Geldwäschegesetz Rechtsanwälte
19. März 2023

BRAK: Anpassung berufsrechtlicher Pflichten zur Rettung von Sammelanderkonten

1 Minute

Aufgrund großer Probleme mit Kündigungen von Rechtsanwaltsanderkonten hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ende 2022 eine Änderung ihrer berufsrechtlichen Pflichten (Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)) vorgenommen.

Mittlerweile hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) der neuen Fassung der BORA zugestimmt. Die Nutzbarkeit von Sammelanderkonten wird eingeschränkt, um das geldwäscherechtliche Risiko zu reduzieren.

Es dürfen zukünftig keine Gelder verwaltet werden, die

  • aus Kataloggeschäften (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, mit einer Ausnahme) stammen,
  • in bar übergeben wurden und einen Betrag von 1.000 EUR übersteigen (zusammengehörende Teilbeträge werden addiert) oder
  • die aus Risikoländern stammen.

Diese Änderung tritt zum 01.06.2023 in Kraft.

Marcus Sonnenberg

Marcus Sonnenberg ist Experte für Finanzregulierung, Geldwäscheprävention und Compliance. Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Risiko- und Reputationsmanagement verfolgt er aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Aufsicht und Praxis und ordnet sie für Fachleute verständlich ein.

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