6. Februar 2026

EuG bestätigt: Schwere AML-Verstöße rechtfertigen den Entzug der Banklizenz

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Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 den Entzug der Banklizenz der Baltic International Bank durch die Europäische Zentralbank bestätigt. Kern der Entscheidung ist die Klarstellung der Zuständigkeitsverteilung im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB.

Nationale Behörden sind für die Feststellung tatsächlicher Verstöße gegen AML/CFT-Vorgaben zuständig, während die EZB ausschließlich darüber entscheidet, ob diese Verstöße einen Lizenzentzug rechtfertigen.
Die EZB darf sich dabei auf nationale Feststellungen, Inspektionsberichte und Sanktionsentscheidungen stützen, ohne alle Tatsachen selbst erneut zu ermitteln.

Schwerwiegende und fortdauernde Verstöße gegen Geldwäschevorschriften genügen nach Auffassung des Gerichts bereits für sich genommen, um die Zulassung eines Kreditinstituts zu entziehen.
Dass einzelne nationale Entscheidungen noch gerichtlich angegriffen waren, steht dem nicht entgegen.
Zusätzlich bestätigte das Gericht die Bedeutung von funktionierenden internen Kontrollsystemen und eines tragfähigen Risikomanagements. Auch Mängel in der Geschäfts- und Risikostrategie können den Lizenzentzug eigenständig tragen.

Gegen das Urteil hat Klägerin Rechtmittel eingelegt. Es ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung unterstreicht damit deutlich, dass AML-Defizite keine bloßen Compliance-Randthemen sind, sondern existenzielle aufsichtsrechtliche Risiken für Kreditinstitute darstellen.

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