Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ein neues Auslegungspapier zu den Auswirkungen des EU-Geldwäschepakets auf die Anwaltschaft veröffentlicht. Im Fokus stehen die Unterschiede zwischen dem derzeit geltenden deutschen Geldwäschegesetz (GwG) und den künftig unmittelbar anwendbaren Pflichten aus der EU-Anti-Geldwäscheverordnung (AMLR).
Das Dokument arbeitet zentrale Änderungen strukturiert heraus und zeigt auf, an welchen Stellen Kanzleien ihre internen Sicherungsmaßnahmen, Risikoanalysen und Mandatsannahmeprozesse anpassen müssen. Hintergrund ist, dass die neuen Vorgaben ab dem 10. Juli 2027 für alle Verpflichteten in den Mitgliedstaaten verbindlich gelten werden – ohne weiteren nationalen Umsetzungsspielraum im Verordnungsbereich.
Das Auslegungspapier der BRAK kann als erste Orientierung dienen, um Lückenanalysen vorzubereiten und die künftigen Anforderungen frühzeitig in Kanzleiorganisation und Schulungskonzepte zu integrieren.

