18. März 2022

FATF: Strengere Regeln zum wirtschaftlich Berechtigten beschlossen

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Die Financial Action Task Force (FATF) hat sich auf eine Überarbeitung der Empfehlung 24 und ihrer Auslegungshinweise zu Geldwäsche geeinigt, nach denen die Länder sicherstellen müssen, dass die zuständigen Behörden Zugang zu angemessenen, genauen und aktuellen Informationen über die wahren Eigentümer von Unternehmen haben.

Die Länder müssen nun dafür sorgen, dass die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten in einem gesonderten Register zusammengefügt und verwaltet werden. Diese Aufgabe erfüllt in Deutschland und auch in anderen EU-Ländern das Transparenzregister. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass die zuständigen Behörden schnell und effizient auf Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zugreifen können.

Durch die Anpassungen sollen u.a. verhindern, dass anonyme Briefkastenfirmen von organisierten kriminellen Banden und Hinterziehern von Sanktionen zur Geldwäsche eingesetzt werden.

Die FATF hat sich auch darauf geeinigt, neue Inhaberaktien zu verbieten und die Offenlegungsanforderungen für bestehende Inhaberaktien und für Nominee-Vereinbarungen zu verschärfen, um zu verhindern, dass diese zur Verschleierung von Geldwäsche genutzt werden.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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