Die Bafin hat bei der NORD/LB Mängel bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten festgestellt. Betroffen sind insbesondere die Aktualisierung von Kundendaten und Rückstände bei nicht oder nicht vollständig aktualisierten Datensätzen.
Die Aufsicht hat die NORD/LB verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen ein Konzept zum Abbau der Rückstände vorzulegen und umzusetzen. Zudem muss die Bank regelmäßig über den Umsetzungsfortschritt berichten. Die Anordnung ist bestandskräftig.
Der Fall unterstreicht die aufsichtsrechtliche Bedeutung funktionierender KYC- und Aktualisierungsprozesse. Größere Rückstände bei der Aktualisierung von Kundendaten können konkrete aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.


