18. November 2024

EBA: Neue Leitlinien sollen AML-Governance vereinheitlichen

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Leitlinien (EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15) veröffentlicht, um einheitliche Standards für die Einhaltung von restriktiven Maßnahmen in der EU zu schaffen. Diese betreffen u.a. Finanzinstitute, Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Diensten und zielen darauf ab, Schwächen in Governance und Risikomanagement zu beheben. Die Leitlinien sollen Rechts- und Reputationsrisiken minimieren und die wirksame Umsetzung von Sanktionen sicherstellen.

Die erste Reihe von Leitlinien richtet sich an alle Institute, die in den Aufsichtsbereich der EBA fallen. Sie enthalten Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Governance- und Risikomanagementsysteme der Finanzinstitute solide und ausreichend sind, um dem Risiko zu begegnen, dass sie gegen restriktive Maßnahmen verstoßen oder diese umgehen könnten.

Die zweite Reihe von Leitlinien gilt speziell für Zahlungsdienstleister (PSPs) und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) und legt fest, was PSPs und CASPs tun sollten, um restriktive Maßnahmen bei der Durchführung von Geldtransfers oder Krypto-Vermögenswerten einhalten zu können.

Inkrafttreten ist der 30. Dezember 2025.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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