Die Anzeige der Bestellung von Geldwäschebeauftragten wird digital. Ab dem 13. Juni 2025 bietet die BaFin den Verpflichteten des Finanzsektors auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Anzeigeverfahren an.
Über dieses Fachverfahren erfolgt die Anzeige der Bestellung, der Änderung und der Entpflichtung einer oder eines Geldwäschebeauftragten (GWB) und einer Vertretung nach § 7 GwG. Die erfolgreiche Einreichung der Informationen über das MVP-Portal ersetzt die Anzeige per Post oder per E-Mail an die BaFin.


