Mit Wiederinkrafttreten internationaler Sanktionen gegen den Iran warnt die BaFin vor verstärkten Versuchen zur Umgehung durch alternative Strukturen und Kryptotransfers. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Hinweisen auf Umgehungsgeschäfte verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG anwenden.


