21. Mai 2024

BaFin: Neues Rekordbußgeld gegen N26 Bank

Marcus Sonnenberg

1 Minute

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Einleitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegen die N26 Bank AG verhängt. Diese Maßnahme, die am 21. Mai 2024 bekannt wurde, resultierte aus schwerwiegenden Mängeln in den Bereichen Geldwäscheprävention und Risikomanagement. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Hintergrund und Anlass der BaFin-Maßnahmen

Die N26 Bank AG, eine der führenden Neobanken in Deutschland, ist seit Jahren im Visier der BaFin. Bereits 2021 wurden erste Maßnahmen gegen die Bank ergriffen, um Mängel in der Geldwäscheprävention zu beheben. Besonders hervor stach das damals gegen die Smartphonebank verhängte Bußgeld in Höhe von 4.250.000 Euro. Es handelte sich damals um das bislang höchste Bußgeld der BaFin für Verstöße gegen Geldwäschevorschriften.

Trotz dieser Auflagen konnte N26 die festgestellten Defizite nicht vollständig beseitigen, was zu der erneuten und diesmal noch drastischeren Intervention der Aufsichtsbehörde führte.

N26 kommt nicht zur Ruhe

Die jüngste BaFin-Verfügung vom 21. Mai 2024 zeigt, dass die N26 Bank AG weiterhin erhebliche Mängel in ihrem internen Kontrollsystem aufweist. Dies betrifft insbesondere die Identifizierung und Überwachung verdächtiger Transaktionen. So kam es im Jahr 2022 wiederholt zu verspätet abgegebenen Verdachtsmeldungen, was von der Aufsicht als schwerwiegender und systematischer Verstoß eingestuft wurde.

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Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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