31. Oktober 2026

FATF: Vier Länder verlassen die Graue Liste – neue Initiativen gegen Krypto-Missbrauch und Betrug

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Die FATF hat auf ihrer Plenarsitzung vom 28. bis 30. Oktober 2026 Änderungen ihrer Länderlisten sowie neue Maßnahmen gegen den Missbrauch virtueller Vermögenswerte und organisierte Betrugsstrukturen beschlossen. Es war die erste Plenarsitzung unter der britischen Präsidentschaft von Giles Thomson. Die wichtigsten Ergebnisse hat die FATF in ihrem Plenarbericht veröffentlicht.

Bulgarien und Monaco nicht mehr auf der Grauen Liste

Bulgarien, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo und Monaco werden nicht länger verstärkt überwacht. Nach erfolgreichen Vor-Ort-Prüfungen sieht die FATF die vereinbarten Aktionspläne als erfüllt an. Gegenüber Vietnam verschärft sie dagegen den Ton: Sollten bis Februar 2027 keine greifbaren Verbesserungen vorliegen, will sie weitere Schritte prüfen. Die Einzelheiten enthält die aktualisierte Erklärung zur Grauen Liste. Darin betont die FATF erneut, dass eine Aufnahme allein keinen pauschalen Aufruf zu verstärkten Sorgfaltspflichten oder zur Beendigung ganzer Kundengruppen begründet; maßgeblich ist ihr risikobasierter Ansatz.

Iran, Nordkorea und Myanmar bleiben Hochrisikostaaten

Die Erklärung zu Hochrisikostaaten umfasst weiterhin Iran, Nordkorea und Myanmar. Für Iran und Nordkorea hält die FATF an ihrem Aufruf zu Gegenmaßnahmen fest. Bei Iran kritisiert sie insbesondere grundlegende Defizite bei der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung und bei gezielten Finanzsanktionen. Für Myanmar fordert sie weiterhin risikoadäquate verstärkte Sorgfaltspflichten und eine intensivere Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Bleiben weitere Fortschritte bis Februar 2027 aus, kommen auch hier Gegenmaßnahmen in Betracht. Besonderes Augenmerk gilt den umfangreichen Betrugs- und Cyber-Scam-Aktivitäten im Land.

Gezielte Überprüfung wichtiger Krypto-Standorte

Mit einem neuen Überprüfungsverfahren will die FATF die Umsetzung ihrer Standards für virtuelle Vermögenswerte und entsprechende Dienstleister beschleunigen. Im Mittelpunkt stehen Jurisdiktionen mit bedeutenden Aktivitäten von Virtual Asset Service Providers, abhängig vom jeweiligen Bewertungsstand. Beschleunigte Folgeverfahren und Berichterstattung sollen Umsetzungslücken schneller schließen. Erste Ergebnisse sind für Juni 2027, weitere für Oktober 2027 angekündigt.

Organisierte Betrugszentren im Fokus

Zudem verabschiedete das Plenum einen Bericht zu den Finanzströmen sogenannter „Scam Compounds“, also organisierter Betrugszentren. Er soll in der ersten Novemberwoche erscheinen und Behörden dabei unterstützen, die dahinterstehenden kriminellen Geschäftsmodelle zu zerschlagen und Gewinne abzuschöpfen. Weitere Arbeiten zur Betrugsbekämpfung sollen folgen. Auch den risikobasierten Ansatz will die FATF konkretisieren: Nach einem Forum Anfang Dezember ist eine entsprechende Grundsatzerklärung vorgesehen.

Für die AML-Praxis geben die Beschlüsse Anlass, interne Länderbewertungen zu überprüfen und die angekündigten Veröffentlichungen zu Kryptowerten und Betrugsstrukturen für die Weiterentwicklung von Risikoanalyse und Monitoring auszuwerten.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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