Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe aus der Geldwäscheprävention, praxisnah und verständlich zusammengefasst von „AML“ bis „Wirtschaftlich Berechtigter“. Nutzen Sie die Verlinkungen, um gezielt nach weiterführenden Beiträgen zu suchen.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| AML | Abkürzung für Anti-Money Laundering, d.h. Geldwäschebekämpfung. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche in Finanzsystemen. |
| Aufsichtsbehörden | Zuständige Behörden, die die Einhaltung der Geldwäschevorschriften überwachen. Im Finanzsektor ist hierfür die BaFin zuständig; in anderen Branchen übernehmen häufig die jeweiligen Kammern oder Landesbehörden die Aufsicht. |
| BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die Finanzaufsichtsbehörde Deutschlands. Sie ist u.a. für die AML-Aufsicht über Banken, Versicherer und Finanzdienstleister verantwortlich. |
| Drei-Phasen-Modell | Modell zur Beschreibung des Geldwäscheprozesses in drei Stufen: Placement (Einschleusung illegaler Gelder), Layering (Verschleierung durch komplexe Transaktionen) und Integration (Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf). |
| FATF | Financial Action Task Force – ein internationales Gremium bei der OECD, das Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt. Die FATF bewertet Länder nach deren Umsetzung dieser AML/CFT-Standards und gibt entsprechende Empfehlungen ab. |
| FIU | Financial Intelligence Unit – die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, sammelt und analysiert diese, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken. Die FIU ist in Deutschland bei der Zollverwaltung angesiedelt. |
| Geldwäsche | Das „Waschen“ illegal erlangter Vermögenswerte, um deren kriminelle Herkunft zu verschleiern und sie anschließend scheinbar legal im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können. Geldwäsche durchläuft typischerweise die Phasen Placement, Layering und Integration. |
| Geldwäschebeauftragter | Eine interne verantwortliche Person in einem Unternehmen (oft in Kreditinstituten), die für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig ist. Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Umsetzung der AML-Compliance und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. |
| Geldwäschegesetz (GwG) | Das zentrale deutsche Gesetz zur Geldwäscheprävention („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“). Es legt die Pflichten zur Geldwäschebekämpfung für Verpflichtete fest und setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um. |
| goAML | Webbasiertes Meldeportal der FIU zur elektronischen Einreichung von Verdachtsmeldungen. Über goAML werden Meldungen standardisiert erfasst und der nationale sowie internationale Datenaustausch zu Verdachtsfällen erleichtert. |
| Hochrisikostaat | Ein Drittstaat mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Länder mit unzureichenden AML/CFT-Systemen werden von EU oder FATF als Hochrisikostaaten eingestuft – Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu solchen Staaten unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten. |
| Identifizierung | Feststellung und Überprüfung der Identität eines Kunden nach den Vorgaben des GwG (KYC-Prinzip). Die Personalien werden erhoben und mittels geeigneter Dokumente verifiziert (z.B. Ausweis, Handelsregisterauszug). |
| Integration | Dritte Phase des Geldwäscheprozesses. Die zuvor verschleierten Gelder werden in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und investiert, sodass sie den Anschein rechtmäßiger Herkunft erwecken. |
| Interne Sicherungsmaßnahmen | Interne organisatorische Vorkehrungen zur Steuerung und Minderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Dazu zählen u.a. interne Richtlinien, Mitarbeiterschulungen, Vier-Augen-Prinzip und Kontrollmechanismen. |
| KYC | „Know Your Customer“ – Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung des Kunden im Rahmen der Geschäftsanbahnung. Ziel ist es, die wahre Identität und den Hintergrund des Kunden zu kennen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. |
| Nationale Risikoanalyse | Analyse der Geldwäscherisiken auf nationaler Ebene, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium. Sie dient der Identifizierung bestehender und absehbarer Risiken sowie der zielgerichteten Ausrichtung von Präventionsmaßnahmen. |
| PEP | Politisch exponierte Person – Personen mit herausragendem öffentlichen Amt (national, europäisch oder international) sowie deren unmittelbare Familienmitglieder. Aufgrund erhöhten Korruptionsrisikos gelten verstärkte Sorgfaltspflichten. |
| Platzierung | Placement – erste Phase des Geldwäscheprozesses. Illegale Gelder werden in das Finanzsystem eingeschleust, z.B. durch Einzahlung auf Konten oder Umtausch in andere Vermögenswerte. |
| Red Flag | Warnhinweis oder auffälliges Merkmal, das auf potenziell verdächtige Aktivitäten hinweist. Beispiele sind ungewöhnliche Transaktionsmuster oder unplausible Erklärungen des Kunden. |
| Risikoanalyse | Pflicht der Verpflichteten, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten. Betrachtet werden u.a. Kunden, Dienstleistungen/Produkte und Länderrisiken. Die Analyse muss regelmäßig aktualisiert werden. |
| Risikobasierter Ansatz | Grundprinzip der Geldwäscheprävention. Maßnahmen werden abhängig vom individuellen Risiko eingesetzt – höheres Risiko bedeutet strengere Kontrollen, geringeres Risiko erlaubte Vereinfachungen. |
| Risikomanagement | Interne Verfahren und Kontrollen eines Unternehmens zur Steuerung der Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Umfasst u.a. Risikoanalyse, Sicherungsmaßnahmen und laufende Überwachung. |
| Sanktionsliste | Verzeichnis von Personen, Organisationen oder Gütern, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Beziehungen oder Transaktionen mit gelisteten Parteien sind verboten oder stark eingeschränkt. |
| Screening | Überprüfung von Personen- oder Transaktionsdaten anhand definierter Kriterien oder Datenbanken. Besonders wichtig ist der automatisierte Abgleich mit PEP- und Sanktionslisten. |
| Sorgfaltspflichten | Kundensorgfaltspflichten nach dem GwG, u.a.: Identifizierung des Vertragspartners, Überprüfung der Vertretungsberechtigung, Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers, PEP-Prüfung und laufende Überwachung. |
| Terrorismusfinanzierung | Bereitstellen oder Sammeln von Vermögenswerten mit der Absicht, terroristische Straftaten zu unterstützen. Rechtlich und präventiv wird es analog zur Geldwäsche behandelt. |
| Transaktionsmonitoring | Laufende Überwachung von Kundentransaktionen zur Erkennung von Auffälligkeiten. Moderne Systeme analysieren Transaktionsdaten automatisch, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren. |
| Transparenzregister | Elektronisches Register, in dem wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen und Vereinigungen aufgeführt sind. Seit 2017 in Deutschland verpflichtend, um Transparenz in Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen. |
| Verdachtsmeldung | Meldung eines Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die FIU. Sobald Anhaltspunkte bestehen, muss unverzüglich eine Meldung über goAML erfolgen. |
| Verpflichteter | Person oder Unternehmen, das nach § 2 Abs. 1 GwG zur Umsetzung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen verpflichtet ist. Dazu gehören u.a. Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und bestimmte Nicht-Finanzberufe oder Gewerbetreibende. |
| Verstärkte Sorgfaltspflichten | Enhanced Due Diligence – strengere Prüfungen bei erhöhtem Risiko, z.B. bei PEPs oder Hochrisikostaaten. Umfasst u.a. zusätzliche Informationen, Zustimmung der Führungsebene und intensivierte Überwachung. |
| Vereinfachte Sorgfaltspflichten | Simplified Due Diligence – reduzierte Anforderungen bei nachweislich geringem Risiko, etwa bei behördlichen Kunden oder geringwertigen Produkten. Dennoch müssen ausreichende Maßnahmen zur Erkennung von Verdachtsfällen bestehen bleiben. |
| Wirtschaftlicher Eigentümer | Natürliche Person, die letztlich hinter einem Unternehmen oder Vertragspartner steht und Kontrolle ausübt. Diese Personen müssen identifiziert und an das Transparenzregister gemeldet werden. |