Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 05.09.2025 – I-22 U 4/25) stärkt die Rechte von Betrugsopfern im Online-Handel deutlich. Wer Geld auf ein Konto überweist, das im Rahmen eines Fake-Shops genutzt wird, kann dieses grundsätzlich vom Kontoinhaber zurückfordern – auch wenn dieser selbst behauptet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein.
Im konkreten Fall hatte die Beklagte ihre Kontodaten an Dritte weitergegeben, die das Konto für betrügerische Zwecke nutzten (sog. Finanzagenten- oder Money Mule-Fälle). Das Gericht stellte klar: Wer Dritten Zugriff auf sein Konto ermöglicht, muss sich deren Verhalten zurechnen lassen.
Ähnlich hatte letztes Jahr bereits das OLG Frankfurt entschieden.

