Die Geldwäscheprävention der Raisin Bank AG weist erhebliche Mängel auf, so die BaFin in einer aktuellen Meldung. Betroffen sind u.a. die Risikoanalyse, die Kundenrisikobewertung, das EDV-Monitoring und die Erfüllung der Pflichten des Geldwäschebeauftragten. Die BaFin hat angeordnet, dass die Raisin Bank AG angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um die festgestellten Mängel zeitnah zu beseitigen.


