Willkommen im RedFlag Glossar

Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe aus der Geldwäscheprävention, praxisnah und verständlich zusammengefasst von „AML“ bis „Wirtschaftlich Berechtigter“. Nutzen Sie die Verlinkungen, um gezielt nach weiterführenden Beiträgen zu suchen.

BegriffErklärung
AML Abkürzung für Anti-Money Laundering, d.h. Geldwäschebekämpfung. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche in Finanzsystemen.
Aufsichtsbehörden Zuständige Behörden, die die Einhaltung der Geldwäschevorschriften überwachen. Im Finanzsektor ist hierfür die BaFin zuständig; in anderen Branchen übernehmen häufig die jeweiligen Kammern oder Landesbehörden die Aufsicht.
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die Finanzaufsichtsbehörde Deutschlands. Sie ist u.a. für die AML-Aufsicht über Banken, Versicherer und Finanzdienstleister verantwortlich.
Drei-Phasen-Modell Modell zur Beschreibung des Geldwäscheprozesses in drei Stufen: Placement (Einschleusung illegaler Gelder), Layering (Verschleierung durch komplexe Transaktionen) und Integration (Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf).
FATF Financial Action Task Force – ein internationales Gremium bei der OECD, das Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt. Die FATF bewertet Länder nach deren Umsetzung dieser AML/CFT-Standards und gibt entsprechende Empfehlungen ab.
FIU Financial Intelligence Unit – die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, sammelt und analysiert diese, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken. Die FIU ist in Deutschland bei der Zollverwaltung angesiedelt.
Geldwäsche Das „Waschen“ illegal erlangter Vermögenswerte, um deren kriminelle Herkunft zu verschleiern und sie anschließend scheinbar legal im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können. Geldwäsche durchläuft typischerweise die Phasen Placement, Layering und Integration.
Geldwäschebeauftragter Eine interne verantwortliche Person in einem Unternehmen (oft in Kreditinstituten), die für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig ist. Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Umsetzung der AML-Compliance und berichtet direkt an die Geschäftsleitung.
Geldwäschegesetz (GwG) Das zentrale deutsche Gesetz zur Geldwäscheprävention („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“). Es legt die Pflichten zur Geldwäschebekämpfung für Verpflichtete fest und setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um.
goAML Webbasiertes Meldeportal der FIU zur elektronischen Einreichung von Verdachtsmeldungen. Über goAML werden Meldungen standardisiert erfasst und der nationale sowie internationale Datenaustausch zu Verdachtsfällen erleichtert.
Hochrisikostaat Ein Drittstaat mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Länder mit unzureichenden AML/CFT-Systemen werden von EU oder FATF als Hochrisikostaaten eingestuft – Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu solchen Staaten unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten.
Identifizierung Feststellung und Überprüfung der Identität eines Kunden nach den Vorgaben des GwG (KYC-Prinzip). Die Personalien werden erhoben und mittels geeigneter Dokumente verifiziert (z.B. Ausweis, Handelsregisterauszug).
Integration Dritte Phase des Geldwäscheprozesses. Die zuvor verschleierten Gelder werden in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und investiert, sodass sie den Anschein rechtmäßiger Herkunft erwecken.
Interne Sicherungsmaßnahmen Interne organisatorische Vorkehrungen zur Steuerung und Minderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Dazu zählen u.a. interne Richtlinien, Mitarbeiterschulungen, Vier-Augen-Prinzip und Kontrollmechanismen.
KYC „Know Your Customer“ – Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung des Kunden im Rahmen der Geschäftsanbahnung. Ziel ist es, die wahre Identität und den Hintergrund des Kunden zu kennen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen.
Nationale Risikoanalyse Analyse der Geldwäscherisiken auf nationaler Ebene, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium. Sie dient der Identifizierung bestehender und absehbarer Risiken sowie der zielgerichteten Ausrichtung von Präventionsmaßnahmen.
PEP Politisch exponierte Person – Personen mit herausragendem öffentlichen Amt (national, europäisch oder international) sowie deren unmittelbare Familienmitglieder. Aufgrund erhöhten Korruptionsrisikos gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.
Platzierung Placement – erste Phase des Geldwäscheprozesses. Illegale Gelder werden in das Finanzsystem eingeschleust, z.B. durch Einzahlung auf Konten oder Umtausch in andere Vermögenswerte.
Red Flag Warnhinweis oder auffälliges Merkmal, das auf potenziell verdächtige Aktivitäten hinweist. Beispiele sind ungewöhnliche Transaktionsmuster oder unplausible Erklärungen des Kunden.
Risikoanalyse Pflicht der Verpflichteten, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten. Betrachtet werden u.a. Kunden, Dienstleistungen/Produkte und Länderrisiken. Die Analyse muss regelmäßig aktualisiert werden.
Risikobasierter Ansatz Grundprinzip der Geldwäscheprävention. Maßnahmen werden abhängig vom individuellen Risiko eingesetzt – höheres Risiko bedeutet strengere Kontrollen, geringeres Risiko erlaubte Vereinfachungen.
Risikomanagement Interne Verfahren und Kontrollen eines Unternehmens zur Steuerung der Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Umfasst u.a. Risikoanalyse, Sicherungsmaßnahmen und laufende Überwachung.
Sanktionsliste Verzeichnis von Personen, Organisationen oder Gütern, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Beziehungen oder Transaktionen mit gelisteten Parteien sind verboten oder stark eingeschränkt.
Screening Überprüfung von Personen- oder Transaktionsdaten anhand definierter Kriterien oder Datenbanken. Besonders wichtig ist der automatisierte Abgleich mit PEP- und Sanktionslisten.
Sorgfaltspflichten Kundensorgfaltspflichten nach dem GwG, u.a.: Identifizierung des Vertragspartners, Überprüfung der Vertretungsberechtigung, Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers, PEP-Prüfung und laufende Überwachung.
Terrorismusfinanzierung Bereitstellen oder Sammeln von Vermögenswerten mit der Absicht, terroristische Straftaten zu unterstützen. Rechtlich und präventiv wird es analog zur Geldwäsche behandelt.
Transaktionsmonitoring Laufende Überwachung von Kundentransaktionen zur Erkennung von Auffälligkeiten. Moderne Systeme analysieren Transaktionsdaten automatisch, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren.
Transparenzregister Elektronisches Register, in dem wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen und Vereinigungen aufgeführt sind. Seit 2017 in Deutschland verpflichtend, um Transparenz in Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen.
Verdachtsmeldung Meldung eines Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die FIU. Sobald Anhaltspunkte bestehen, muss unverzüglich eine Meldung über goAML erfolgen.
Verpflichteter Person oder Unternehmen, das nach § 2 Abs. 1 GwG zur Umsetzung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen verpflichtet ist. Dazu gehören u.a. Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und bestimmte Nicht-Finanzberufe oder Gewerbetreibende.
Verstärkte Sorgfaltspflichten Enhanced Due Diligence – strengere Prüfungen bei erhöhtem Risiko, z.B. bei PEPs oder Hochrisikostaaten. Umfasst u.a. zusätzliche Informationen, Zustimmung der Führungsebene und intensivierte Überwachung.
Vereinfachte Sorgfaltspflichten Simplified Due Diligence – reduzierte Anforderungen bei nachweislich geringem Risiko, etwa bei behördlichen Kunden oder geringwertigen Produkten. Dennoch müssen ausreichende Maßnahmen zur Erkennung von Verdachtsfällen bestehen bleiben.
Wirtschaftlicher Eigentümer Natürliche Person, die letztlich hinter einem Unternehmen oder Vertragspartner steht und Kontrolle ausübt. Diese Personen müssen identifiziert und an das Transparenzregister gemeldet werden.

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