22. Juli 2026

Neue sektorspezifische Risikoanalyse: Juristische Personen und Rechtsgestaltungen im Fokus

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Das Bundesministerium der Finanzen hat eine neue sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen die Risiken, die sich aus dem Missbrauch juristischer Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und sonstiger Rechtsgestaltungen ergeben. Darüber hinaus beleuchtet die Analyse übergreifende Phänomene wie Share Deals, Scheinunternehmen und Durchlaufgesellschaften.

Die Risikoanalyse wurde gemeinsam vom Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beteiligung von mehr als 60 Behörden sowie Vertretern der rechtsberatenden Berufe erstellt. Erstmals flossen zudem umfangreiche Registerdaten in die Bewertung ein.

Für geldwäscherechtlich Verpflichtete ist die Veröffentlichung besonders relevant: Nach § 5 GwG sind die Erkenntnisse staatlicher Risikoanalysen bei der Erstellung und Aktualisierung der eigenen Risikoanalyse zu berücksichtigen. Das neue Papier liefert hierfür zahlreiche Anhaltspunkte und dürfte zugleich die Grundlage für künftige aufsichtliche Erwartungen bilden.

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