19. Juni 2026

EuGH urteilt: Die Aufnahme in die US-Sanktionsliste reicht nicht aus, um die Eröffnung eines Bankkontos zu verweigern

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Der EuGH hat am 11. Juni 2026 geurteilt, dass es für die Verweigerung der Eröffnung eines Bankkontos nicht ausreicht, dass der Verbraucher auf einer Liste von Personen aufgeführt ist , gegen die ein Drittland restriktive Maßnahmen verhängt hat (vorliegend die OFAC-Liste, d.h. die Sanktionsliste der USA), ohne dass das betreffende Kreditinstitut zuvor eine Einzelfallbewertung des mit der angestrebten Geschäftsbeziehung verbundenen Risikos von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durchgeführt hat (Link zum Urteil).

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