Die BaFin hat gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro festgesetzt. Hintergrund ist die Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitenden des Instituts. So verfügte das Unternehmen jahrelang über keine angemessenen internen Prozesse zur Geldwäscheprävention nach § 6 GwG und verstieß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 8 GwG.
