Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für ein 21. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt. Im Fokus stehen weitere Maßnahmen gegen den Energie- und Finanzsektor, den Handel sowie erstmals gegen die russische Fischerei. Zudem sollen zusätzliche Beschränkungen für Krypto-Dienstleistungen und die sogenannte russische Schattenflotte eingeführt werden. Auch ein Einreiseverbot für ehemalige russische Kombattanten ist vorgesehen.
Für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz könnten insbesondere die geplanten Verschärfungen im Finanz- und Kryptobereich relevant werden. Sobald das Sanktionspaket beschlossen ist, werden betroffene Institute ihre Sanktions- und Compliance-Prozesse sowie ihre Screening-Systeme auf etwaige neue Listungen und Verbote überprüfen müssen.


