9. Juni 2026

Systemweiter Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche

Daniel Thelesklaf

2 Minuten

Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

In den letzten 30 Jahren haben Geldwäscher viel gelernt: Heute investieren sie deutlich mehr Zeit und Aufwand in die Komplexität moderner Geldwäschemethoden als noch zu meinen Anfangszeiten.

Dies betrifft alle Dimensionen: Geschwindigkeit, Raffinesse, Professionalität und Fragmentierung. Kriminelle haben ihre Investitionen in Geldwäsche massiv erhöht. Nicht etwa, weil sie besonders gerne Geld für zwielichtige Anwälte, Buchhalter, Treuhänder, Geldkuriere oder Banker ausgeben, sondern weil sie es tun, um nicht entdeckt zu werden.

Die erzielten Erfolge in den letzten Jahren zeigen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können erfolgreich sein. Wir dürfen uns aber nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Wir müssen dazu nicht die Grundlagen der Abwehr auf den Kopf stellen, sondern das System weiterentwickeln. Der Weg liegt auf der Hand: der risikobasierte Ansatz zur Priorisierung der Erkennung von Netzwerken zur Steigerung der Effektivität. Der zweite erfolgsversprechende Weg ist die Erweiterung eines systemweiten Ansatzes. Zu lange arbeiteten wir weltweit weitgehend isoliert. Zwar wurde die Zusammenarbeit in einigen Bereichen deutlich besser, allen voran zwischen FIUs und Strafverfolgungsbehörden. Immer mehr Geldwäsche-Aufsichtsbehörden haben gute Arbeitsbeziehungen zu den FIUs aufgebaut. Zunehmend kam es auch zu gemeinsamen Mechanismen zwischen FIUs, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden. Nach dem 11. September und insbesondere nach der Terroranschlagwelle in Europa vor zehn Jahren wurden die Nachrichtendienste zu weiteren zentralen Akteuren. Seit ca. 2020 wurden diese Formate durch die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften auch auf den Privatsektor ausgeweitet.

Die Aufrechterhaltung dieser Zusammenarbeitsformate erfordert kontinuierliche Führung, Ressourcenzuweisung und aktives Engagement des Top-Managements. Doch das zahlt sich aus: In der Operation Chargeback führte die enge Zusammenarbeit zwischen der FIU, der Bafin, dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – nach jahrelanger Arbeit aller Beteiligten – zu den 20 Festnahmen weltweit, 80 Durchsuchungen und bisher über EUR 75 Mio. beschlagnahmter Vermögenswerte.

Solche Erfolge sind zwar ermutigend, aber nicht ausreichend, um mit professionellen Geldwäschern dauerhaft Schritt zu halten. Wir müssen von vereinzelten Kooperationen zu einem umfassenden Abwehrsystem übergehen, das weitere Elemente einbezieht. Ich denke dabei insbesondere an die Rolle der Aus- und Fortbildung und der Forschung. In Deutschland hat das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die FIU mit der Unterstützung der Anti-Geldwäsche-Behörden des Bundes und der Länder durch koordinierende Erarbeitung von Aus- und Fortbildungsinhalten und zugleich wissenschaftlicher Forschung, z.B. durch Beauftragung von Gutachten und Zuwendungen an Bildungs- und Forschungseinrichtungen beauftragt werden soll. Auch mit unserer aktiven Unterstützung des Aufbaus der AMLA tragen wir zu einer Verbreiterung eines systemweiten Ansatzes bei.

All dies schulden wir den Opfern von Finanzkriminalität, die oft keine Lobby haben.

Daniel Thelesklaf

Daniel Thelesklaf hat 1990 in Zürich sein Jura-Studium abgeschlossen. Nach Anstellungen als Jurist in einer Versicherung und in einer Bank in Zürich wurde er 1998 zum ersten Leiter der MROS (die schweizerische FIU) im Bundesamt für Polizei berufen. Von 2000-2008 arbeitete er als Konsulent für verschiedene internationale Organisationen in Projekten in der Karibik, in Osteuropa und in Zentralasien. Ab 2005 leitete er für 10 Jahre das Anti-Corruption Network der OECD. Im Jahr 2009 wurde er zum Exekutivdirektor des Basel Institute on Governance berufen und seit 2012 arbeitete er in Liechtenstein als Leiter der dortigen Financial Intelligence Unit. In dieser Funktion war er bis 2019 auch Vorsitzender von Moneyval, der Geldwäschereiausschuss des Europarates. 2019 wechselte er nochmals zur MROS und wurde in dieser Funktion auch zum Ko-Leiter einer der permanenten Arbeitsgruppen der Financial Action Task Force (FATF) ernannt. Seit 2021 leitete er die «Finance Against Slavery and Trafficking» Initiative der UN University in New York, und zum 1. Juli 2023 wurde er zum Leiter der FIU Deutschland berufen.

Daniel Thelesklaf hat 1990 in Zürich sein Jura-Studium abgeschlossen. Nach Anstellungen als Jurist in einer Versicherung und in einer Bank in Zürich wurde er 1998 zum ersten Leiter der MROS (die schweizerische FIU) im Bundesamt für Polizei berufen. Von 2000-2008 arbeitete er als Konsulent für verschiedene internationale Organisationen in Projekten in der Karibik, in Osteuropa und in Zentralasien. Ab 2005 leitete er für 10 Jahre das Anti-Corruption Network der OECD. Im Jahr 2009 wurde er zum Exekutivdirektor des Basel Institute on Governance berufen und seit 2012 arbeitete er in Liechtenstein als Leiter der dortigen Financial Intelligence Unit. In dieser Funktion war er bis 2019 auch Vorsitzender von Moneyval, der Geldwäschereiausschuss des Europarates. 2019 wechselte er nochmals zur MROS und wurde in dieser Funktion auch zum Ko-Leiter einer der permanenten Arbeitsgruppen der Financial Action Task Force (FATF) ernannt. Seit 2021 leitete er die «Finance Against Slavery and Trafficking» Initiative der UN University in New York, und zum 1. Juli 2023 wurde er zum Leiter der FIU Deutschland berufen.

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