12. März 2026

VG Köln: FIU darf Verdachtsmeldungen trotz fehlender Strafverfolgung weiter speichern

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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Financial Intelligence Unit eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung weiterhin speichern darf, auch wenn die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

In dem Verfahren VG Köln, Urteil vom 5.12.2025 – 9 K 4641/23 verlangten ein Unternehmen und dessen Geschäftsführerin die Löschung einer bei der FIU gespeicherten Meldung. Das Gericht stellte klar, dass eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz bereits unterhalb eines strafprozessualen Anfangsverdachts abgegeben werden kann und daher auch ohne spätere Strafverfolgung relevant bleibt. Die FIU erfülle vor allem Analyse- und Intelligence-Aufgaben und dürfe entsprechende Daten daher für eine gewisse Zeit vorhalten. Ein Löschungsanspruch bestehe nur, wenn die Daten unrichtig erhoben wurden oder ihre Speicherung unzulässig ist.

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