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Unser Archiv

Kategorie: Aufsicht

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4. September 2024

Die Nordea Bank muss in New York 35 Millionen Dollar Strafe zahlen, weil sie im Zusammenhang mit Korrespondenzkonten „erhebliche Compliance-Verstöße“ begangen hat. Die in Finnland börsennotierte Bank hatte es versäumt,

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8. August 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für eine neue Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Bei den Änderungen geht es hauptsächlich um

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8. August 2024

In einem bedeutenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche haben sieben führende britische Banken eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden des Landes begonnen. Diese Initiative zielt darauf ab, den Austausch von Daten

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8. August 2024

Die BaFin hat in einem neuen Rundschreiben (08/2024 (GW)) ihre Einschätzung der Länderrisiken aktualisiert. Dabei wurden die letzten Änderungen der EU-Länderliste und der FATF-Länderliste berücksichtigt.

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22. Juli 2024

Die Finanzaufsicht BaFin hat vertiefende Informationen zum Loan-Fronting veröffentlicht. Bei intransparenten Konstruktionen ist das Geldwäscherisiko besonders hoch.

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22. Juli 2024
Die BaFin hat ihre Anwendungs- und Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz in aktualisierter Fassung zur Konsultation gestellt.

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19. Juli 2024

Die BaFin hat gegen die VR Payment GmbH Geldbußen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro festgesetzt. Die VR Payment GmbH hatte Aufsichtspflichten verletzt. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben

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18. Juli 2024

Ende Juni hat die Deutsche Bundesbank nach fast 3 Jahren ein stark überarbeitetes „Merkblatt zur Einhaltung von Finanzsanktionen“ veröffentlicht.

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18. Juli 2024

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin fordert Versicherer zu mehr Kontrollen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Risiken sieht die Behörde vor allem bei sogenannten banknahen Produkten und flexibel ausgestalteten Lebensversicherungen,

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18. Juli 2024

Bedienstete öffentlicher Verwaltungen, die Barmittel auf Konten ihres Dienstherrn einzahlen, müssen keinen Nachweis über die ursprüngliche Herkunft der Barmittel geben. Hier reicht die Vorlage des Dienstausweises aus, um die Mittelherkunft

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