23. Juli 2023

Gericht: Risikoanalyse kann auch auch nur im Kopf existieren

1 Minute

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren eine interessante Entscheidung zur geldwäscherechtlichen Risikoanalyse getroffen (Entscheidung vom 25.05.2023, Az. 202 ObOWi 264/23). Danach bedeutet eine fehlende Dokumentation der Risikoanalyse nicht automatisch, dass eine Analyse der Risiken tatsächlich unterblieben ist. Die Entscheidung betraf einen Steuerberater, der in geringem Umfang freiberuflich tätig gewesen war.

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