15. September 2026

OLG Schleswig: Keine Vollstreckung bei Verstoß gegen Russland-Sanktionen

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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 29. Juli 2026 (10 Sch 2/25) die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs abgelehnt. Es ging um eine Kaufpreisforderung von rund 1,47 Mio. Euro für russische Zuckerrübenschnitzelpellets. Die Zahlung war wegen möglicher Verstöße gegen EU-Russland-Sanktionen unterblieben.

Besonders relevant sind die Ausführungen zur Sanktionsumgehung. Die ursprüngliche Gläubigerin gehörte zu einer russischen Unternehmensgruppe, die nach Ansicht des Gerichts trotz einer auf 49 % reduzierten Beteiligung weiterhin faktisch von einer gelisteten Person kontrolliert wurde. Nachdem eine direkte Zahlung gescheitert war, wurde die Forderung an ein nicht sanktioniertes Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten abgetreten. Das OLG sah darin unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Umgehung der Sanktionen nach Art. 9 VO (EU) 269/2014.

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