15. März 2024

Steuerberater: Fehlende Vorlage der Risikoanalyse kostet 5.000 Euro

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Verpflichtete des Geldwäschegesetzes haben der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen unentgeltlich Unterlagen vorzulegen, die für die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen von Bedeutung sind (siehe § 52 Absatz 1 GwG).

Kommt ein Steuerberater in diesem Zusammenhang dem Verlangen der zuständigen Steuerberaterkammer nach Vorlage der Risikoanalyse nicht nach, stellt dieses einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung dar.

Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Dem Steuerberater wurde hierfür eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro auferlegt.

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Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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