24. Januar 2023

Transparenzregister: Einsichtnahme durch eintragungspflichtige Unternehmen wieder möglich

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH (registerführende Stelle des Transparenzregisters) hat mitgeteilt, dass eintragungspflichtige Rechtseinheiten wieder Zugang zu ihren eigenen Angaben im Transparenzregister erhalten.

Aufgrund mehrerer Entscheidungen des Gerichtshofs der europäischen Union (EuGH) Ende November 2022 wurden der Zugang zum Transparenzregister abrupt und weitgehend eingeschränkt. Dies ging soweit, dass Unternehmen selbst die eigenen Angaben nicht mehr aufrufen bzw. ändern konnten.

Der EuGH hatte entschieden, dass eine öffentliche Verfügbarkeit der Informationen des Transparenzregisters nicht zulässig sei, wenn die Daten ohne Einschränkungen (z.B. Nachweis eines berechtigten Interesses) aufrufbar sind.

Auf der Webseite des Transparenzregister wird nun ausgeführt, dass ein solches berechtigtes Interesse insbesondere dann vorliegt, wenn die eigenen Angaben der Eintragung überprüft werden sollen (sog. Selbstauskunft).

Demnach ist es eintragungspflichten Unternehmen wieder möglich, Abrufe im Transparenzregister zu tätigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse (z. B. Überprüfung der eigenen Angaben) darlegen.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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