Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.
In den letzten 30 Jahren haben Geldwäscher viel gelernt: Heute investieren sie deutlich mehr Zeit und Aufwand in die Komplexität moderner Geldwäschemethoden als noch zu meinen Anfangszeiten.
Dies betrifft alle Dimensionen: Geschwindigkeit, Raffinesse, Professionalität und Fragmentierung. Kriminelle haben ihre Investitionen in Geldwäsche massiv erhöht. Nicht etwa, weil sie besonders gerne Geld für zwielichtige Anwälte, Buchhalter, Treuhänder, Geldkuriere oder Banker ausgeben, sondern weil sie es tun, um nicht entdeckt zu werden.
Die erzielten Erfolge in den letzten Jahren zeigen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können erfolgreich sein. Wir dürfen uns aber nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Wir müssen dazu nicht die Grundlagen der Abwehr auf den Kopf stellen, sondern das System weiterentwickeln. Der Weg liegt auf der Hand: der risikobasierte Ansatz zur Priorisierung der Erkennung von Netzwerken zur Steigerung der Effektivität. Der zweite erfolgsversprechende Weg ist die Erweiterung eines systemweiten Ansatzes. Zu lange arbeiteten wir weltweit weitgehend isoliert. Zwar wurde die Zusammenarbeit in einigen Bereichen deutlich besser, allen voran zwischen FIUs und Strafverfolgungsbehörden. Immer mehr Geldwäsche-Aufsichtsbehörden haben gute Arbeitsbeziehungen zu den FIUs aufgebaut. Zunehmend kam es auch zu gemeinsamen Mechanismen zwischen FIUs, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden. Nach dem 11. September und insbesondere nach der Terroranschlagwelle in Europa vor zehn Jahren wurden die Nachrichtendienste zu weiteren zentralen Akteuren. Seit ca. 2020 wurden diese Formate durch die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften auch auf den Privatsektor ausgeweitet.
Die Aufrechterhaltung dieser Zusammenarbeitsformate erfordert kontinuierliche Führung, Ressourcenzuweisung und aktives Engagement des Top-Managements. Doch das zahlt sich aus: In der Operation Chargeback führte die enge Zusammenarbeit zwischen der FIU, der Bafin, dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – nach jahrelanger Arbeit aller Beteiligten – zu den 20 Festnahmen weltweit, 80 Durchsuchungen und bisher über EUR 75 Mio. beschlagnahmter Vermögenswerte.
Solche Erfolge sind zwar ermutigend, aber nicht ausreichend, um mit professionellen Geldwäschern dauerhaft Schritt zu halten. Wir müssen von vereinzelten Kooperationen zu einem umfassenden Abwehrsystem übergehen, das weitere Elemente einbezieht. Ich denke dabei insbesondere an die Rolle der Aus- und Fortbildung und der Forschung. In Deutschland hat das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die FIU mit der Unterstützung der Anti-Geldwäsche-Behörden des Bundes und der Länder durch koordinierende Erarbeitung von Aus- und Fortbildungsinhalten und zugleich wissenschaftlicher Forschung, z.B. durch Beauftragung von Gutachten und Zuwendungen an Bildungs- und Forschungseinrichtungen beauftragt werden soll. Auch mit unserer aktiven Unterstützung des Aufbaus der AMLA tragen wir zu einer Verbreiterung eines systemweiten Ansatzes bei.
All dies schulden wir den Opfern von Finanzkriminalität, die oft keine Lobby haben.


