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18. August 2026

Der Countdown läuft

Kilian Wegner

2 Minuten

Elf Monate. So viel Zeit bleibt bis zum 10. Juli 2027, dem Tag, an dem die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) anwendbar sein und weite Teile des Geldwäschegesetzes verdrängen wird. Wer in den vergangenen Monaten mit Verpflichteten gesprochen hat, wird den Eindruck teilen, dass die Vorbereitungen vielerorts noch nicht den Stand erreicht haben, den ein Systemwechsel dieser Größenordnung erfordert.

Das gilt allerdings nicht nur für die Verpflichteten: Auch die AMLA, die bis zum nächsten Sommer ein umfangreiches Paket an Regulierungsstandards und Leitlinien vorlegen soll, arbeitet erkennbar am Limit – zahlreiche Konkretisierungen, auf die die Verpflichteten für ihre Umsetzungsprojekte dringend angewiesen sind, liegen bislang nur als Entwurf oder Konsultationspapier vor. Dass alles bis zum Stichtag fertig wird, ist schon heute undenkbar, und die schiere Masse der Rückmeldungen, die die Behörde im Rahmen ihrer Konsultationsverfahren erhält, dürfte die Dinge nicht einfacher machen.

Schließlich lässt auch der deutsche Gesetzgeber auf sich warten: Das Gesetz, mit dem das GwG zunächst vollständig aufgehoben und dann in einer überarbeiteten, an die AMLR und auch an die 6. EU-AML-RL angepassten Fassung neuverkündet werden soll, war bei Redaktionsschluss noch nicht in Sicht, obwohl es eigentlich schon seit Monaten vorliegen sollte. Seltsam mutet es zugleich an, dass im Entwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das am 12. August das Bundeskabinett passiert hat, noch die eine oder andere neue deutsche Sonderregelung im GwG vorgesehen ist, der erkennbar nur wenige Monate Lebenszeit beschieden sein werden. So soll beispielsweise § 7 Abs. 3 GwG dahingehend ergänzt werden, dass die Aufsichtsbehörden auch die Bestellung eines stellvertretenden Geldwäschebeauftragten für die genannten Verpflichteten anordnen können. Da der thematisch einschlägige Art. 11 AMLR die formale Position des stellvertretenden Geldwäschebeauftragten nicht mehr vorsieht, wird diese Regelung keinen Bestand haben können (was natürlich nicht heißt, dass eine AML-Compliance-Struktur in der Sache künftig ohne risikoangemessene Vertretungsregelungen auskäme).

Verpflichtete bringt der skizzierte regulatorische Limbo in eine schwierige Situation: Einerseits wäre es offenkundig fatal, mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf die AMLR abzuwarten, bis noch die letzte Leitlinie final und das nationale Umsetzungsgesetz verkündet ist. Andererseits betreffen die noch offenen regulatorischen Fragen keinesfalls nur Details. Im Nicht-Finanzsektor steht für unzählige Unternehmen beispielsweise noch in den Sternen, ob sie ab nächsten Sommer (noch oder erstmals) zum Kreis der Verpflichteten zählen werden. Auch bei der zentralen Frage, welche Instrumente künftig zur Fernidentifizierung von Kunden eingesetzt werden dürfen (insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs der EUDI-Wallet), herrscht Rätselraten. Den Verantwortlichen bleibt nichts anderes übrig, als dieses normative Vakuum als Chance zu betrachten und die regulatorischen Leerstellen vorerst schlichtweg selbst auszufüllen. Es gilt hier auf eine alte römische Weise zu setzen: Fortes fortuna adiuvat – das Glück hilft den Mutigen.

Kilian Wegner

Prof. Dr. Kilian Wegner ist Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Prof. Wegner ist Mitglied im Expertenstab der AFCA und wirkt als Schriftleiter der Geldwäsche & Recht. Als Fachautor kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Prävention und Repression von Finanzkriminalität. Zudem ist er als Dozent bei Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Prof. Dr. Kilian Wegner ist Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Prof. Wegner ist Mitglied im Expertenstab der AFCA und wirkt als Schriftleiter der Geldwäsche & Recht. Als Fachautor kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Prävention und Repression von Finanzkriminalität. Zudem ist er als Dozent bei Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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