27. April 2026

EU verschärft Anti-Korruptionsrecht: Einheitliche Straftatbestände und härtere Sanktionen beschlossen

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Mit der Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung setzt der Rat der Europäischen Union ein deutliches Signal für eine stärkere und einheitlichere Strafverfolgung in Europa. Ziel ist es, bislang fragmentierte nationale Regelungen zu harmonisieren und bestehende Schlupflöcher – insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen – zu schließen.

Kern der neuen Regelung ist eine EU-weit einheitliche Definition zentraler Korruptionsdelikte. Dazu zählen unter anderem Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, Untreue, „trading in influence“, Behinderung der Justiz sowie unrechtmäßige Bereicherung und Verschleierung entsprechender Vermögenswerte.

Zugleich werden Mindeststandards für Sanktionen eingeführt: Für schwere Delikte drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Unternehmen müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen – etwa bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 40 Millionen Euro.

Neben repressiven Maßnahmen stärkt die Richtlinie auch die Prävention. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, spezialisierte Anti-Korruptionsstellen einzurichten und Maßnahmen zur Förderung einer „Kultur der Integrität“ umzusetzen.

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