23. Februar 2022

Ukraine-Krieg: EU beschließt Sanktionspaket

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Als Reaktion auf die Anerkennung der nicht-selbstständigen „Teilrepubliken“ Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten durch Russland, hat der Rat der europäischen Union am 23.02.2022 ein Maßnahmenpaket beschlossen.

Gezielte restriktive Maßnahmen

Das heute vereinbarte Paket umfasst Sanktionierung von 351 Mitglieder der russischen Staatsduma. Darüber hinaus werden gezielte restriktive Maßnahmen gegen weitere 27 hochrangige Personen und Organisationen verhängt. Dazu gehören:

  • Entscheidungsträger wie Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren,
  • Banken und Geschäftsleute/Oligarchen, die russische Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder davon profitieren,
  • hochrangige Militäroffiziere, die an der Invasion und den Destabilisierungsmaßnahmen beteiligt waren, sowie
  • Personen, die für die Führung eines Desinformationskriegs gegen die Ukraine verantwortlich sind.

Zu den restriktiven Maßnahmen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, den aufgelisteten Personen und Einrichtungen Gelder zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt für die aufgelisteten Personen ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in oder der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der EU hindert.

Beschränkungen der wirtschaftlichen Beziehungen

Weiter zielen die Maßnahmen auf den Handel mit den beiden betroffenen Regionen. Mit dem heutigen Beschluss werden insbesondere ein Einfuhrverbot für Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk, Handels- und Investitionsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige, ein Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen sowie ein Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien eingeführt.

Finanzielle Beschränkungen

Der Rat beschloss zudem, ein sektorales Verbot der Finanzierung der Russischen Föderation, ihrer Regierung und ihrer Zentralbank einzuführen. Indem sie den Zugang des russischen Staates und der russischen Regierung zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU einschränkt, will die EU die Finanzierung einer eskalierenden und aggressiven Politik begrenzen.

Weitergehende Sanktionen möglich

Bei Bedarf sollen rasch weitergehende politische und wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden. Die entsprechenden Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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