Der Bundestag hat am 15. Januar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem die Streichung des in § 18 Abs. 11 AWG enthaltenen Strafausschließungsgrundes der zweitägigen Karenzzeit vor. Sanktionslisten sind damit ab dem Moment ihrer Veröffentlichung zu beachten.
Darüber hinaus regelt der Entwurf eine Verschärfung der Sanktionsvorschriften bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union.


