1. Oktober 2026

BaFin: Übernahme europäischer Leitlinien künftig ohne eigenes Rundschreiben

1 Minute

Die BaFin ändert ihren Veröffentlichungsweg: Wie sie in ihrer Meldung vom 1. Oktober 2026 erläutert, dokumentiert künftig eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden und der AMLA sie vollständig, teilweise oder noch nicht in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Rundschreiben, die lediglich diese Übernahmeentscheidung bekannt geben, werden künftig weder konsultiert noch veröffentlicht. Ergänzend informiert die BaFin durch kurze Website-Meldungen und ihren Newsletter.

Für Geldwäschebeauftragte wird die Übersicht damit zu einer wichtigen Quelle im regulatorischen Monitoring. Neben dem Übernahmestatus sollten insbesondere die Anwendungsdaten und Hinweise zu Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die beiden Sanktionsleitlinien EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15 sind beispielsweise nur teilweise übernommen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der deutschen Zuständigkeitsverteilung zu lesen: Für Finanzsanktionen ist die Deutsche Bundesbank zuständig; güterbezogene Sanktionen fallen insbesondere in den Aufgabenbereich des BAFA.

Bei der Sanktionsleitlinie für Geld- und Kryptowertetransfers (EBA/GL/2024/15) nimmt die BaFin zusätzlich die Anforderungen an das untertägige Screening inländischer Übertragungen von der Übernahme aus. Die unmittelbar geltenden Verbote der EU-Sanktionsverordnungen bleiben davon unberührt.

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