete besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute (BaFin AuA BT) ist zur Konsultation gestellt worden. Für Überraschung sorgten insbesondere die Ausführungen zu

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