13. Januar 2024

EBA: Risikofaktoren für Geldwäsche gelten jetzt auch für Kryptodienstleistern

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Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat ihre Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) ausgeweitet. Die neuen Leitlinien heben Risikofaktoren und Maßnahmen zur Risikominderung hervor, die CASPs berücksichtigen müssen.

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