22. Februar 2023

Ukrainische ID-Card weiter als Identifizierungsdokument zugelassen

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Am 11. März 2022 wurde die ukrainische ID-Card zur Basiskontoeröffnung von der BaFin zugelassen. Wenig später bestätigte das Bundesministerium des Innern (BMI) in einer Allgemeinverfügung die Erleichterungsregelung. Befristet bis zum 23. Februar 2022 wurde die ukrainische ID-Card als Passersatz anerkannt.

Verlängerung der Ausnahmeregelung

Angesichts der unveränderten Situation in der Ukraine wurde die vorgesehene Befristung mittels Allgemeinverfügung vom 18.11.2022 um ein weiteres Jahr bis zum 23. Februar 2024 verlängert (Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere, BAnz AT 30.11.2022 B1).

Ausnahme gilt nicht nur für Kontoeröffnungen

Aufgrund der Allgemeinverfügung des BMI kann die ukrainische ID-Card nicht nur für die Eröffnung eines Basiskontos, sondern generell für alle identifizierungspflichtigen Bankdienstleistungen und -produkte akzeptiert werden kann. Darüber hinaus sind auch andere Geschäftsbeziehungen und Transaktionen auf Grundlage dieses Dokuments geldwäscherechtlich möglich, so z.B. ein Autokauf mit 10.000 Euro oder mehr in bar oder der Kauf einer Immobilie.

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Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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