Aufgrund einer im ersten Quartal 2025 durchgeführten Sonderprüfung der Standard Chartered Bank AG wurde von der BaFin festgestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in Teilen nicht gegeben war.
Daher ordnete die BaFin die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sowie das Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel an.
BaFin – Mitteilungen – Bekanntmachung zur Standard Chartered Bank AG

