Rat und Europäisches Parlament haben sich auf ein neues EU-Gesetz zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung geeinigt. Künftig sollen europaweit einheitliche Mindeststandards gelten, insbesondere bei der Definition und Bestrafung von Korruptionsdelikten wie Bestechung, Veruntreuung, Amtsmissbrauch oder unerlaubter Einflussnahme – im öffentlichen wie im privaten Sektor.
Ziel der Neuregelung ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen und die grenzüberschreitende Verfolgung von Korruption zu erleichtern. Der Richtlinienentwurf muss nun noch förmlich beschlossen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Wenn die Richtlinie dann in Kraft tritt, folgt die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht. Erst dann werden die neuen Regel verbindlich.


