Die USA vollziehen einen deutlichen Kurswechsel bei der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter. Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat kürzlich eine endgültige Regelung veröffentlicht, mit der US-Unternehmen und US-Personen dauerhaft von den Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten nach dem Corporate Transparency Act (CTA) ausgenommen werden. FinCEN will zudem bereits übermittelte Informationen über US-Personen aus seiner Datenbank löschen. Das geht aus der Mitteilung von FinCEN zur Final Rule hervor.
Der Corporate Transparency Act war 2021 als Bestandteil des Anti-Money Laundering Act of 2020 verabschiedet worden. Seit Anfang 2024 sollten zahlreiche Gesellschaften Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten an FinCEN übermitteln. Ziel war der Aufbau einer zentralen Datenbank, die insbesondere Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Informationen über die hinter Gesellschaften stehenden natürlichen Personen ermöglichen sollte.
Bereits im März 2025 hatte FinCEN die Vorgaben durch eine Übergangsregelung erheblich eingeschränkt. Seitdem gelten nur noch bestimmte außerhalb der USA gegründete Gesellschaften, die in den USA registriert sind, als meldepflichtige Unternehmen. US-Gesellschaften und US-Personen wurden dagegen von den Meldepflichten ausgenommen. Die jetzt veröffentlichte Final Rule macht diesen Kurs dauerhaft. Einzelheiten stellt FinCEN auf seiner Informationsseite zu Beneficial Ownership Information dar.
Transparenzlücke bei US-Gesellschaften
FinCEN und das US-Finanzministerium begründen die Entscheidung insbesondere mit der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von bürokratischen Pflichten. Die weitgehende Abschaffung der Meldepflichten birgt allerdings auch Risiken für die Geldwäschebekämpfung. Anonyme Gesellschaftsstrukturen können insbesondere dazu genutzt werden, die Herkunft und wirtschaftliche Zuordnung von Vermögenswerten zu verschleiern.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine Untersuchung des U.S. Government Accountability Office (GAO) vom Mai 2026. Das GAO stellte fest, dass die bereits 2025 eingeführten Ausnahmen zu einer Lücke bei den verfügbaren Informationen über wirtschaftlich Berechtigte geführt haben. Das US-Finanzministerium habe bislang nicht hinreichend geklärt, wie diese Informationslücke geschlossen werden soll. Das GAO empfahl dem Treasury Department deshalb ausdrücklich, Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite zu entwickeln. Der Bericht ist auf der Website des GAO abrufbar.
Die endgültige Regelung von FinCEN beseitigt diese Lücke nun gerade nicht, sondern schreibt die 2025 eingeführten Ausnahmen dauerhaft fest.
Spannungsverhältnis zu den FATF-Standards
Die Entwicklung ist auch mit Blick auf die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) bemerkenswert. Nach FATF-Empfehlung 24 sollen Staaten sicherstellen, dass angemessene, zutreffende und aktuelle Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen verfügbar sind und zuständige Behörden zeitnah darauf zugreifen können. Die FATF erläutert diese Anforderungen ausführlich in ihrer Guidance on Beneficial Ownership of Legal Persons.
Noch 2024 hatte die FATF die USA bei Empfehlung 24 von „Non-Compliant“ auf „Largely Compliant“ hochgestuft. Ausschlaggebend hierfür waren Fortschritte bei der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, wie sich aus dem Follow-up Report der FATF zu den USA ergibt.
Welche Auswirkungen die inzwischen erfolgte weitgehende Rücknahme des US-Melderegimes auf die nächste FATF-Bewertung haben wird, bleibt abzuwarten. Die USA bewegen sich jedenfalls bei der zentralen Erfassung wirtschaftlich Berechtigter derzeit in eine andere Richtung als viele andere Staaten und insbesondere die Europäische Union.
Auswirkungen auf Finanzinstitute
Für die praktische Geldwäscheprävention ist allerdings eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Mit der Final Rule entfällt nicht generell die Pflicht amerikanischer Finanzinstitute, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden zu ermitteln. Die eigenständigen Customer-Due-Diligence-Anforderungen für Finanzinstitute bestehen grundsätzlich fort.
Die Abschaffung betrifft vielmehr die zusätzliche Meldung von Beneficial Ownership Information an FinCEN und damit den Aufbau einer staatlichen Informationsbasis über die Eigentümer von US-Gesellschaften.
Auch für europäische Verpflichtete kann die Entwicklung relevant sein. Bei Geschäftsbeziehungen mit US-Gesellschaften kann künftig nicht darauf vertraut werden, dass Informationen über deren wirtschaftlich Berechtigte in einem zentralen US-Register verfügbar sind. Während die EU mit der AMLR und den Vorgaben zur Transparenz wirtschaftlich Berechtigter auf eine weitere Harmonisierung setzt, haben die USA ihre erst vor wenigen Jahren eingeführte zentrale Meldepflicht nun weitgehend wieder aufgegeben.


