Die Bafin hat gegenüber der CRONBANK AG Maßnahmen angeordnet, nachdem eine Sonderprüfung erhebliche Defizite festgestellt hatte. Neben Mängeln in der Geschäftsorganisation beanstandete die Aufsicht ausdrücklich die Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen.
Konkret stellte die Bafin Mängel bei der institutsinternen Risikoanalyse sowie bei den daraus abzuleitenden internen Sicherungsmaßnahmen fest. Damit waren aus Sicht der Aufsicht zentrale Elemente der Geldwäscheprävention nicht ausreichend ausgestaltet. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die risikoorientierte Ausgestaltung von Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen. Defizite in diesem Bereich können dazu führen, dass Geldwäscherisiken nicht angemessen erkannt und gesteuert werden.
Die CRONBANK muss die festgestellten Mängel beseitigen. Zur Überwachung der Umsetzung hat die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellt. Zudem wurde das Institut verpflichtet, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Die entsprechenden Bescheide sind bereits bestandskräftig.

