Die BaFin hat gegen die Volksbank Düsseldorf Neuss eG Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention verhängt. Beanstandet wurden unter anderem eine unzureichende kontinuierliche und verstärkte Überwachung von Geschäftsbeziehungen sowie nicht oder verspätet abgegebene Verdachtsmeldungen.
Bemerkenswert ist, dass die Funktion des Geldwäschebeauftragten an einen externen Dienstleister ausgelagert war. Der Fall zeigt damit erneut: Auch bei einer Auslagerung bleibt die geldwäscherechtliche Letztverantwortung beim Institut – insbesondere für wirksames Monitoring, verstärkte Sorgfaltspflichten und fristgerechte Meldungen an die FIU.

