In der Rechtssache C‑483/23 – T Trust beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer brisanten Frage: Wie weit reichen die EU-Sanktionen gegen russische Personen, wenn diese Vermögen in einen Trust übertragen?
Ein italienisches Gericht hatte Zweifel, ob die bloße Übertragung von Vermögenswerten durch eine sanktionierte Person in einen Trust tatsächlich ausreicht, um diese Vermögenswerte den Sanktionen zu entziehen und legte die Frage dem EuGH zur Entscheidung vor. Der Generalanwalt neigt in seinen Schlussanträgen zu einer weiten Auslegung. Die wirtschaftliche Kontrolle zähle mehr als formales Eigentum. Selbst wenn eine sanktionierte Person ihr Vermögen in einen Trust überträgt, könne es weiter unter die Sanktionen fallen, wenn sie weiterhin die Kontrolle oder Einfluss auf den Trust ausübt.
Die Entscheidung des EuGH in der Sache steht noch aus.


